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Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung - Aufbietung bei der Zulassungsstelle


jw323i

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Guten Abend liebe Gemeinde,

Ich habe ein Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung(1+2) gekauft.

Meine Zulassungsstelle besteht natürlich auf eV des Vorbesitzers.

Dieser wird sich aber wahrscheinlich weigern den weiten Weg zur Zulassungsstelle der letzten Anmeldung fahren fahren zu wollen.

Habe ich als neuer Besitzer des Fahrzeugs Rechte die dazu führen das die Papiere ausgestellt werden? Muss die Zulassungsstelle auch meinem Antrag auf Aufbietung nachkommen wenn der Vorbesitzer sich weigert Angaben dazu zu machen, bzw. persönlich bei der Zulassungsstelle vorzusprechen?

Kann es sein das es NUR über die eV des Vorbesitzers laufen kann oder kann ich auch irgendwie die Aufbietung starten oder eine eV über den Verbleib der Papiere abgeben?

 

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Morning,

 

also ich mach als erstes mal was, was gesellschaftlich als unhöflich gilt, mich aber bei Deiner Frage richtig anspringt.

 

Ich antworte mit einer Gegenfrage, eine richtige Antwort habe ich nämlich nicht.

 

Wenn die Zulassungsstelle in Deinen Worten natürlich auf die eV des Vorbesitzers besteht und sich dieser wahrscheinlich weigern wird zur Zulassungsstelle zu gehem...........warum hast Du, wenn Du es doch wusstest????

 

 

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Bei meinem Espada hatte der Luxemburger Vorbesitzer (bekannter damaliger F1 Rennstallbesitzer, der übrigens auch seinen Topfahrer dann einfach nicht bezahlt hatte) angeblich den Brief plötzlich verlegt und auf weitere Korrespondenz (Bitte um entsprechende eV) nicht mehr reagiert. Ich hatte idiotischerweise schon bezahlt, weil ich irrigerweise annahm, dass jemand, der zuvor gerade 2 Milliarden € bei einem Unternehmensverkauf eingenommen hatte, keinen aktuellen Grund hat, ein krummer Hund zu sein. In dem anschließenden Zivilprozeß (Gerichtsstand DE, weil auf der Techno Classica gekauft) erging ein Versäumnisurteil zu meinen Gunsten, weil die Gegenseite einfach nicht erschien. Die Verfahrenskosten mußte ich zahlen, obwohl obsiegt. Eine Vollstreckung (Urteil + Verfahrenskosten) in Luxemburg erwies sich als praktisch unmöglich, weil dazu im Prinzip der Fall vor einem Luxemburger Gericht wieder komplett aufgerollt werden muss UND das Unterliegensprinzip dort nicht gilt (egal wie es ausgeht, jede Seite zahlt die eigenen Kosten). Die Vollstreckung in Luxemburg hätte im Ergebnis mehr gekostet als der Wagen gekostet hat (Verfahren in Luxemburg sind sehr teuer). Das zu "Europa" und "safe haven" für fragwürdige Finanzjongleure. Jedesmal wenn ich Asselborn und Konsorten in der Glotze mit ihren blöden "moralischen" Sprüchen sehe, kriege ich heute noch Pickel. Wer in Luxemburg kauft und dabei betrogen wird, hat faktisch keine Chance sein Recht durchzusetzen.

 

Ich habe dann letztlich den Wagen zugelassen bekommen mit 1) Unbednklichkeitsbescheinigung des KBA, 2) Negativbescheinigung der letzten Zulassungsstelle in DE (Essen), 3) Negativbescheinigung der Luxemburger Zulassungsbehörde (Dank an unsere Luxemburger Kollegen, die dabei pro bono unterstützt haben), 4) Vorlage der Korrespondenz mit dem Vorbesitzer, 5) Vorlage des rechtskräftigen Urteils des LG. Zudem hatte ich um einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Ablehnungsbescheid gebeten, sollte all dies nicht ausreichen. Das hat dann geklappt. Natürlich auch eine Vollabnahme beim TÜV.

 

Dein Vorbesitzer kann doch eine eV schriftlich abgeben, er muss dafür nicht irgendwohin fahren. Er braucht bloß zu Papier bringen "Ich, Max Mustermann, wohnhaft Musterweg 1, 12345 Musterstadt, ausgewiesen durch den Personalausweis 12AA12AA12, versichere hiermit an Eides statt und in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidestattlichen Versicherung, dass ich die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 für das Fahrzeug mit der VIN 123456789, zuletzt mit dem amtlichen Kennzeichen M-OLLEKARRE 1 zugelassen, besessen habe und mir diese abhanden gekommen sind. Die näheren Umstände des Abhandenkommens sind wie folgt: ..... " Das Unterschriftsoriginal einreichen und das sollte dann OK sein.

 

Wenn er sich weigert eine solche schrfitliche Erklärung abzugeben, dann ist etwas faul. Wenn er in DE residiert, kannst Du klagen. Macht aber nur Sinn, wenn er nicht womöglich "die Taschen umdreht", denn dann guckst Du auch bei Obsiegen in die Röhre und hast auch noch die Verfahrenskosten an der Backe. Immerhin kann man bei uns wenigstens dann erfolgreich vollstrecken, wenn der Gegner nicht "vogelfrei" ist.

 

P.S.: Immerhin ist mein Espada aus "prominentem Vorbesitz" :D

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...ist es tatsächlich besagter Herr selbst oder doch eher sein Adlatus der sich um den 'Toystore' kümmert...

 

Von mir gingen zwei (kleinere) Fahrzeuge an ihn...das lief eigentlich reibungslos...

Den angeblichen Verlust der Zulassungsbescheinigung ließ mir der Herr in seinem Namen direkt von seinem Sekretariat mitteilen. Insofern fand eine mehr oder weniger direkte Kommunikation statt bis zu Punkt, wo ich um eine eV bat, dann war Schweigen im Walde. Klar, wenn man in Luxemburg residiert, kann einem alles wurscht sein, was Streitwerte unter 10 Mio hat,

 

Der Adlatus passt übrigens zum Chef. Gibts den denn immer noch, den kleinen Möchtegern-Rennfahrer?

Der Verstand sagt: "Lass es, es bringt eh nichts!"

 

Das kleine Teufelchen auf der Schulter sagt: "Wurscht! Mir genügt's schon, wenn es ihm peinlich ist und/oder er sich ärgert."

 

Ich höre halt manchmal Stimmen. :lol:

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meiner meinung nach gilt es solche zu leute zu stoppen,sprich ihnen das handwerk zu legen !

 

...sonst machen sie es immer wieder und vor allem legen sie immer weniger hemmungen an den tag .

 

taschenpfändung mit gutem timing des gerichtsvollziehers , kann auch erfolgreich sein .

 

meines wissens ist ein sogenannter "titel" 30 jahre lang gültig und somit besteht die möglichkeit 30 jahre lang zu vollstrecken/pfänden zu lassen.

 

...wenn es den etwas zu pfänden gibt.

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vor 12 Stunden schrieb herbstblues:

meiner meinung nach gilt es solche zu leute zu stoppen,sprich ihnen das handwerk zu legen !

 

...sonst machen sie es immer wieder und vor allem legen sie immer weniger hemmungen an den tag .

 

taschenpfändung mit gutem timing des gerichtsvollziehers , kann auch erfolgreich sein .

 

meines wissens ist ein sogenannter "titel" 30 jahre lang gültig und somit besteht die möglichkeit 30 jahre lang zu vollstrecken/pfänden zu lassen.

 

...wenn es den etwas zu pfänden gibt.

Das "Witz" ist, dass das mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht gelingt, selbst wenn man einen rechtskräftigen Titel hat.

 

Das Problem mit Gerichtsvollziehern ist, dass die eher wenig engagiert sind, außer der Auftraggeber ist das Finanzamt. Wir hatten mal eine vollstreckbaren Titel gegen eine höheren (gut verdienenden) Uni Angestellten. Der Gerichtsvollzieher ging 3-mal an Wochentagen um ca. 11:00 zu dessen Privatadresse, und oh Wunder, traf ihn nicht an, weil er ja in der Uni auf Arbeit war. Und stellte das Vollstreckungsverfahren nach dem dritten vergeblichen "Versuch" ein, gegen Rechnungsstellung natürlich. Ich bezweifele, dass der überhaupt einmal tatsächlich dort war. Die Forderung haben wir dann an ein professionelles Inkasso Unternehmen (nein, nicht Motorradfreunde oder so) verkauft.

 

Annekdote am Rande, die Berliner Paris Bar ist bekanntlich Tummelplatz für allerlei Pleitiers, Großschuldner und sonstige Halbwelt. Die haben meist einen "Begleiter", der im Bedarfsfall behauptet die Luxusuhr am Arm des Schuldners sei dem Schuldner nur geliehen und gehöre ihm selbst. Und schon läuft die Taschenpfändung ins Leere und die Gauner grinsen sich (mal wieder) eins.

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vor 53 Minuten schrieb Jarama:

Das "Witz" ist, dass das mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht gelingt, selbst wenn man einen rechtskräftigen Titel hat.

Das hier

 

https://www.nd-aktuell.de/artikel/584393.den-bschwarzen-mannl-gebannt.html

 

war auch mal eine Alternative: dem Schuldner einen stumm bleibenden Mann mit schwarzem Anzug und Melone überall hin folgen zu lassen. Hoher Peinlichkeitsfaktor, sollte den Schuldner mürbe machen. Ist jetzt leider für unzulässig erklärt worden.

 

Es gibt ja auch „friedliche“ Inkassounternahmen (also ohne Schlägertruppe etc.), die einfach alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Handwerkersicherungshypothek etc. sind Möglichkeiten, die nicht jeder kennt (wenn auch sicher in den weitaus meisten Fällen nicht passend). Bei größeren Außenständen würde ich aber durchaus mal ein gutes Inkassounternehmen fragen. 

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gruss an jarama ,

da gebe ich dir zu 100% recht !

 

anekdoten meinerseits dazu : vor ca 30 jahren hatte ich eine etw zur miete ausgeschrieben im öffentlichen anzeiger und eine junge dame meldete sich und ich zeigte ihr die wohnung und es kam ein mietvertrag zustande .

nach ca. 8 monaten blieb die miete aus und ich mahnte sie an und übergab die sache gleich dem anwalt.... !

neun monate später war am amtgericht verhandlung in der sache und ich bekam recht .

doch die miete hatte ich immer noch nicht ,die dame zog nach dem urteil sofort aus da ich auf räumungsklage plädiert hatte.

ihren müll lies sie vor dem haus liegen und entfernte sich......und wurde nicht mehr gesehen .

 

über das einwohnermeldeamt bekam ich ihre neue adresse und lasse seit dem jedes jahr kurz vor weihnachten pfänden ,lächel.

 

der titel aus dem urteil hat eine gültigkeit von 30 jahren und da die dame es mit dem arbeiten nicht so hat sondern immer nur ein paar monate im jahr auf steuerkarte einem job nachgeht ist da nicht viel zu holen.

der spass kostet ca. 150,- euro pro jahr (anwalt,gerichtsvollzieher ) und in fast jedem jahr war etwas zu holen was die "kosten" deckte bzw. gar ein "überschuss" erzielt werden konnte .

 

lieber jarama ,mir geht es nicht um das geld , doch jedes jahr kurz vor dem jahrewechsel denkt die sch..... an mich !

 

und nein ich bin nicht gehässig

 

einem anderen unseriösen zeitgenossen hatte ich eine stillgelegte tankstelle mit freigelände vermietet und er betrieb dort eine werkstatt mit angegliedertem gebrauchtwagenhandel. dort das gleiche spiel , nach einem jahr blubberte er was davon das die geschäfte mies laufen und stellte sämtliche zahlungen ein .

 

gleiches spiel von vorne ,anwalt,gerichtsverhandlung mit räumungsklage , titel etc. . und mehrere versuche mit gerichtsvollzieher zu pfänden .

 

der anwalt hatte den rettenden gedanken,pfänden(taschenpfändung) wenn ein kfz verkauft wurde und der käufer das auto mit bargeld abholt. mein "glück" war damals da dieses auto kein sogenanntes kommisionsgeschäft war ( im auftrag zu verkaufen ) sondern in seinem namen verkauft wurde und sein name mit geschäftsadresse im kaufvertrag stand.

der gerichtsvollzieher war seinerzeit vor ort bei der kfz/geld übergabe zugegen.

 

danach zog er aus und ein paar strassen weiter kam er unter in einer neuen halle,der mietvertrag lief danach nur noch über seine kinder....

 

in die mittagspause geh

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vor 2 Stunden schrieb herbstblues:

mir geht es nicht um das geld , doch jedes jahr kurz vor dem jahrewechsel denkt die sch..... an mich !

Man will ja nicht kleinkariert sein und lässt schon mal fünfe gerade sein oder zieht eben den Kosten-/Nutzen-Vergleich und lässt es dann.

 

Oder man gibt dem Teufelchen auf seiner Schulter seinen Spaß und gibt eben nicht immer nach bei diesen Mietnomaden/Schuldnern.

 

Denn wenn die Klügeren immer nachgeben, wird die Welt bald von Dummen regiert. Irgendwie habe ich den Eindruck, da sind wir schon, ach so, sorry, das war ja für den Politikthread :lol:

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