Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Geblitzt mit viel zu viel ==> auto ist auf dad zugelasse


JML

Empfohlene Beiträge

korrekt master, nur liegen zwischen sympathie verlieren und jemandem, auch wenns nicht so gemeint ist, den tod zu wünschen welten oder?

man sollte halt an so einer öffentlichen stelle sich ein bißchen mit solchen radikalen aussagen zurücknehmen

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
  • Antworten 54
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Ups, ist das die Stelle wo wir nach einer Kurve links abbigen mussten und ich gerade aus gebraust bin. Dannach ging es den Berg rauf zum Mitagessen. Menu ist doch direkt vor mir gefahren, ich habe aber keinen Blitzer gesehen.

Das hab ich schon des öfteren mitgemacht...... O:-)

Dein Vater muss Auskunft geben. Er kann als Halter nicht angeben, nicht zu wissen, wer gefahren sei. Wenn er dies tut wird man ihm ein Photo von dir präsentieren. Ist das Photo deutlich, muss dein Vater zugeben dich zu erkennen. Er kann schliesslich nicht angeben, seinen Sohn nicht zu erkennen. Die Justiz beruft sich auf das "Erkennen" und nicht auf das "Erinnern". Wenn dein Vater bei einem eindeutigen Bild sagt: "Den kenn ich nicht" kommt es zur Verhandlung ind ihr zieht zu 99,9% den kürzeren.

Er kann jedoch die Aussage verweigern wenn er einen Verwandten ersten Grades schützen möchte. Dies ist der Fall. Dein Vater sollte vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und die Aussage verweigern.

Die Polizei wird dann ermitteln anhand des Photos. Der "Täterkreis" kann daraufhin eingeschränkt werden. Das geht aber nur wenn das Photo eine aussagefähige Qualität hat. Dies ist aber seltener der Fall als man glaubt. Meistens erfolgt ein Abgleich mit dem Passbild des Verdächtigen.

Kurz: Maßgeblich ist die Qualität des Photos. Wenn man dich klar erkennt, siehts schlecht aus. Es besteht aber die Möglichkeit, daß dein Dad die Schuld zugibt. Wäre zu empfehlen, falls du noch in der Probezeit bist.....

Wird kein Fahrer eindeutig identifiziert, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.

Auserdem: Ein Fahrtenbuch kann sofort erlassen werden, wenn der Halter bei den Ermittlungen nicht behilflich ist. Das wäre bei einer Aussageverweigerung der Fall. Hierfür muss die Polizei jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Aussage ermitteln. Da dies praktisch nie der Fall ist, ist die Erteilung eines Fahrtenbuchs unwahrscheinlich. Im übrigen kann man den Wagen auch einfach ummelden und die Fahrtenbuchpflicht erlischt.

Endlich mal eine nicht unrichtige Aussage zum Thema! :-))!

Eines geht noch: Manus Vater übergibt die Sache seinem Anwalt (Rechtschutz bewährt sich hier). Der Anwalt ermittelt im Auftrag des Vaters den Fahrer. Der Vater ist somit bei der Aufklärung behilflich. Die Ermittlungen des Anwalts dauern länger als die Verjährung. Der Vater muss während dieser Frist nicht aussagen, sondern beruft sich auf den Anwalt. Einschränkung: Es wird schwierig, wenn Du noch zu Hause wohnst.

Genau diese Situation hatte mal meine Frau, nur versuchte das Amt den Vater ein paar Tage vor Ablauf der Frist auszufragen (die sind auch nicht blöd) und der hat geplaudert... :evil: Das Ende war trotzdem nicht schlecht: Das Fahrverbot wurde nicht verhängt, weil der Anwalt die Stelle als besonders unübersichtlich darstellen konnte. Wie man sieht lohnt sich ein Anwalt in härteren Situationen fast immer! Ich empfehle ADAC-Rechtschutz.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.



×
×
  • Neu erstellen...