Redundante Verkehrsschilder "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung"

Von
burkhardrandel,
in Verkehrsrecht Forum
-
Ähnliche Themen
-
Ich denke manch Gesetz ist schooon von der Logig schwerere Kost.
z.B.
StVO. Tempobegrenzung...
Ist eine Strasse 100 K/mh limitiert, bin ich dazu verdonnert damit ich nicht als unverantwortlich gelte einem mir vorausfahrenden PKW der mit höchstens 80 k/mh dahin rollt.....hinterher fahren zu müssen..
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_86878370/das-steht-in-der-stvo-gilt-ein-tempolimit-auch-beim-ueberholen-.html
Den laut STVO darf auch beim Überholvorgang die angebene Höchstgeschwindigkeit zu keinem Zeitpunkt um den Überholvorgang so schnell wie möglich abschließen zu können (sicheres Überholen) überschritten werden.
Sollte dann der zu Überholende auch kurz beschleunigen, hat man ein dickes Problem..
Nachweisen, dass der andere beschleunigt hat, so gut wie unmöglich.
Verhalte ich mich Gesetzkonform ist tatsächlich ein Überholvorgang nicht mehr oder so gut wie...bei den heutigen Strassenverhältnissen unmöglich..
Ich glaube ca. 20 sek. oder ca. mind. 500mtr. Freiraum hat man heute nicht mehr.. und wenn dann nur im Promillebereich...
-
Hallo an alle,
heute bekam ich einen Anruf von der Polizei um eine telefonische Aussage zu machen.
Ich wurde befragt ob ich diese Woche zu bestimmter Uhrzeit auf bestimmter Straße unterwegs war
und ob ich von einem schwarzen Mustang überholt wurde.
Als ich dies bestätigt hatte, wurde ich befragt ob mich das oben genannt Fahrzeug überholt hat
und dazu eine Abbiegespur mit benutzt hat und wie schnell ich bzw. der Mustang war.
Nach meiner Aussage erfuhr ich dann, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug eine Dash-Cam hatte und das
Video der Polizei geschickt hat.
Darf jetzt jeder "selbsternannte Sheriff" Filme auf der Straße machen und der Polizei schicken?
Ich finde das artet ganz schön aus.
Servus Sven
-
Aber lest selbst..
https://www.mobile.de/magazin/artikel/automatische-tempobremse-ab-2022-was-du-jetzt-wissen-musst-30136
-
Noch kein Thema hierzu gefunden.
Es ist schon beschlossen, Umsetzung wahrscheinlich schon im März.
ab 16kmh zu schnell gibts dann einen Punkt in Flensburg. (Inner und ausserorts)
ab 21 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (innerorts)
ab 26 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (ausserorts)
-
Jetzt ist es so weit, der Bundesrat entscheidet am 14.02-2020
schlussendlich über das Tempolimit...
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87332366/auto-bundesrat-abstimmung-so-stehen-die-chancen-fuer-ein-tempolimit.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/tagesordnung-985.html?cms_currentView=to-chronologisch
(Top 50 - 591/19 ...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften)
__________________
-
-
Willkommen bei Carpassion.com
Europas großem Sportwagen-Forum.
Aktuell können Sie als Gast bereits gewisse Beiträge und Inhalte sehen.
Möchten Sie jedoch Zugang zu weiteren exklusiven Inhalten oder sich mit anderen Sportwagen-Fahrern austauschen, können Sie sich völlig kostenlos und unverbindlich bei uns neu anmelden.
-
Marktplatz
-
Vieldiskutiert
-
Empfohlene Beiträge
Schreibe eine Antwort
Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um einen Beitrag zu schreiben.