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BMW Kombi statt Porsche - zumutbar!


Thrawn

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Einer Porsche-Fahrerin ist es zumutbar, einige Tage ersatzweise einen vorhandenen Zweitwagen zu nehmen – auch wenn der kein Cabrio, sondern ein Kombi ist. Deshalb besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt höchstrichterlich in einem Streit aus Leipzig feststellte.

Allein die höhere Wertschätzung des Autos in den Augen seiner Besitzerin reiche dafür nicht – "etwa weil ihm ein höheres Prestige zukomme, es ein anderes Fahrgefühl vermittle oder den individuellen Genuss erhöhe".

 

Die Frau hatte den Porsche im Sommer 2020 zwei Wochen lang nicht fahren können, weil er blockiert in einer Garage stand. Wegen Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter der Garage hatte jemand sein Auto in die Ausfahrt gestellt. Die Frau hatte nach eigener Aussage in dieser Zeit vier Tage mit dem Porsche an den Gardasee fahren wollen. Ihr anderes Auto, ein 3er-BMW Kombi, sei nicht gleichwertig. Sie forderte deshalb von dem Verantwortlichen eine Entschädigung von 175 Euro pro Tag – insgesamt 2.450 Euro.

 

Der BGH sieht dafür allerdings keinen Grund. Zwar habe der Blockierer der Ausfahrt rechtswidrig und schuldhaft das Eigentum der Frau an dem Auto verletzt, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Für einen Anspruch auf Schadenersatz müsse allerdings "die Entbehrung der Nutzung auch deshalb 'fühlbar' geworden sein, weil der Geschädigte das Fahrzeug mangels eines weiteren geeigneten Kraftfahrzeugs für seine alltägliche Lebensführung wirklich gebraucht hätte".

Dass der Kombi "nicht dasselbe Fahrgefühl für den geplanten Urlaub am Gardasee vermitteln konnte wie das Cabriolet", reicht nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht aus.

 

Quelle: gmx.net /dpa

 

Meiner Meinung nach, ein krasses Fehlurteil!

 

Schon länger habe ich das Gefühl, dass insbesondere Sportwagenfahrern in Deutschland, immer aggressiver eine Sichtweise und Weltanschauung von Menschen aufgedrängt wird, die von dem Thema nicht mal ansatzweise eine Ahnung haben! Lehne mich hier mal aus dem Fenster und behaupte: unsere obersten Richter sind noch nie in ihrem Leben mit einem offenen Sportwagen an den Gardasee gefahren und haben auch ganz allgemein keine Ahnung von dem Lebensgefühl, welches ein offener Porsche, Ferrari, Lamborghini, McLaren, etc. vermittelt!

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vor 29 Minuten schrieb Thrawn:

Wegen Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter der Garage hatte jemand sein Auto in die Ausfahrt gestellt.

Blockiert ein Auto eine Ausfahrt, lässt man es abschleppen….fertig. Wieder so ein Schwachsinn womit die Gerichte beschäftigt werden! 

Der "Abgeschleppte" wird dann aber höchstwahrscheinlich denjenigen verklagen, der ihn in seinen Augen unrechtmäßig abschleppen ließ - auch das würde die Gerichte beschäftigen.

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Erinnert mich irgendwie an „Keksi und Bussi: Die Probleme der Reichen und Superreichen“.  Obwohl ich den Ärger im Grunde nachvollziehen kann, hält sich mein Mitleid aufgrund der etwas mitschwingenden Überheblichkeit der Dame in Grenzen.“

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Sie hätte sich ja einen anderen Porsche mieten dürfen........ :D 

Wenn jemand deine Haustür blockiert, Du aber noch ein anderes Haus besitzt ist es ja nicht so schlimm?

 

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vor 16 Stunden schrieb Thrawn:

haben auch ganz allgemein keine Ahnung von dem Lebensgefühl, welches ein offener Porsche, Ferrari, Lamborghini, McLaren, etc. vermittelt!

Herrlich🤣 Beim Dreier die Fenster runter und Arm raus.....schwupps.....Lebensgefühl. 

 

Ganz ehrlich. Natürlich vermitteln diverse Fahrzeuge auch Fahrfreude, sonst würde sie keiner kaufen. Aber sich deswegen in seinem Leben davon abhängig zu machen, oder ein Verfahren anzustreben grenzt an absoluten Schwachsinn. Im vorliegenden Fall geht es einzig und allein um Selbstdarstellung, gekränkten Stolz und Arroganz 

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vor 1 Minute schrieb Razor49:

Aber sich deswegen in seinem Leben davon abhängig zu machen, oder ein Verfahren anzustreben grenzt an absoluten Schwachsinn.

...oder Größenwahn. Für mich ist das Verhalten der Dame leider auch ein Paradebeispiel für "Geld frisst Hirn". Leider verändert manches Sachwertgut/Kapital den Charakter einiger Menschen nachhaltig zum Schlechten und reduziert in Folge dessen extrem die Bodenhaftung. Und genau das, die Bodenhaftung, scheint sie verloren zu haben. Ich kenne wie wohl niemand hier die genauen Umstände oder die Vorgeschichte. Weder möchte ich den Zuparker noch den Richterspruch beurteilen Mit dem Verhalten dieser Frau kann ich allerdings überhaupt nichts anfangen. 

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  • 1 Monat später...

Leider wird von Gerichten (vor allem in unteren Instanzen) selten entschieden, sondern idR die Entscheidung delegiert. Entweder an zahlreiche Gutachter oder eben an die nächste Instanz. Hauptsache vom Tisch, egal wie. 

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Dem muß ich widersprechen. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichtes ist gesetzlich geregelt. Nachdem ein Richter nicht alles wissen kann, braucht er Sachverständige. Ansonsten wäre einer Revision Tür und Tor geöffnet.

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Na, Euch möchte ich mal sehen, wie es euch ginge! @Sarah-Timo Das hat nach meiner Meinung mit Größenwahn gar nichts zu tun.

 

Man freut sich das ganze Jahr auf seinen Urlaub mit dem Cabrio am Gardasee, Sonne, schönes Wetter, offenes Dach! Und dann soll man seinen BMW Kombi nehmen, weil ein irgendein Dickschädel einen zur Geisel eines Mietstreits macht? Dem würde ich zeigen, wo der Bartel den Most holt!

 

Nicht die Dame hatte ja stur geparkt, sondern ein Dritter hatte sie - bzw. wie ich es verstanden habe die gesamte Einfahrt - blockiert, so zumindest der oben geschilderte Sachverhalt. Und ihr Porsche war ein Cabrio (lt. obiger Angabe des Gerichts „….zumutbar…., auch wenn es kein Cabrio ist.“ ) Also nicht aus Versehen, sondern wegen Sturheit versaut der mir meinen Urlaub? Der würde mich auch kennen lernen.

 

Ein Freund von mir hatte seinen 911 Cabrio kurz vorm geplanten Urlaub ins Porschezentrum gegeben zur Inspektion. Werkstatt brannte aus, Porsche zerstört. Er bat um einen Leih-Porsche, abgelehnt. Man wisse ja, er habe noch ein weiteres Auto (Audi A 6 Kombi). Gleiche Situation, nur dass hier der Schaden aus Versehen entstand und nicht aus Sturheit. Aber die Arroganz des PZ hat meinen Freund auch veranlasst, auf die Barrikaden zu gehen. Man hat sich dann anwaltlich verglichen. 

 

 

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Lassen wir die juristische Sicht einmal aussen vor.

 

Hier ging es doch gar nicht um einen Schadenersatz, sondern darum, den erlittenen Ärger in einen maximalen finanziellen Schaden beim Verursacher umzumünzen.

 

Natürlich würde ich mich unendlich ärgern, wenn mir die Geschichte passiert wäre. Nur hätte ich - wäre mir die Fahrt mit dem Porsche so wichtig gewesen -, einen anderen Porsche organisiert und allenfalls diese Kosten eingeklagt. Sofern es mir diese EUR 2'450 wert gewesen wären, wertvolle Lebenszeit am Gericht zu verschwenden.

 

Wenn ich mit einem besonderen Auto irgendwo hinfahren will, dies aber aus welchem Grund auch immer nicht kann, ersetzen mir doch keine EUR 2450 die entgangene Freude!

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Gast Kurt_Kroemer
vor 15 Minuten schrieb Bonhomme Richard:

Sofern es mir diese EUR 2'450 wert gewesen wären, wertvolle Lebenszeit am Gericht zu verschwenden.

Das ist die richtige Einstellung.

Diese Erkenntnis reift aber meistens erst im letzten Viertel des Lebens.

Alles andere ist der Kohlhaas, der in uns allen wohnt.

Ich sehe diese Dinge auch etwas entspannter. Die Leute interpretieren einfach immer zu viel ins Auto bzw. in den Status denn sie sich ums Auto herum ausdenken - dies ist aber bei der Porsche-Fraktion (nicht bei allen, aber bei den "Speziellen") deutlich ausgeprägter als bei anderen Fabrikaten. In dem Fall tippe ich bei der Leipzigerin auf ein Allrad-Cabrio-PDK-Windschott-Fahrzeug >>> weiß oder schwarz. 😁

 

Mir wäre es zu blöd irgendetwas einzuklagen. Was würde die gute Frau denn machen wenn sie z.B. zwischen Rom und Bari irgendwo liegenbleibt und eben kein - in ihren Augen - adäquates Leihfahrzeug aufzutreiben ist? Du bist irgendwann froh, dass Du überhaupt weiterkommst, auch wenn es dann nur ein Panda (immerhin mit Klimaanlage) ist. Ja, ich spreche aus Erfahrung. 😶

 

Ich hab für diese Frau ehrlich gesagt kein Verständnis. Im BMW-Kombi kann sie wenigstens deutlich mehr Wein einladen als in ein Porsche-Cabrio. Sie hatte also eigentlich einen besseren Nutzen aus der Situation und am Lago fährt sie eh mitm Boot und nicht mitm Auto. 

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Am 25.11.2022 um 21:56 schrieb Sarah-Timo:

Der "Abgeschleppte" wird dann aber höchstwahrscheinlich denjenigen verklagen, der ihn in seinen Augen unrechtmäßig abschleppen ließ - auch das würde die Gerichte beschäftigen.

 

Es dürfte wohl leider genau andersrum sein. Der Auftraggeber für den Abschleppauftrag muss die Kosten hierfür zunächst vorstrecken und sich dann vom Abgeschleppten zurückholen. So oder so beschäftigt solch ein Fall also meistens die Gerichte. 

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Am 31.12.2022 um 10:50 schrieb F40org:

Was würde die gute Frau denn machen wenn sie z.B. zwischen Rom und Bari irgendwo liegenbleibt und eben kein - in ihren Augen - adäquates Leihfahrzeug aufzutreiben ist?

Dann wäre sie immerhin schon mal bis Italien Porsche statt BMW gefahren. ;)

 

Wenn ich mit hätte/wäre argumentiere, kann ich am Besten gleich zu hause bleiben. Es könnte mir ja der Himmel auf den Kopf fallen, beim Teutates! ;)

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