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buggycity

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  • 3 Wochen später...

Einen wissenswertes Fakt möchte ich noch nachlegen. Selbst wenn auf dem TÜV Prüfbericht " bei nächster Gelegenheit" steht wird das nur bis 18 Monate nach der Prüfung auf der Zulassung (zumindest bei uns) anerkannt und eingetragen.

Nur mal so als Tipp: wenn man Dinge einzeln eintragen lässt dann muss immer die Kombination aller bisher geänderten Teile abgenommen sein, sonst gilt das nicht.

So war ich mit meinem Roadster zu Beginn 2x im Jahr bei TÜV und Zulassungsstelle.

Inzwischen sind zwei Extrablätter an meinem KFZ-Schein, und die Dame bei der Zulassungsstelle fragte beim letzten Besuch ob sie es als Buch binden soll.

Ich hoffe nur dass das alles richtig eingetragen ist, die * scheinen für die Lesart der Eintragung besonders wichtig zu sein.

 

Ansonsten, halten wir uns einfach an die Spielregeln und nix passiert 😉

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