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Vignette für Ungarn nach Grenzübergang kaufen


Ioan C.

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Moin,

z.Z. darf man die Vignette für Ungarn innerhalb einer Stunde nach Grenzübergang  kaufen.

Weil sich in den letzten Jahren zu viele Gemolkene beschwert haben.

Selbst Schuld: sie fuhren erst 200 m auf der Autobahn bis zur Verkaufsbude, und erst dann die Vignette für mindestens 10 Tage gekauft.

So, Vignette gekauft, die 10 Tage auch brav eingehalten. Heute Post von der Ung. Au. Ink. erhalten. 3 x 128,85€! (386,85€)

Inkasso angerufen: die Verkäuferin hat einen x für´n y verkauft und ich bin meiner Pflicht die Verkäuferin zu kontrollieren nicht nachgekommen.

Die hat ihre Pflicht gegenüber ihren Vorgesetzten getan,... und ich zahle 40€ statt 386,85€, (Kann doch froh sein, oder?!) für den absichtlichen "Fehler" der beiden, und deren Vorgesetzten. Ein Geschäftsmodel löst das alte ab, weiter so!

Bei uns ist es besser?!

An der Tanke hat man mir, zusätzlich zum teuren Sprit, einen Kaffee für 3€ in Rechnung gestellt.

Den hab´ich nie gesehen!

Hab´s erst im Auto bemerkt. Mit dem Zettel als Fahne vor die Reihe gestellt und laut: "Ich will mein Geld zurück!"

Einige haben geschmunzelt, sich fremd geschämt. Einer sagt: "So ein Geizhals!"

Nun wusst´ich auch wen wir diese "Fehler" zu verdanken haben. Uns selbst, natürlich!

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Hi Maze, ja, es klopft noch frisch im Hirn.

Bin Methusalem, halte mich trotzdem zu jung zu verschwinden.

Fahre für mein Leben gern, hab im 19-ten Jahrhundert etliche Radrennen gewonnen, hab´s im Blut. Kann Flecken vor mein Horizont nicht leiden. 

Freiheit ist oberstes Gebot. Meine Autos tun mir Leid. Ich liebe sie fasst über alles.

Angst bekomme ich wenn ich aussteige, dann fang´ich an zu denken.

Das Leben ist zu schön, um es zu gefährden. Alte Autos kann ich kontrollieren, den neuen Robotern trau´ ich nicht. Die sind so verlogen wie die Menschen die sie bauen. Trotzdem verehre ich Schweizer Uhrwerke. Schwarz, blutrot, Gold und frisches grün sind meine Lieblingsfarben. Weißes Porzellan und Kobalt find´ ich edel.

Ich,... ich,... ich! Es geht um mich, sonst sage und schreibe es nicht gern. Lass lieber andere urteilen, falls es mir was bringt. Kommt selten vor. Einzelgänger. Kam schon mein ganzes Leben gut allein zu Recht. Notgedrungen, man lernt eben.

Mit 68 Jahre,... da fängt das leben an,... zu enden!

Rentner haben keine Zeit. Sie laufen auf der Ziel gerade.

Stückchen von mir, dass soll kein Memoire sein.

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Ich habe mich gestern maßlos aufgeregt.

 

Bekomme Post von einem italienischen Inkasso. Ich soll bei dem Übergang A9/A59 (bei Florenz) Maut geprellt haben. Und zwar 1,86 €. Jetzt soll ich 0,72 € Feststellungsgebühren und 9,06 € Eintreibungskosten zusätzlich entrichten, macht 11,64 €. Dabei war ich in den letzten Jahren gar nicht in Italien!!!! Hab schon überlegt Beweismittel zusammen zu suchen, Strafanzeige in Italien wegen Kennzeichenmissbrauch zu stellen und eine internationale Kanzlei mit meiner Vertretung zu beauftragen, um zunächst einmal festzustellen, ob das Inkasso zulässig ist. Schließlich bekommt man für den geforderten Betrag eine ziemlich leckere Pizza!

 

Aber im Ernst: Nach gründlichem Studium des Schreibens entdecke ich, dass es um Mai 2016 (!) geht. Damals war ich tatsächlich dort :D . Ich bin allerdings auch ziemlich sicher dort keine Schranken in Mautstationen mit dem Fiorano durchbrochen zu haben, zwecks Einsparung besagter 1,86 :D .

 

Vielleicht weiss jemand, wie ich hätte erkennen können zahlungspflichtig zu sein und wie die Zahlung hätte erfolgen müssen? Offenbar muss man da etwas wissen, was sich dem fremdländischen Touristen nicht unmittelbar erschließt?

 

P.S.: Offenbar gilt dort für wenige km ein "free flow system". Das bedeutet, dass man sich vor Befahren on-line anmelden muss ... *gröhl*. Toll, diese neue "smarte" Welt, au weia :D.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Ioan C.,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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Moin moin, nee, es gilt italienisches Recht, dort ist die Verjährungsfrist für solche Forderungen 10 Jahre. EU-Recht hilft zwar, allerdings nur bei der Vollstreckung über deutsche Gerichtsvollzieher (wenn ein vollstreckbarer italienischer Titel vorliegt)

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