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US-Fahrzeug dauerhaft in Deutschland


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Ich packe es mal hier rein.

 

Man ist mit folgender Frage an mich herangetreten. 

 

Ein befreundeter Kanadier möchte gerne sein Fahrzeug mit US-Zulassung (FL) dauerhaft nach Deutschland bringen um es hier artgerecht zu bewegen. Er selbst wird nur immer im Urlaub sein Fahrzeug "besuchen".

 

Kann sein Auto ohne Probleme mehrere Jahre mit der US-Zulassung hier in Deutschland bleiben?

Was wäre u.U. zu tun bzw. fallen im Falle der Eigennutzung des eigenen Fahrzeuges irgendwelche Einfuhrsteuern oder sonstige Kosten (Transport etc. ist klar) an?

 

Vielen Dank, falls jemand Licht ins Dunkel bringen kann. 

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Ein Jahr kann das Auto hier bleiben 

abhängig von seiner Versicherung in den US kann es sein das er hier eine Zusatzversicherung braucht kostet aber wenn gibt meistens sogar eine günstige Kasko 

 

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Aussage Zulassungsstelle: er braucht ein Ausfuhrkennzeichen. Das gilt immer für 1 volles Jahr. Damit kann er sich dann frei und ohne Begrenzung bewegen, auch z.B. nach Italien.

Allerdings muss er vor der Zulassung zum TÜV zwecks Gutachten ob das Fahrzeug wg. Beleuchtung, Tacho etc. in D zulassungsfähig ist oder ob evtl. Umbauten vorzunehmen sind.

 

Zu klären ist auch noch die Sache mit dem Zoll.

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vor 26 Minuten schrieb WuerttRene:

Dauerhaft: Nein.

 

Dazu muss das Fahrzeug in D zugelassen und versichert werden.

Das ist es mit dem Ausfuhrkennzeichen.

vor 7 Minuten schrieb hohenb:

Ja 

Nein

Vielleicht reicht es 1x im Jahr auf eine US-Base zu fahren oder innerhalb der Botschaft zu parken. Dort ist ja US-Staatsgebiet und dann kann er wieder ein Jahr einführen ;)

 

Irgendwie müssen es ja auch die US-Militärs hinbekommen. Die sind ja häufig länger stationiert, als ein Jahr. Und bestellen trotzdem einen BMW in MUC ab Werk mit Militär-Rabatt und US-Kennzeichen.

vor 24 Minuten schrieb WuerttRene:

Richtig, aber nicht dauerhaft ;)

Ich gebe nur das vom Zulassungsbeamten meines Vertrauens wider:

- Das Ausfuhrkennzeichen gilt maximal für ein Jahr.

- Direkt im Anschluß daran kann ein neues Ausfuhrkennzeichen beantragt werden, wieder für ein Jahr.

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vor 48 Minuten schrieb hohenb:

Die haben aber U.S. forces Plates

Und auch das sind nur alte Fahrzeuge - von denen man kaum noch welche sieht. Die Neuzulassungen haben schon seit einigen Jahren EU-Kennzeichen. Dazwischen gab es die sogenannten "Lookalike"-Kennzeichen.

vor 52 Minuten schrieb gynny.m:

Ich gebe nur das vom Zulassungsbeamten meines Vertrauens wider:

- Das Ausfuhrkennzeichen gilt maximal für ein Jahr.

- Direkt im Anschluß daran kann ein neues Ausfuhrkennzeichen beantragt werden, wieder für ein Jahr.

Auch der Zulassungsbeamte Deines Vertrauens kann sich irren, er wird Dir das sicher nicht schriftlich bestätigen ;). Siehe oben (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__20.html). Man kann viel machen. Ob das rechtlich in Ordnung ist, steht wieder auf einem anderen Blatt...

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Ich würde sagen, der befreundete Kanadier soll mal das ganze Procedere durchlaufen, dann wissen wir es sicher. :D

Rolando  -  auf geht's!

 

Vielleicht klappts ja bei uns und woanders nicht. Mit den kleinen Kennzeichen ist es ja auch so.....

vor 2 Stunden schrieb master_p:

Dort ist ja US-Staatsgebiet

Das ist so nicht richtig. Botschaften und Militärbasen sind nicht Staatsgebiet des betreibenden Landes.

Bei all den Problemen würde mich mal interessieren: Was für ein Wunderauto ist denn das damit ich es nach D transportiere, hier Monate lang stehen lasse um dann gelegentlich mal zu kommen und es zu fahren. Wenn mir denn die amerikanischen Geschwindigkeitsbeschränkungen so auf die Nerven gehen dass ich mich in D mal austoben will dann leihe ich mir ein Auto oder vielleicht kaufe ich mir auch eins. Dann ist das Thema gegessen. Ich habe mir im umgekehrten Fall in Florida einen schönen Oldtimer gekauft und alles ist paletti.

Er hat schon öfter seine Motorräder hier her geflogen und dann wieder mit zurück.

 

Das Auto nutzt er bei sich kaum. Daher resultiert die Idee einer permanenten Verlagerung. Evtl. sollte er doch eine Ummeldung überlegen. 

 

Vielen Dank für die Feedbacks ?

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Ich habe mich vor etwa 10 Jahren damit beschäftigt und kann das bestätigen, was @WuerttRene geschrieben hat (sofern es in der Zwischenzeit keine großen Änderungen gab). Und das galt damals für andere EU-Länder wo es noch viele Ausnahmen gibt (Leasingautos, Firmenwagen, Studenten, Freiwillige, Pendler etc.), für ein Drittland dürfte es wohl strenger sein.

 

Das „vorübergehend“ als ein Jahr definiert ist, finde ich schon ziemlich irreführend. Sobald ein „regelmäßiger Standort“ in Deutschland entsteht, spielt das keine Rolle mehr. So wie ich das verstanden habe braucht es dafür nicht etwa bspw. einen bestimmten Parkplatz, wo das Auto regelmäßig steht (was ohnehin meistens der Fall sein dürfte), es reicht, dass das Auto eben regelmäßig in Deutschland ist.

 

Das mit dem Ausfuhrkennzechen klingt interessant und zunächst gar nicht so verkehrt, da er ja keinen Wohnsitz in D/EU hat. Allerdings frage ich mich, ob das nicht eine Abmeldung im Ursprungsland voraussetzt. Und die KFZ-Steuer wäre m.M.n. ohnehin in Deutschland fällig.

 

Und wenn das Auto StVZO-konform sein muss, würde das etwa heißen, dass die ganzen US-Autos, die mit European Delivery ausgeliefert werden und zuerst eine Woche mit Ausfuhrkennzeichen in Europa rumfahren, dafür umgerüstet werden? Oder haben die Hersteller hier vielleicht eine Sonderregelung?

 

In diesem Zusammenhang habe ich mich allerdings schon immer gefragt, wie es mit den ganzen ausländischen Autos aussieht, die oft seit Jahren am Nürburgring stehen und für Ausfahren auf der NS und ganz Europa genutzt werden. Evtl. bei den Garagen da mal anfragen.

  • Gefällt mir 2
vor 6 Stunden schrieb taunus:

Das ist so nicht richtig. Botschaften und Militärbasen sind nicht Staatsgebiet des betreibenden Landes.

Dann stell das mit dem (Hoheitsgebiet?), nicht Staatsgebiet doch bitte auch noch gleichzeitig richtig, sonst kommt bald der Nächst und erklärt uns das aus Reichsbürgersicht, oder vom Standpunkt des Besatzungsrecht, usw. Wenn schon, denn schon. :D 

Und im Bezug auf die Relevanz zum Vorschlag der Ausfuhr. 

Zitat

Die Liegenschaften fremder Streitkräfte sind nicht exterritorial, sondern Teil des Hoheitsgebietes, in dem sie sich befinden. Die fremde Streitmacht hat daran aber häufig ein vertraglich zugesichertes ausschließliches Nutzungsrecht, auf dem der Schusswaffengebrauch ähnlich möglich ist wie auf Grundstücken des nationalen Militärs. Die Immunität von auf ausländischem Territorium stationierten Soldaten und ihrer Liegenschaften richtet sich nach Völkervertragsrecht, in Deutschland vor allem nach dem NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut.[30]

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