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Bußgeldbescheid nicht zahlen - was passiert?


porsche.fan

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Morgen zusammen,

ich hätte mal eine Frage an die Exprerten unter euch.

Folgender Sachverhalt: Jemand ist mit meinem Fahrzeug geblitzt worden. Wer kann ich nicht sagen, da das Fahrzeug auch zum Verkauf steht und es schon diverse Probefahrten damit gegeben hat.

Zunächst kam ein Anhörungsbogen, den ich "unbeachtet" lies. Stattdessen habe ich per Brief eine Einsichtnahme in die Beweise gefordert.

Doch statt diesen Brief zu beantworten hat man mir lieber direkt einen Bußgeldbescheid zugestellt...

Jetzt frage ich mich wie ich reagieren soll? Was passiert als nächstes, wenn ich nicht zahle? Habe ich auch ohne Rechtsschutz/Anwalt eine Möglichkeit die Beweise (Foto) zu sehen? Und was passiert wenn ich den Fahrer trotz Bild nicht identifizieren kann?

Vielen Dank bereits im voraus für eure Mithilfe...

Grüße

porsche.fan

PS: Es handelt sich um einen 3-Punkte Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Farhverbot etc.

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Meiner Meinung nach ist es Dein Recht das Bild zu sehen, vor allem wenn Du wirklich nicht weist wer es war. Ich fordere immer das Bild an und habe es auch immer geich bekommen, meistens per Mail.

Wenn man gar nicht feststellen kann wer es war musst auch nicht bezahlen. So war das bei einem Bekannten. Da konnte man nicht feststellen ob es der Halter oder der Bruder war. Die mussten dann gar nicht bezahlen, aber es kann irgendwann mal sein das die ein Fahrtenbuch fordern. Auch das habe ich aber noch nie erlebt...

Hi,

wann hast du denn den Bußgeldbescheid bekommen ?

Ab dem Tag der Zustellung läuft die Einspruchsfrist von 2 Wochen. Wenn du nicht fristgerecht Einspruch einlegst, wird das Dingen rechtskräftig. Danach könntest du nur noch mit viel Glück eine "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" bekommen.

Also lieber rechtzeitig Einspruch einlegen und nochmals Akteneinsicht beantragen.

Dann weißt du, wer gefahren ist.

Nach § 49 Abs.1 OWiG bekommt auch eine Privatperson Akteneinsicht bei der Behörde. Wenn die "Tat" zu weit von deinem Wohnort entfernt passiert ist, rechnet sich eventuell der Weg nicht. Dann solltest du einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen, der die Akte in seine Kanzlei bekommt. Das kostet dich mit Verwaltungskosten, Kopien, etc. ca.50 Euro. Das sollte es dir bei 3 Punkten wert sein.

Gruß

Christoph

Ich empfehle einfach anzurufen.

Der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin wird ja im Brief angegeben.

Bei einem Blitzer bei mir war kein Bild dabei. Bei meinem freundlichen Anruf meinte die Bearbeiterin, dass sie mal nachschaut - und dann: "Hmm, na das brauche ich Ihnen nicht zusenden, da erkennt man ja nix, ich stelle das ein." Damit war das dann auch erledigt.

War aber auch nur ein geringer Verstoß (20 Euro oder so)

Garnicht reagieren ist der falsche Weg - anrufen und Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, bevor er rechtskräftig wird. Wenn du das Bild hast und den Fahrer nicht identifizieren kannst, begründest du es und die Sache sollte erledigt sein.

Gruß

Eno.

Nun ja ich hab den Tipp mal befolgt und angerufen. Hatte auch gleich im Postfach das Bild.

Die Dame ist nur sehr davon überzeugt, dass ich das sein soll auf dem Bild... sehe auf dem Blitzerfoto wohl meinem gut 5 Jahre alten Passbild ähnlich.

Teile vom Gesicht sind aber dank Spiegel / Scheibenwischer nicht mal zu erkennen. :-o

Ja nu, warst Du es nun oder nicht?

An den klassischen roten Blitz erinnert man sich doch gut :)

Nei den IR-Blitzen oder bei Videoaufnahmen dagegen merkt man es ja nicht mal immer...

... sehe auf dem Blitzerfoto wohl meinem gut 5 Jahre alten Passbild ähnlich.

Freu dich doch, haste dich gut gehalten, siehste glatt 5 Jahre jünger aus - GRATULATION-----

und das für so wenig Geld, Schönheits - OP wäre teurer gewesen!

Wenn dus warst, zahls einfach.

Ansonsten wirds nur unnötig teuer. (Auch Teile des Gesichts reichen für eine Identifizierung aus.)

Wenn nicht, einfach dem Bescheid widersprechen, als Grund den Verkauf des Fahrzeugs mit Probefahrten usw. angeben, dann sollte auch kein Fahrtenbuch drohen.

Gruß,

Eno.

Wäre auch noch wurscht.

Die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches wird Kennzeichenbezogen ausgesprochen, und das KFZ wird ja verkauft...

oder doch nicht? oder doch?O:-)X-)O:-)

Okay danke erstmal für die Tipps ich werd euch auf dem Laufenden halten!

Und ja das Fahrzeug wird verkauft, allerdgins wird dann das Kennzeichen auf meinen nächsten kommen... :wink:

Zahlen? bitte auf gar keinen Fall so lange Du nicht sicher bist wer gefahren ist. Wenn es drei Punkte gibt, dann war es kanpp vor Fahrverbot und falls Du nochmal innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h zu schnell bist hast Du automatisch ein Fahrverbot an der Backe. Schreib die Behörde mit Widerspruch an bzw. geh dahin, leg ein Screenshot der mobile/autoscout Annonce oder ähnliches bei aus der man ersehen kann wann die Annonce aufgegeben wurde, das dürfte Grund genug für eine Einsicht in die Akte sein.

Du solltest ja dann zumindest ggf. auf dem Beifahrersitz zu sehen sein wenne s eine Probefahrt war und Du mitgefahren bist wovon ich mal ausgehe?, dann bist Du aus dem Schneider.

Imho wird automatisch der Beifahrer aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert. Insofern ist dort niemand mehr erkennbar. Ganz nett bei RHD Fahrzeugen ;)

Beste Grüße

Imho wird automatisch der Beifahrer aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert. Insofern ist dort niemand mehr erkennbar. Ganz nett bei RHD Fahrzeugen ;)

Beste Grüße

wenn dann aber die Ehefrau des Fahrers die Mitfahrerin identifiziert, wäre es mir andersrum doch lieber...

Hast du mit den Probefahrern keinen "Probefahrtsvertrag" geschlossen, in dem die Dauer der Probefahrt eingetragen ist, das kannst du dann mit dem Bescheid abgleichen?

Ich weiß, scheiss deutsche Misstrauensmentalität, aber in Zeiten, in denen niemand mehr zu seinen Fehlern steht und sich jeder windet wie ein Aal muss man nun mal vorsorgen.

  • 5 Monate später...

Ob du auch ohne Anwalt eine Chance hast oder nicht, ist erstmal zweitrangig. Bei sowas solltest du immer einen heranziehen. Wir können das als nicht vom Fachlinge gar nicht überblicken, was da alles möglich ist und was nicht, welche Fristen man einhalten muss, welche Dinge man beachten muss. Ich kann dir nur raten, nach einem Anwalt in deiner Nähe zu googlen. Versuch sowas in der Art: "Rechtsanwalt Fahrverbot Berlin". Und so ein Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, wird dir genau sagen können, wie du jetzt vorgehen musst. Google halt nach einem in der nächstgrößten Stadt in deiner Nähe. Und falls es zu einem Prozess kommen sollte und du gewinnst, was ja zumindest für Normalsterbliche total klar ist, dann sparst du dir ne Menge Kohle... ;)

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