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Sohn schrottet Mamas Auto


GT 40 101

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Hallo und frohe Ostern,

 

bei uns ist die Stimmung nicht gerade fröhlich, kurz zur Vorgeschichte:

Unser 19 jähriger Sohn, Probezeit und bislang unauffälig, ist am Mittwoch mit Mamas Cooper zur Schule gefahren.

Super Zeugnis, letzter Schultag, "kleine" Belohnung.

 

Nach der Schule spontan "bisle" gefeiert ( ca. 2 Halbe) und beim Ausfahren aus der Tanke mit einem Kleinlaster kollidiert.

Von diesem von der Straße auf ein große Verkehrstafel geschleudert worden, die dann umknickte und dem Mini den Rest gegeben hat.

Danach das Übliche, Krankenhaus, Blutrobe usw.

Körperlich bis auf Kleinigkeiten soweit ok, außer Schleuder... Kopfschmerzen (Fehler im Gehirn war wohl eh schon vorhanden).

Handgelenke etwas offen, das rührt aber von Handschellen der etwas übereifrigen Polizei her. Schadet aber sicher nicht, haben mir etwas

Arbeit abgenommen und sind verständlicherweise z.Z. etwas angespannt.

 

Wie schätzt Ihr das Ganze ein?

 

Sohn war nicht als Fahrer eingetragen!

Alkoholgehalt (Ergebnis steht aus, FS gleich einbehalten) vermutlich zwischen 0,5-1,0

Keine Verletzten

Sachschaden gesamt ca. 30.000,- (Mini 15.000,-, Kleinlaster 10.000,-, Verkehrstafel 5.000,-)

 

Ich gehe mal davon aus, dass wir trotz Vollkasko alles, auch dien Schaden Laster/ Verkehrstafel selbst bezahlen.

Sohn 1-2 Jahre Fahrrad und S-Bahn fährt.

 

Grüße

Thomas

 

 

Wäre nett wenn Ihr mich von pädagogischen Tipps verschont, der jüngere Sohn steuert Drogen-, Alkohol,-und Nikotinfrei auf sein 1er Abi zu:huh:

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Abwarten, mehr kannst Du da eh nicht tun.
Was sind ca. 2 Halbe? Allein schon die Aussage lässt etwas daran Zweifeln, ob es zwei Halbe waren.

Ob die Versicherung zahlt, hängt unter anderem von den Bedingungen ab.

Bei unserer Versicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" mit abgedeckt. Ob die dann aber auch zahlen würde, weiß ich nicht. Ich will es auch nicht drauf ankommen lassen.

Mit den "Halben" hast du natürlich Recht, ich denke da neigt man eher zur Untertreibung.

 

Bezüglich der Einschätzung meinte ich eben die Folgen, könnte ja sein dass jemand mit so einem Schei.. schon Erfahrung gemacht hat.

Bei der groben Fahrlässigkeit sind soweit ich weiß Alkohol und Drogen ausgeschlossen.

In der Regel sollte die Haftpflicht schon zahlen, die Vollkasko jedoch eher nicht.

Kann also gut sein, dass Ihr nur auf dem halben Schaden sitzen bleibt.

 

An dem " zu Fuß gehen müssen" wird wohl nicht mal ein richtiger guter Anwalt großartig was machen können.

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Ähnlicher Fall in meinem Freundeskreis, 2003 rum

Versicherung zahlte, Probezeit verdoppelt (ab Unfallzeitpunkt nochmal neu gestartet), diverse Tests und Nachprüfungen.

Unterm Strich muss sich dein Filius wohl drauf einstellen den Führerschein nochmal neu zu machen, vom Aufwand her.

 

Abwarten und Tee trinken, würde das auch deinem Sohn raten. Aus den Blutwerten ist einiges abzulesen und zum Schluss dann möglicherweise relevant für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis!

 

Seits froh das nicht mehr passiert ist. Blech kann man richten. Und oftmals beschleunigen so Ereignisse die Korrektur der "Fehler im Gehrin" ;-)

Trotzdem frohe Festtage

Dino

...der aus eigener Erfahrung spricht ^^

  • Gefällt mir 1

1. HV zahlt

2. VK eher nicht

3. Zu Fuß gehen schadet auch nicht!

 

Aber das Wichtigste haste schon selbst geschrieben "KEINE VERLETZTEN", der Rest ist "nur" Geld! (Wenn er nicht Laufen will muss er eben ein Taxi nehmen, reduziert sich also auch wieder nur auf Geld)

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Danke für die schnellen Antworten, klar muss man abwarten, aber ich wollte halt mal in die Runde fragen. Das Thema fesselt ein natürlich schon.

Die Umstände waren halt auch entsprechend, am Tag zuvor war 2 Km entfernt der Unfall mit den 3 Toten. Die abe ich morgens teils noch als Stückwerk auf dem Parkplatz lieden sehen.

Am Unfallort meines meines Sohnes kam zufällig ein SEK vorbei, einer der Herren hat den Jungen während des Eintreffens meiner Frau gleich mal im Würgegriff auf die Strasse gelegt und "gesichert". Auf die Frage meiner Frau ob das so brutal ablaufen muß haben sie ihr auch gleich Handschellen angedroht.

 

Ich denke das hat ihm nicht geschadet, die Polizei kann ja inzwischen überhaupt nicht mehr einschätzen mit wem sie es zu tun hat. Danach ist das Geheule immer groß, mußte meinem Sohn nochmal deutlich erklären dass ER ganz große Scheiße gebaut hat und alles was dann und kommt eine Folge seines dummen Verhaltens war!

 

Falls die Haftpflicht was bezahlt, wäre das auch schon was.

 

Glück hat er allemal gehabt, Fahrertür augeschlitzt, 4 Airbags offen, Armaturenbrett gerissen usw. 

über den unnötig harten Polizeieinsatz muss man sich aber insofern wundern, dass man mit einem verunfallten so nicht umgeht, denn angesichts des beschriebenen Schadens ist ja eine gesundheitliche beeinträchtigung an der Wirbelsäule nicht ausgeschlossen. da ist eher eine Ruhelage und ein Krankenwagen angebracht, als Würgegriff und handschellen. ich meine schon, dass auch hier noch die Unschuldsvermutung gelten sollte.

 

ich würde mir aber in jedem falle gleich einen Anwalt nehmen. der Denkzettel dürfte so oder so sitzen und mit einem Anwalt sind die folgen eventuell etwas einzugrenzen. 

 

gut dass niemand verletzt wurde.

 

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Hallo GT 40 101,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Wie hat er sich denn aufgeführt? War er unter Schock? (Wegen der ungewöhnlichen und Reaktion der Polizei)

 

Mal ehrlich, ich habe auch schon so dumme Unfälle als jugendlicher gehabt. Alle ohne Alkohol, sondern durch Unachtsamkeit oder Selbstüberschätzung. Mit Alkohol bin ich immer bedächtig und vorsichtig gefahren. O:-) 

 

Also, das kann passieren. Fertig.

Schau was es kostete und lass ihn einen angemessene Teil davon tragen....... sei führ ihn da.

Seit ein Team. Vater und Sohn.

 

 

  • Gefällt mir 3

Dass dein Sohn als Fahrer nicht eingetragen ist, muss auch nicht unbedingt ein Problem sein.

 

Wir haben seit diesem Winter bei unseren Versicherungen (PROVINZIAL) nur noch den Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen. Andere dürfen bei meiner Versicherung nämlich gelegentlich fahren (auch 2 Wochen in den Urlaub sei kein Problem). Dies haben wir sogar schriftlich bekommen.

 

trotzdem schöne Ostern

Gert

Wie er sich benommen hat weiß ich im Detail nicht, er macht aber eine Ausbildung als Erzieher mit super Beurteilungen als Erzieher im Kindergarten (höflich, empathisch, geduldig...).

Er hatte auf jeden Fall einen Schock und hat wohl das Pusten verweigert.

Nach dem Beitrag von Bernhard  (Ultimatum) und angesichts des Fahrzeugzustandes denke ich auch, dass ein behutsamerer Umgang angebracht gewesen wäre.

Versichert ist der Mini wie alles, außer den Exoten, bei der Allianz.

 

 

Am 25.3.2016 um 17:53 schrieb GT 40 101:

Versichert ist der Mini wie alles, außer den Exoten, bei der Allianz.

So steht es in den aktuellen Bedingungen für die Kasko:

 

Wann können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie
nicht selbst gefahren sind?
Wenn eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt
und es zu einem Schadenereignis kommt, fordern wir von dieser
Person unsere Leistungen nicht zurück. Die Regelung in Teil B Ziffer
4 Absatz 1 kommt nicht zur Anwendung.
Zur Rückforderung unserer Leistung vom Fahrer sind wir jedoch in
folgenden Fällen berechtigt:
a) Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
b )
Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs
ermöglicht.

c) Der Fahrer hat das Fahrzeug geführt, obwohl er aufgrund Alkohols
oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage
war, das Fahrzeug sicher zu führen.
Wir verzichten jedoch auch in den Fällen von b ) und c) auf den Regress,
wenn der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft lebte.
Die Regelungen gelten entsprechend, wenn eine der nachfolgenden
Personen den Schaden herbeiführt:

• Eine sonstige in der Kfz- Haftpflichtversicherung mitversicherte
Person (vgl. Baustein Kfz- Haftpflichtversicherung Ziffer 1.3).

• Der Mieter oder der Entleiher des Fahrzeugs.

 

Baustein Kfz- Haftpflichtversicherung Ziffer 1.3:

.......

(3) Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,
die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
wurden (zum Beispiel Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder
in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen
(zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

 

 

Würde hier also davon ausgehen, dass ihr keine Probleme bei der Erstattung haben werdet. Gehe davon aus, dass dein Sohn noch bei euch wohnt. ;)

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also eine verunfallten fahrer per würgegriff auf den boden legen und handschellen anlegen

wir haben doch 2016 und nicht 1936 odfer täusche ich mich

der polizist hat m.e. bei weitem die verhältnismässigkeit überschritten

den würde ich wegen körperverletzung anzeigen

  • Gefällt mir 1

Das meiste wurde schon mitgeteilt. Im Regelfall kann die Versicherung Regress der geleisteten Haftpflichtzahlungen fordern, welcher aber teils auf 5.000€ begrenzt ist. Ob sie das macht, steht der Versicherung natürlich frei. Gerade wenn noch andere Versicherungen dort hat, dürfte das sicherlich die Entscheidung der Versicherung mit beeinflussen.

 

Schwerwiegender dürfte wohl eher der strafrechtliche Aspekt werden. Sollten es wirklich über 0,3 Promille BAK bei einer verwertbaren Messung gewesen sein, wird das wohl die Folge sein. Bei Rauschfahrten gibt es auch, natürlich regional unterschiedlich, sehr rigide verfolgt und abgestraft. 

Wenn es sich jedoch, wovon auszugehen ist, um einen Ersttäter ohne bisherige Auffälligkeiten handelt, kann man durchaus auf etwas Milde hoffen. Gerade auch im Hinblick auf mögliche Anwendung des Jugendstrafrechts. Daher wird wohl die Hoffnung bestehen, dass es unter der Grenze der 90 Tagessätze bleibt.

Allerdings scheint es wohl hier durchaus ratsam sich rechtlichen Beistand zu holen, so dass von Anfang an darauf hingewirkt werden kann. Auch offensichtliche und ehrliche Reue wird gewiss nicht nachteilig ausgelegt werden. 

 

Unausweichlich wird dagegen wohl die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) mitsamt Wiedererteilungssperre (§ 69a StGB) sein. Unabhängig davon droht wohl auch eine Anordnung der MPU seitens der Fahrerlaubnisbehörde.

 

Es wird also auf jeden Fall eine etwas stressige und sehr lehrreiche Zeit bevorstehen, die ihn auch reichlich Geld (Zeit in Form etwaiger Sozialstunden) kosten wird.

 

 

  • Gefällt mir 1
vor 1 Stunde schrieb GT 40 101:

.... und hat wohl das Pusten verweigert.

Das ist sein gutes Recht und auch wenn ich Fahren mit Alkohol absolut nicht tolerieren kann, dass Beste was er dann in der Situation machen konnte.

Die "Härte" der Polizei verwundert mich bei dem bisher Geschilderten Total.

Besten Dank nochmal, eure Meinungen und Erfahrungen bringen natürlich mehr als die meiner Frau.:dafuer:

Besonders wenn man dem am Feiertag von morgens bis abends ausgeliefert ist:dagegen:

Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall den Schaden am Laster und der Tafel. Regress auf den Halter (=Frau) wohl eher nein, weil dieser ja nichts vorzuwerfen ist (vermutlich noch nicht mal dem Sohn Vorsatz). Bei der Kasko kann es dagegen sein, dass die Versicherung von der Leistung zum Teil frei wird bzw. zwar leisten muss aber gegen den Sohn einen Regressanspruch hat. Hängt von den Bedingungen im Einzelnen ab. War der Sohn überhaupt Schuld am Unfall (steht oben nicht und sollte auch hier nicht weiter ausgeführt werden, aber spielt natürlich eine Rolle)?

 

Wo es jetzt richtig dick kommen kann, ist halt im Strafrecht. Wenn der Lasterfahrer nur eine Schramme oder Schleudertrauma hat und der Sohn am Unfall schuld -> fahrlässige Körperverletzung. Außerdem je nach Alkoholgehalt § 315c, § 316 StGB. Kommt wahrscheinlich als Ersttäter aber glimpflich davon, auch weil ggfs. noch Jugendstrafrecht. Wenn nicht -> big shit, weil verurteilte Straftäter gemeinhein auch beruflich Folgen zu befürchten haben. Einen strafrechtlich verurteilten Erzieher würde man sicher nicht ohne weiteres an Kinder lassen können, hier hätten auch die Arbeitgeber Sorgfaltspflichten. Daher viel wichtiger als die Frage ob GT nun 15k von der Kasko oder nur 7,5k erstattet bekommt, wäre eine gute anwaltliche Beratung für den Sohn, auch im Hinblick auf dessen Zukunft! Schon mal richtig, dass er das Pusten verweigert hat, wozu er auch berechtigt war. Ansonsten sollte er, GT oder seine Frau ohne vorherigen anwaltlichen Rat jetzt erst mal nichts mehr irgendwo sagen, weder gegenüber Versicherung noch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Das Geld für den Anwalt wäre hier sicher gut angelegt.

 

Aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit des Forums etc. würde ich außerdem anregen, den thread bis zur Klärung zum Schutze des Sohnes in den nicht öffentlichen Bereich zu verschieben (die Polizei kann das mit den "zwei Halben" ja nun auch lesen und was der Staatsanwalt aus den Aussagen über "Fehler im Gehirn" macht, weiß man auch nicht...).

 

Dass das SEK hier über die Stränge geschlagen hat, ist eine ganz andere Sache, hilft aber dem Sohn jetzt gerade nix. Polizeiverhalten hatten wir doch letztens gerade im Zusammenhang mit einem AMG :P

  • Gefällt mir 5

Also Mitleid hat er nicht verdient! Er ist unter Alkohol Auto gefahren und hat auch noch einen Unfall veraursacht.

Meiner Meinung nach kann die Strafe da ruhig etwas härter sein. Die Beruflichen Folgen finde aber auch ich etwas hart, wenn auch nicht unberechtigt.

 

Das die Polizei da etwas ruppig war ok, aber die werden ganz sicher Ihre Gründe gehabt haben, und bei Alkohol und Auto darfs auch ma etwas weh tun.

Fast jeder Unfall wo ich bisher als erster am Unfallort war (zufällig irgendwie habe ich immer "Glück") war auch Alkohol im Spiel.

Und von den Betroffenen hat sich keiner in dem Moment kooperativ verhalten oder hat Reue gezeigt. Und wenn man dann patzig wird und sich ggf auch noch widersetzt dann greifen die Beamten berechtigter weise auch durch.

Mir fehlt da auch das Verständnis immer auf irgendwelcher Rechte der Betroffenen zu beharren. Da hätte genau so gut ein Auto mit Familie kommen können.

 

Nichts desto trotz wird die Versicherung vermutlich komplett zahlen da in den heutigen Verträgen auch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist, auch bei der Kasko ist das oft.

 

 

Ich wollte hier auch keineswegs um Mitleid werben! Der Strafe wird er sich eh stellen müssen, das ist auch vollkommen richtig.

Das Verhalten der Polizei kann man schwer beurteilen. Unser Sohn hat sehr gute Manieren und ist weder unhöflich noch respektlos. Das schließt natürlich nicht aus, dass er im Schock bzw. unter Alkoholeinwirkung aggresiv reagiert hat oder abhauen wollte. 

 

Haftpflicht zahlt höchstwahrscheinlich, wobei Du mit Deinem Makler mal reden solltest, der kennt die Versicherung ja am besten und kann Tips geben wie Du das sauber abwickeln kannst.

 

Wenn Dein Sohn so intelligent ist wie Du ihn beschreibst, dann wird er seine Lehren daraus von ganz allein ziehen. Wer weiß welches schlimmere, spätere Unglück dadurch eventuell vermieden wurde.

 

Es ist nur Sachschaden, bleibende Personenschäden wären unendlich schlimmer.

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