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Anzeige Mietwagen: Wie verhalten?


Mr.Sommer

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Folgende Situation:

Nach einem Auslandsaufenthalt fuhren wir (wer fuhr sei jetzt mal aus rechtlichen Gründen sicherheitshalber dahingestellt) mit einem Mietwagen innerorts.

Wir liefen von ca. 50km/h auf einen deutlich langsamer fahrenden Wagen auf. Der Fahrer hob gleich die Hand (ich vermute er regte sich auf, dass unser Auto auflief statt aprupt abzubremsen). Nach kurzem Aufenthalt an einer Ampel begann dann eine 30er Zone und der Wagen vor uns fuhr extrem langsam (unter 30km/h).

Nach kurzer Einschätzung der Lage überholten wir den Wagen (keine(!) durchgezogene Linie, keine Behinderung, Nötigung oder ähnliches) recht zügig, da wir es eilig hatten, fuhren aber mit ca. 40km/h weiter. Sogleich ertönte die Hupe des Überholten und unserem Fahrer wurde der "Scheibenwischer" gezeigt (was ja Beleidigung ist).

An der nächsten Ampel dann konnten wir sehen, dass ein älterer Herr und eine ältere Dame in dem Wagen saßen und gleich einen Stift zückten und unser Kennzeichen notierten (vermutlich, um uns anzuzeigen).

Meine Frage:

Im Falle einer Anzeige: Es war ein Mietwagen. Wer bekommt also den Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen zugeschickt? Der Fahrer oder gibt die Mietwagenfirma den Fahrer nicht Preis?

Wie wäre der Ablauf in einem solchen Fall?

Rechtlich hat der Fahrer nichts zu befürchten, denn wir saßen zu dritt im Fahrzeug. Die Rentner nur zu zweit (wenn es sich um ein Ehepaar handeln sollte, würde die Zeugenaussage des Ehepartners zusätzlich eh vorsichtig gewertet werden).

Wir haben vielleicht etwas zügig, aber nicht übertrieben rasant oder verkehrswidrig überholt (Linie nicht durchgezogen).

Ich weiss immer noch nicht, warum sich der Fahrer so aufgeregt hat. Rechne aber mal mit einer Anzeige gegen uns.

Wer weiß weiter. Wer hat Ahnung von solchen Fällen. Haben wir (also unser Fahrer) etwas zu befürchten? Können wir im Falle einer Anzeige den Fahrer des Gegnerfahrzeugs wegen Beleidigung anzeigen?

Danke schonmal für Eure Hilfe.

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Aus meiner Sicht ist die Anzeige eines Privaten aufgrund des von dir geschilderten "Vergehens" aussichtslos. Es wird kaum ein Verfahren geben, da der Polizei auch klar sein wird, dass es hier einen Beweisnotstand geben wird.

Würde denn die Mietwagenfirma den Fahrer im FAlle einer Anzeige Preis geben (müssen)??

Weswegen könnte denn eine Anzeige erfolgen? Überholen in der Stadt ist erlaubt. Geschwindigkeitsverstoß? Dieser könnte ja nicht bewiesen werden. Würde die Polizei so eine Anzeige überhaupt aufnehmen?

Manche Leute versteht man einfach nicht.

Ein Spinner oder Oberlehrer, gib nichts drum da musst du nichts befürchten. So was passiert mir fast täglich wenn ich auf meiner Haus und Hof Landstraße die Tempo 80 Fahrer überhole und noch nicht mal die dort zulässigen 100 km/h überschreite.

Viele Leute empfinden es wohl als Majestätsbeleidigung wenn sie (berechtigt) überholt werden.

Stimmt schon. Mich verunsichert sowas aber bisweilen. Denn ich wüsste nicht, was wir falsch gemacht haben und wenn dann aufeinmal eine Anzeige wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr" käme oder so wäre doch heftig und ich glaube in so einem Fall würde auch die Polizei genauer recherchieren...

Würde denn die Mietwagenfirma den Fahrer im FAlle einer Anzeige Preis geben (müssen)??...

ja, alle Daten werden von der Mietwagenfirma weitergegeben...immer

ansonsten denke ich auch nicht, dass da was kommt

(obwohl die Polizei eine evtl. Anzeige aufnehmen muss)

also ... cool bleiben und - ein paar Wochen - abwarten 8-)

Gruß aus MUC

Michael

Der Mietwagen wurde über eine Firma gebucht (Rechnungsträger). Würde - im Falle einer Anzeige - die Polizei sich erst an diese Firma wenden, um den Fahrer zu erfragen oder gleich an den Fahrer der bei Sixt, Europcar, o.ä. den Führerschein vorgelegt hat?

Ich weiß nicht. Rentner vom Schlag des "Oberlehrers" haben häufig viel Zeit und freuen sich regelrecht über solche Ereignisse. Deshalb könnte ich mir schon vorstellen, dass da eine Anzeige kommt.

Bei "normalen" Menschen verraucht der anfängliche Ärger häufig wenig später und wenn man dann am Telefon gebeten wird persönlich auf der Polizeiwache vorbeizukommen, dann hat man meist doch etwas besseres zu tun...

Wenn er ohne nachvollziehbaren Grund unter 30 fuhr, kann das auch als Provokation gewertet werden und da überholt man dann erlaubtermaßen natürlich. Ich schätze, die Rentner-Gang da wollte insbesondere genau diese Art von Angstattacke/Sorgen, wie du sie hier zeigst, auslösen. Die wollten, dass du den Stift siehst, damit mindestens 3 Wochen lang ein paar Schweißtropfen deinerseits abgesondert werden. Und den Triumph würde ich ihnen nicht gönnen, auch wenn sie dich natürlich nicht sehen.

Man glaubt gar nicht, auf was manche Leute so alles "abfahren". Da kann man zuweilen schon auf den Gedanken kommen, dass einige den Evolutionssprung vom Affen hin zum Menschen nicht geschafft haben. Nicht nur bezüglich des Verhaltens im Straßenverkehr.

Der Mietwagen wurde über eine Firma gebucht (Rechnungsträger). Würde - im Falle einer Anzeige - die Polizei sich erst an diese Firma wenden, um den Fahrer zu erfragen oder gleich an den Fahrer der bei Sixt, Europcar, o.ä. den Führerschein vorgelegt hat?...

ist abhängig davon welche Daten vom Fahrer aufgenommen wurden -

allerdings will jede Mietwagenfirma solche Sachen möglichst schnell vom Tisch haben und wird daher die schnell verfügbaren Daten des gewerblichen Mieters weitergeben - vermutlich ist es kaum möglich die Firma da raus zu halten bzw. kann von Euch nicht beeinflusst werden

Tip: in Zukunft einfach gelassener bleiben...und in 30er Zonen nicht überholen !

übrigens: in den kommenden Jahren werden 30% aller Autofahrer über 60 Jahre alt sein...

und das zeitgleich mit einer Zunahme des LKW-Verkehrs von bis zu 50%...

da hilft dann auch wirklich nur mehr Gelassenheit :wink:

Damit steigt dann also auch der Anteil von LKW-Fahrern über 60? Ich sollte mir bis dahin ernsthafte Gedanken um einen Privat-Heli machen :D

Zurück zum Thema: Ich würde mir da keinen großartigen Kopf drum machen. Die wenigsten dieser selbsternannten "Verkehrserzieher" gehen tatsächlich zur Polizei, die meisten ge*len sich eher daran auf, die Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen und regen sich dabei königlich auf - gibt offenbar sonst nichts aufregendes in deren Leben mehr.

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Geschrieben
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Hallo Mr.Sommer,

 

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Abwarten und erst mal zurücklehnen. Ist anfangs vielleicht etwas schwer, aber der Vorfall ist die Aufregung nicht wert. Ich glaube nicht, daß da überhaupt was kommt, zwischen Nummer notieren und tatsächlich zur Polizei zu gehen ist ein langer Weg. Und selbst wenn der Herr Oberlehrer es versuchen sollte, rutscht er bei der PI runter.

Sowas hatte ich schon öfter - daß jemand ganz offensichtlich (so, daß ich es sehen konnte) mein Kennzeichen aufgeschrieben hat (meistens Rentner) - bis jetzt kam noch nie etwas - hatte mir allerdings auch noch nie etwas vorzuwerfen. Hab immer überholt, wenn es erlaubt war und blieb immer - zumindest in etwa :D - innerhalb der vorgeschriebenen erlaubten Geschwindigkeit. Warte also erst mal ab und mach Dir erstmal keinen Kopf 8-)

Folgende Situation:

Nach einem Auslandsaufenthalt fuhren wir (wer fuhr sei jetzt mal aus rechtlichen Gründen sicherheitshalber dahingestellt) mit einem Mietwagen innerorts.

...

Hättest Du jetzt geschrieben "...während eines Auslandsaufenthalts..." würde ich mich schon sehr wundern. Das geschilderte Verhalten des Rentners / Oberlehrers kann man wohl klischeehaft als typisch deutsch bezeichnen.

Wenn der Rentner / Oberlehrer hartnäckig genug ist könnte es durchaus sein, das die Bußgeldbehörde einen Strafzettel bzw. Anhörungsbogen schickt. Dem kann man dann widersprechen bzw. den Sachverhalt richtig darstellen, womit die Sache erledigt sein sollte.

P.

Mal ganz am Rande,

wofür überhaupt einen Kopf machen,

da doch,

wenn ich es richtig verstehe,

noch gar "nichts passiert" ist?

Abwarten, Bier trinken, und um mit einem anderen Forumsmitglied zu sprechen

"immer schön cremig bleiben"!

Do kumm nix! Und wenn was will er wollen. Hat er Radaraugen?

Kann er genau aussagen wer gefahren ist?

Gar nichts wird passieren.

Da wäre ich mit nicht so sicher. Denn falls der Vorfall in Österreich und der Mietwagen mit österreichischen Kennzeichen versehen war, wird durchaus eine Lenkererhebung durchgeführt.

Die Anzeige kostet pro Person, welcher als Kläger Auftritt 50€. Danach kommt die Anzeige an den Fahrzeughalter, wo man die Gelegenheit hat, den Sachverhalt aus seiner Sicht zu schildern. Bei Einspruch sollte man sich einen Anwalt nehmen, da es dann zum UVS (unabhängiger Verwaltungssenat) kommt. Hier kommt es dann zum Showdown. Sprich man sitzt auf der Anklagebank, man erläutert vor Beginn der Verhandlung dem Richter was wie vorgefallen ist und darf sich dann die Ankläger anhören.*

Der Richter trifft dann vor Ort die Entscheidung. Aber eines vorweg, alle möglichen Geschwindigkeitsübertretungen, möglichen Fahrweisen, müssen sehr plausibel von den Anklägern bewiesen werden wie: Stoppuhr, Polizist welcher die Situation ggf. als zu gefährlich einschätzen kann. Die Richter haben absolut kein Verständnis für so möchtegern Sheriffs.

Eines noch, das Ergebnis wird den Anklägern nicht mitgeteilt. Falls sie es dennoch wissen wollen, muss extra noch einmal 50€ gezahlt werden.

Möchte nicht Schwarz malen, aber so einfach wie hier viele tun ist es möglicherweise nicht.

Deshalb meine Frage an den TO in welchem Land war der Vorfall?

Nach kurzer Einschätzung der Lage überholten wir den Wagen (keine(!) durchgezogene Linie, keine Behinderung, Nötigung oder ähnliches) recht zügig, da wir es eilig hatten, fuhren aber mit ca. 40km/h weiter.

Was will er denn anzeigen? Deine Geschwindigkeit kann er ja nicht beweisen. Und wenn es keine durchgezogene Linie gab kannst Du doch an jemandem vorbeifahren, der in Schrittgeschwindigkeit fährt weil er offensichtlich etwas sucht. Gefährdet hast Du doch niemanden.

Was will er denn anzeigen? Deine Geschwindigkeit kann er ja nicht beweisen. Und wenn es keine durchgezogene Linie gab kannst Du doch an jemandem vorbeifahren, der in Schrittgeschwindigkeit fährt weil er offensichtlich etwas sucht. Gefährdet hast Du doch niemanden.

So siehts aus, und deswegen wird gar nicht erst ermittelt. Fertig aus, nicht ins Hemd machen und als erledigt betrachten.

@Pepus:

Es war in Deutschland. In Österreich sind sie da etwas krasser, weiß ich ;-)

Naja, was er anzeigt ist ja egal. Wenn er der Polizei sagt "der Fahrer hat verkehrsgefährdend überholt..." o.ä. dann muss die Polizei ja erstmal ermitteln. Klar, wir waren zu dritt im Auto, die anderen nur zu zweit. Aber es wäre halt einfach Stress, der nicht nötig ist.

Den Streß machst du dir momentan aber eher durch Kopfkino. Wart ein paar Wochen ab, da wird zu 99,9% nichts kommen und wenn doch gibt es hier einige Ansprechpartner, die dir dann entsprechend weiterhelfen können. Aber nicht schon über das Ertrinken philosophieren, wenn das Kind noch 100 Meter vorm Brunnen steht :wink:

Den Streß machst du dir momentan aber eher durch Kopfkino. Wart ein paar Wochen ab, da wird zu 99,9% nichts kommen und wenn doch gibt es hier einige Ansprechpartner, die dir dann entsprechend weiterhelfen können. Aber nicht schon über das Ertrinken philosophieren, wenn das Kind noch 100 Meter vorm Brunnen steht :wink:

:-))! Stimmt. Wenn es Probleme geben sollte, werde ich mich wieder ans Forum wenden.

Aber werde Euch auf dem Laufenden halten.

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