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Führerscheinneuregelungen ab 19. Januar 2013 - was ändert sich?


Mr.Sommer

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Ab dem 19. Januar 2013 ändert sich einiges in den Führerscheinregelungen.

http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/neue-gesetze-autofahrer-zahlen-drauf-fuehrerschein-bekommt-mindesthaltbarkeits-datum_aid_868007.html

Irgendwie steht überall etwas anderes. Ab 2033 müssen alle(!) Führerschein umgetauscht werden und sind dann nur noch 15 Jahre gültig.

Frage von meiner Seite:

Ich wollte nächstes Jahr meinen Motorradführerschein machen (Auto habe ich bereits seit 11 Jahren). Wenn ich den Motorradführerschein für A mache (Direkteinstieg für unbegrenzte Maschinen, weil über 25 - nach neuer Regelung sogar nur noch 24), muss ich dann einen neuen Führerschein beantragen oder wird vom Amt einfach nur ein Ergänzungs-Aufkleber auf meinen bestehenden Schein geklebt (ähnlich wie bei Wohnortänderungen auf dem Personalausweis)???

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Alles klar, danke für Antworten. Ist schade, weil dann der neue Führerschein ja auch unter die neue Regelung fällt und in 15 Jahren gewechselt werden muss.

Aber angeblich sollen alle(!) Führerscheine ab 2033 getauscht werden und dann unter die 15 Jahres-Wechsel-Pflicht fallen.

Also verliere ich quasi nur 5 Jahre ;-)

So nebenbei, der Tausch in einen neuen Schein soll um die 40 Euro kosten und das Erlöschen des Führerscheins betrifft nicht(!) das Erlöschen der Fahrerlaubnis. Also keine neue Prüfung oder ärztliche Untersuchung nach 15 Jahren. Nur ein Tausch gegen Bargeld... wieder eine Methode, den Autofahrern etwas Geld aus der Tasche zu ziehen.

Kurzes Update

Nachdem ich mich mit einem befreundeten Fahrlehrer unterhalten habe, ist klar:

Nur wer einen ganz neuen Führerschein beantrag - sprich zuvor noch keinen anderen besessen hat - fällt unter die neue Regelung.

In meinem Fall heißt das, wenn ich nächstes Jahr meinen Motorradschein nachträglich mache, bleibt für mich alles beim alten. Egal, ob ich einen neuen Schein ausgestellt bekomme oder einen Kleber reingebabt bekomme.

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