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KFZ Umschreibung bei Umzug mit Kennzeichen Mitnahme


Kai360

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Folgendes gilt AUSSCHLIESSLICH bei privater Umschreibung bei Umzug!

(Eine Zulassung am Zweitwohnsitz ist z.B. generell nicht möglich)

 

Seit einiger Zeit ist ja die Mitnahme (sprich man behält das alte) des

Kennzeichens möglich, allerdings herrscht einiges an Halb- und Desinformationen,
selbst in den Ämtern und auf deren Internetseiten.

 

Grundvoraussetzung ist erst einmal, dass das KFZ zugelassen ist!

Bei vorrübergehend stillgelegen KFZ geht es nicht, bei Halterwechsel ebenfalls nicht.

 

Es muss sich also um eine reine Wohnsitzänderung handeln, und dann sind lediglich folgende Unterlagen mitzubringen:

 

1. Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung.

2. Zulassungsbescheinigung I

3. Zulassungsbescheinigung II

4. Gültiger HU / AU Untersuchungsbericht (WICHTIG!)

 

Neu ausgestellt wird dann ausschließlich die Zulassungsbescheinigung II,

in der Zulassungsbescheinigung I bleibt interessanterweise die alte Adresse drin,

auf den Kennzeichenschildern die alten Plaketten!

 

Kosten ca. 17,50 Euro

 

ENTGEGEN vieler anders lautender Informationen sind nicht mitzubringen, bzw. nicht vorzuführen:

A. KFZ

B. Kennzeichenschilder

C. EVB - Nummer der Versicherung

D. Sepa Lastschriftmandat für die Steuer

 

ACHTUNG:

Diese Art der Umschreibung ist noch relativ neu, und deswegen wird diese auch z.T. in den Ämtern verschieden gehandhabt.

Es ist auf jeden Fall ratsam eine telefonische Auskunft im betreffenden Amt einzuholen.

 

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KORREKTUR wegen Tippfehler:

 

Es muss natürlich heißen:

Neu ausgestellt wird dann ausschließlich die Zulassungsbescheinigung I (ehemals KFZ- Schein),

in der Zulassungsbescheinigung II (KFZ Brief) bleibt interessanterweise die alte Adresse drin,

auf den Kennzeichenschildern die alten Plaketten!

 

Vielleicht kann der Mod noch einfach Post 1 ändern und diesen hier löschen?

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