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JP baut eine Capristo in F355


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Geschrieben

Dann muss es ja stimmen……

Der 355 hat serienmäßig eine verkürzte Abgasführung beim Baypass durch ein gelochtes Rohr im ESD. Das läuft durch dieselbe Kammer wir das Abgasrohr vom Kat. Dadurch ist es laut Capristo nicht getrennt. Was theoretisch ja auch richtig ist aber das sie wieder zusammengeführt werden stimmt so also auch nicht. 

Ja die Abgase können sich mischen, aber die Erklärung ist auch nicht ganz stimmig bei Toni.

Das wertet die AGA aber auf keinen Fall ab, es ist die beste am Markt!

Bedeutet aber auch nicht das alles richtig ist was geschrieben steht.

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb tollewurst:

Was theoretisch ja auch richtig ist aber das sie wieder zusammengeführt werden stimmt so also auch nicht. 

Ja die Abgase können sich mischen, aber die Erklärung ist auch nicht ganz stimmig bei Toni.

Ja, lieber Dominik, deshalb schrieb ich "sollen". Das was Du schreibst, entspricht meinen Gedanken.

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Geschrieben

Aber mal ganz ehrlich, mir wäre die Variante die 50-60PS bringt lt. der Aussage von Hr.Capristo und wahrscheinlich den Rohrverlauf vom 348er hat tausend mal lieber als die Variante mit dem schönen gepressten Sound mit Bypass 

Verstehe nicht das die nicht mehr angeboten wird 

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Geschrieben

Ein Endschalldämpfer der 50-60 PS bringt? Den will ich sehen.

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Geschrieben

Mit Katalysatoren, hat er doch im Video stolz erzählt 🤷

Geschrieben

Rein theoretische Betrachtung:

 

Ein Sauger mit nominell 380 PS, der (wie im Video angegeben) im Serienzustand mit 330 PS gemessen wird und mit Zubehör-ESD 340 PS bringt, ist im üblichen Rahmen. Das sind nur alleine durch ESD rund 3% Mehrleistung. Das ist schon nicht schlecht. Der vorherige Auspuff (was immer das auch war?) soll ja sogar 352 PS gebracht haben, das wären rund 6,5%. Das ist schon äußerst ungewöhnlich nur für einen ESD und würde bedeuten die Serienvariante müsste relativ restriktiv sein. Selbst 50-60 PS durch ESD und KAT halte ich für sehr optimistisch.

 

Aber ob 330, 340, 350 oder 380 PS, der Klang ist schon genial.

 

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Geschrieben

 

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Hier sieht man den Fluß (rot) vom Bypass bei der original Abgasanlage. Der geht ohne Umwege direkt durch den Mittelschacht, wohingegen der blaue Fluß (bei geschlossener Klappe) mehrfach umgelenkt wird.

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Geschrieben

Was für ein Nadelöhr, würde gerne mal das Innenleben von Cpristo, Fuchs und Konsorten sehen 

Geschrieben

Der Original-Auspuff hat 7 Kammern. Rein von den äußerlichen Verrippungen am Capristo könnte ich mir vorstellen, dass der 3 Kammern hat.

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Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo michael308,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Videos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb vw-fahrer:

Luftfahrwerk ist raus……

Gott sei Dank! 

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Geschrieben

Ein Prüfbericht aus 1998 ist als Arbeitsgrundlage für eine Eintragung durch einen Prüfingenieur nicht mehr zu verwenden. Aber das werden die meisten Interessenten für den Auspuff nicht wissen. 

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@Driver A.J.

Warum eigentlich nicht mehr? Rechtlich, oder weil das System/der Prüfer mit analogen Dokumenten nicht umgehen kann? 

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Driver A.J.:

Ein Prüfbericht aus 1998 ist als Arbeitsgrundlage für eine Eintragung durch einen Prüfingenieur nicht mehr zu verwenden.

Seit wann gilt dies und bezieht sich das nur auf das Thema Auspuff oder auch auf andere Anbauteile, wie z. B. andere Felgen/Reifenkombinationen. Bei vielen Fahrzeugen im H-Kennzeichenalter ist ja zeitgenössisches Zubehör nicht selten und es kann doch nicht sein, dass ich sowas aktuell nicht mehr eingetragen bekomme, weil die alten Gutachten auf einmal nicht mehr als Arbeitsgrundlage anerkannt werden.

 

Ich habe z. B. auf meinen beiden Maserati Biturbos Zubehörfelgen von OZ, die damals speziell von einer Tuningfirma in Deutschland bei OZ in Auftrag gegeben  wurden und für die die Firma in den 90ern eigene Gutachten hat anfertigen lassen. Die letzte Eintragung vom TÜV habe ich in 2015 basierend auf dem Gutachten aus den 90ern machen lassen und das ohne jegliche Probleme. Bedeutet dies nun, dass das aus heutiger Sicht nicht mehr möglich wäre und falls nein, wie sähe dann die Lösung aus heutiger Ansicht aus. Viele Firmen von damals gibt es ja nicht mehr oder haben andere Geschäftsfelder, weshalb es auch keine aktualisierten Gutachten geben wird. 

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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Driver A.J.:

Ein Prüfbericht aus 1998 ist als Arbeitsgrundlage für eine Eintragung durch einen Prüfingenieur nicht mehr zu verwenden. Aber das werden die meisten Interessenten für den Auspuff nicht wissen. 

Das bitte erkläre nochmal etwas genauer.

Immerhin ist das ein Prüfbericht vom TÜV selbst, von den Prüfern auch digital abrufbar.

Der TÜV wird doch wohl noch seinen eigenen Kram anerkennen, unabhängig vom Datum?

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Geschrieben

Die Prüfberichte sind mit Einführung des Teilegutachtens ungültig geworden. Mit dem Teilegutachten wurde eine Möglichkeit geschaffen, mit der auch Prüfingenieure, und nicht nur aaP und aaS, in engen Grenzen Änderungsabnahmen (Par. 19.3 StVZO) von Umbauten durchführen können. Ist eine rechtliche Frage. Wenn überhaupt, können die alten Dokumente noch für eine (aufwendigere) Einzelabnahme (Par. 21 StVZO) herangezogen werden. Das entscheidet dann der aaP/aaS. 

Prüfberichte sind seit dem 01.01.2002 nicht mehr zulässig.

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Geschrieben

Danke für die Aufklärung. Gut zu wissen, dass es sich hierbei dann nur um Prüfberichte und nicht um Teilegutachten handelt. 👍

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Geschrieben

Prüfberichte müssen jetzt innerhalb 18 Monaten eingegangen werden danach verlieren Sie Ihre Gültigkeit 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Blackvette427:

Prüfberichte müssen jetzt innerhalb 18 Monaten eingegangen werden danach verlieren Sie Ihre Gültigkeit

Du meinst sicher, daß eine durchgeführte Abnahme (nicht Prüfbericht) innerhalb von 18 Monaten bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden muss. Das trifft auf Einzelabnahmen zu. Bei einer Änderungsabnahme nach 19.3 sind drei Fälle zu unterscheiden, von denen einer vom Prüfer in der Abnahme ausgewählt wurde.

- unverzüglich, d.h. die Papiere müssen schnellstmöglich geändert werden

- bei nächster Befassung, d.h. wenn die Zulassungsstelle eh mit den Papieren befasst ist, z.B. bei An- oder Abmeldung legt man die Abnahme zur Eintragung vor

- Eintragung möglich. Hier reicht es, die Abnahme mitzuführen, man kann die Änderungen aber freiwillig eintragen lassen.

 

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Geschrieben

Was für eine Komplexität 🤪

 

Habe jetzt die Tage bei meinem BMW die Winterreifen Größe geändert weil ich Y Reifen wollte.

Bei der TÜV Abnahme habe ich dann einen Prüfbericht mitbekommen für die Zulassungsstelle und der Tüvler meinte das es innerhalb 18 Monaten geschehen muss ( Eintragung ) weil es sonst die Gültigkeit verliert 

 

Wird alles immer schwieriger 

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Geschrieben

Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis Paragraf 21 STVZO

Paragraf 19 ( 2 ) STVZO 😅

 

Ich habe auf Original Felgen statt 9,5x 20 / 275 und 10.5x 20 / 285 rundum 275 machen lassen wegen der 300Kmh Zulassung 

 

Die mit Original Abmessungen egal was für ein Hersteller waren nur bis 270 freigegeben 

Geschrieben

Wie ich bereits geschrieben hatte, bei Par. 21, Einzelabnahme, stimmt das mit den 18 Monaten. 

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