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US-Fahrzeug dauerhaft in Deutschland


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Ich kenne eine ganze Reihe Autos, die dauerhaft in Deutschland sind, aber Englische, Lichtensteiner und Schweizer Kennzeichen haben, und das schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten, ich wüßte nicht, worin das Problem besteht, da es sich ja vermutlich nicht um einen Wagen handelt, mit dem täglich zum Brötchenholen, ins Büro und ins Gartencenter gefahren wird und der vermutlich auch nicht unter einer Laterne auf öffentlichem Straßenland parken dürfte.

Und wenn man irgendwann kontrolliert wird, dann ist man eben zu Besuch in Deutschland...

 

Wenig obrigkeitsgläubige Grüße, Hugo.

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vor 13 Stunden schrieb hugoservatius:

Und wenn man irgendwann kontrolliert wird, dann ist man eben zu Besuch in Deutschland...

manchmal gibts aber auch irgendwelche neider und dann kann sowas neben zulassungsrechtlichem auch zollrechtlich mal so richtig teuer werden !

es ist noch garnicht so lange her,dass so einem in der schweiz wohnhaften influencer und markenbotschafter ein in deutschland zugelassenes fahrzeug gebracht wurde damit er mal schön am wochenende damit runcruisen kann.

das unheil nahm seinen lauf als ein carspotter seine "schuss des tages" stolz mit erkennbarem fahrer und kennzeichen ins netz gestellt hat.....darauf gabs eine (anonyme)anzeige,und die geballte staatsmacht schlug zu! mal eben 180000CHF strafe seitens des konzern wurden meines wissens schon beglichen.jedoch ist die sache noch nicht abgeschlossen da mindestens 2 für den transport verantwortliche sich die schuld gegenseitig zuschieben.das (aller-)letzte was ich dazu gehört habe ist ein lkw fahrer der in so einem fall ebenfalls mit solch hoher strafe belegt werden soll...und da vermute ich fast ,dass es sich dabei um den genannten fall handelt :(

was gibts eigentlich aktuell in CH fürs telefonieren ohne freisprecheinrichtung ? :-o

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Mann darf bsp. als in der Schweiz lebender kein ausländisch zugelassenes Fahrzeug unverzollt über die Grenze fahren, die Strafen hierfür sind horrend. Aussnahmen sind Werkstatt- und Leihfahrzeuge, sofern eine Fremdfahrervermietversicherung hinterlegt ist. In vielen sowie auch in meinem Falle bin ich Schweizer und dementsprechend sind auch die Fahrzeuge mit CH Zulassung, diese Fahrzeuge in D zu parkieren ist rechtlich absolut konform. Auch darf man mit dem CH Führerschein ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug bewegen, sofern es nachweislich Eigentum ist, oder die Zustimmung des Halters gegeben ist.

 

Wer in die Schweiz zieht und sein Fahrzeug nicht als Umzugsgut deklariert weil er bsp. das Fahrzeug nicht schon ein Jahr besitzt, kann von Aussnahmeregelungen Gebrauch machen, Formular 15.30 / 15.31, hierbei ist es möglich, die deutsche Zulassung trotz schweizer Wohnsitz noch bis zu zwei Jahren zu verwenden. Wer ohne dies die schweizer Grenze passiert, muss mit folgenden Strafen rechnen:

 

Vorläufige Abfuhr der Steuer auf den Neupreis des KFZ

Nochmals diese Summe als Strafbeitrag

Fahrzeugkonfizierung 

Sofortige Verweisung des Landes mit künftigem Einreiseverbot (Trotz Wohnsitz und Job)

 

Daher vermute ich diese hohe Strafe bei dem Bugatti-Fahrer wobei diese nur rechtlich konform wäre, wenn auf dem Bugatti KEINE Femdfahrervermietversicherung ist. 

 

VW versichert solche PR Autos in der Regel nicht extra, wenn sie zerlegt werden ist es halt so. 

Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen das in Unkenntnis der Gesetzeslage so eine Büchse ohne die Fremdfahrerversicherung zur Verfügung gestellt würde.

Am 4.7.2018 um 11:01 schrieb hugoservatius:

Ich kenne eine ganze Reihe Autos, die dauerhaft in Deutschland sind, aber Englische, Lichtensteiner und Schweizer Kennzeichen haben, und das schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten, ich wüßte nicht, worin das Problem besteht, da es sich ja vermutlich nicht um einen Wagen handelt, mit dem täglich zum Brötchenholen, ins Büro und ins Gartencenter gefahren wird und der vermutlich auch nicht unter einer Laterne auf öffentlichem Straßenland parken dürfte.

Und wenn man irgendwann kontrolliert wird, dann ist man eben zu Besuch in Deutschland...

 

Wenig obrigkeitsgläubige Grüße, Hugo.

 wo kein Neider/Kläger/ständige Kenzeichenerfassung /Unfall /Diebstahl so kein Richter.

 

Wobei ich mich frage wie hier

https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/nach-netzers-bugattitestfahrt-in-zuerich-zoll-ermittelt-gegen-vw/story/30206672

das Zollvergehen tatsächlich zustande kommt.

 

Andrerseits müste man meines Wissens nach auch für die Firmen Notebooks bei Geschaftsreisen ein carnet ATA , oder anderes dabei haben, aber interessiert keine Zöllner

 

 

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Das ganze Thema ist leicht 

ein U.S. Auto muss irgendwo in die eu eingeführt werden da gibt es zwangsweise ein Formular und damit ist das Auto erfasst.

ab da beginnt der Ticker zu laufen je nach eu Land kann dann die jeweilige Dose mit den US plates herum tuckern. Sobald die Zeit auf dem Formular abgelaufen ist muss die Kiste raus sonst würde es teuer. 

Die ganzen Ideen mit zollkenzeichen, q plates und so weiter bringen gar nichts. 

Das Auto muss raus aus der wu und wieder eingeführt werden 

was in der Realität schwierig wird da ja irgendwann die US Zulassung auch abläuft.

da ist der Ärger dann schon vorprogrammiert 

 

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@hohenb genau richtig, denn im Gegensatz zu bsp. Schweiz etc., kann man das US Fahrzeug nicht einfach über den Zoll bewegen, weder aus den USA heraus, noch in D ein, respektive ist die Wahrscheinlichkeit dass das klappt gering :-D 

 

 

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Hallo F40org,

 

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