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2 x geblitzt - 21 u. 26kmh drüber, 1 x davon mit Handy - Führerschein weg?


ruckzuck

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Hallo,

ich war doof genug mich 2mal an der selben Stelle auf meinem Weg zur Arbeit auf der A7 blitzen zu lassen an 2 aufeinander folgenden Tagen. Einmal wie im Titel schon erklärt mit 21 kmh zu schnell und einmal mit 26 kmh zu viel auf dem Tacho. Letzteres dann auch mit Telefon am Ohr und das ist im Schreiben auch noch einzeln aufgelistet - wie ein eigenes Vergehen. Blöd ist das gelaufen :oops: und jetzt frage ich mich - muss ich zu Fuß gehen? Gibt es hier Experten? Ich würde mich wirklich über Hilfe freuen.

Mistmistmistmist und viele Grüße an die Community

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Zu Fuß nein, nur bei 2x mit mehr als 25 zu schnell in einem Jahr. Und beim zweiten Verstoß mit Handy können sie nur den schwersten Verstoß geltend machen, Tateinheit ;-)

Wäre in dem Fall die 26 zu schnell, nicht das Telefon.

Allerdings kann man Dir unterstellen bei so kurzer Zeit immer zu schnell zu fahren, Ordnungsämter haben die Möglichkeit eine MPU anzuordnen, kann man aber gegen vorgehen.

Vorsicht mit der "Tateinheit"! Wenn er telefoniert hat und deswegen 26 km/h zu schnell unterwegs war, dann passt das eher. Umhgekehrt wird die Kausalkette schwierig... mit entsprechenden Folgen.

Grundsätzlich streiten zum Thema "Tateinheit" im Verkehr gerne die Experten - nicht alles, was danach aussieht, ist auch eine. Deswegen: unbedingt einen empfehlenswerten Anwalt einschalten. Nur er kann aus dem zweiten Vergehen eine (sinnvolle) Tateinheit konstruieren und insgesamt behilflich sein, die Tatfolgen zu mildern. Diese Investition lohnt allemale.

Ehrlich? Einen Anwalt? Au weia... Ich habe in dem Erinnerungsschreiben auch alle Vergehen auf einmal zugestellt bekommen. Das ist bestimmt auch ein schlechtes Zeichen? Danke für eure Hilfe!

Den Fehler, in solchen verhältnismässig komplizierten Fällen aus Scham oder was auch immer keinen Anwalt zu konsultieren, habe ich vor langer, langer Zeit auch mal begangen. Mit sehr nachteiligen Folgen, wie ich wiederum erst ein halbes Jahrzehnt später feststellen musste. Nur dann war es zu spät, denn wenn eine Geschichte mal als abgeschlossen gilt, kann man im Nachhinein nicht mehr dran rütteln. Vor allem hilft ein Anwalt, ruhiger zu schlafen anstatt sich mit allen möglichen Spekulationen der Art "wenn und aber" den Schlaf zu rauben. Denn nur ein Anwalt kann durch Akteneinsicht helfen.

falls nötig, konsultiere nur einen Fachanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist ! -

nicht Feld, Wald und Wiese...

hilfreich sind hier die Anwälte der Automobilclubs - diese vetreten natürlich auch Nichtmitglieder - sie sind nicht nur mit "allen Wassern des Verkehrsrechts gewaschen" -im positiven Sinne - sondern haben auch die umfangreichste Erfahrung

überlege Dir auch zukünftig die Mitgliedschaft in einem Club inkl. Verkehrsrechtsschutzversicherung...kostet umwesentlich mehr im Jahr als eine Tankfüllung :wink:

und wie Matelko schon sagt...ruhig schlafen ohne sich Geschichten auszudenken ist unschätzbar...alleine die Zeit bis zur Akteneinsicht und erste Bearbeitung kann 2-3 Monate dauern...bis dahin hast Du erstmal Ruhe...und auch danach macht alles der Anwalt

das wichtigste:

absolut keine Aussage zu den Vorwürfen gegenüber der Polizei und keiner Vorladung folgen !

das übernimmt ab sofort "Dein Anwalt" :wink:

und wieder mit Matelko: wir haben alle unsere Erfahrungen O:-)

fahre in Zukunft ohne Handy am Ohr und im zulässigen Geschwindigkeitsbereich X-)

Gruß aus MUC

Michael

Der Herr Fiebig ist Profi in diesen Dingen. Gerne mehr via PN.

Wo bist Du denn? Ich kenne einen guten in Herten, nahe Dortmund www.grams-fiebig.de. Edgar Fiebig ist selbst Sportwagenfahrer und u.a ein extrem guter Verkehrsanwalt. Falls Du ihn kontaktieren solltest, schöne Grüße von mir.

:wink2: Manu

Sorry, dass ich hier jetzt ein wenig Spamme, aber bin ich der Einzige, der bei dem Titel "2 x geblitzt - 21 u. 26kmh drüber, 1 x davon mit Handy" gedacht hat, dass gemeint ist das eine Mal wäre der Tatbestand mit dem Foto-Handy dokumentiert worden??:DX-)

Mal eine Frage so zwischendurch, wenn wir schon bei Bußgelder etc sind.

Ich wurde vor knapp über 3 Monaten angehalten,weil ich ein Zivilauto rechts überholt habe.

Bis heute kam nichts an, ist es jetzt verjährt?

...

Ich rate ebenfalls, zwingend einen Fachanwalt zu konsultieren.

Wozu? Um schlafende Hunde zu wecken? Man muss es hierbei sicherlich nicht übertreiben. Der Anwalt kann schließlich auch nur auf die Post warten. :wink:

Zum Ausgangsfall:

Hier zwingend eine Tateinheit anzunehmen, würde dem Umstand sicherlich nicht grecht werden. Dagegen sprechen vorerst schon einmal die knappen Schilderungen und die Tatsache, dass auch ohne Handy am Ohr die Geschwindigkeitsbegrenzung zuvor eher unverbindlichen Charakter hatte.

Ob man hier (auch mit Anwalt) noch viel bewirken kann, darüber lässt sich streiten. Dieser wird erst sinnvoll, wenn man das Risiko von späteren Einflüssen begrenzen möchte. Insbesondere sehr sinnvoll, wenn man den Führerschein beruflich benötigt. Da kann man dann durchaus an einen Richter geraten, der sich auf einen fairen Deal einlässt (bspw. Teilnahmeverpflichtung an Schulungen udg.).

Wozu? Um schlafende Hunde zu wecken? Man muss es hierbei sicherlich nicht übertreiben. Der Anwalt kann schließlich auch nur auf die Post warten. :wink:

Wozu ?

wer auf den Führerschein zwingend angewiesen ist, sollte eine absolute Risikominimierung in Bezug

auf dessen Verlust betreiben.

Google gibt zwar vieles her, jedoch ist man nicht in der Lage, als Laie die Risiken abschätzen zu können,

oder notwendige Interpretationen von Tatbeständen vorzunehmen.

Droht ein Führerscheinverlust, könnte man beim Anzweifeln der Geschwindigkeitsmessung unter Umständen Punkten.

Die Frage ob derartiges Ansinnen Aussicht auf Erfolg hat, kann nur ein Fachmann wirklich beurteilen.

Drei Tatbestände zu zwei unterschiedlichen Tageszeiten, halte ich schon für Prüfungsfähig durch einen Sachkundigen.

Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Wozu ?

wer auf den Führerschein zwingend angewiesen ist, sollte eine absolute Risikominimierung in Bezug

auf dessen Verlust betreiben.

Google gibt zwar vieles her, jedoch ist man nicht in der Lage, als Laie die Risiken abschätzen zu können,

oder notwendige Interpretationen von Tatbeständen vorzunehmen.

Droht ein Führerscheinverlust, könnte man beim Anzweifeln der Geschwindigkeitsmessung unter Umständen Punkten.

Die Frage ob derartiges Ansinnen Aussicht auf Erfolg hat, kann nur ein Fachmann wirklich beurteilen.

Drei Tatbestände zu zwei unterschiedlichen Tageszeiten, halte ich schon für Prüfungsfähig durch einen Sachkundigen.

Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Gewiss ist Vorsicht besser als Nachsicht. Aber was soll denn bitte der Anwalt anzweifeln, wenn es noch nicht einmal eine Beschuldigung gibt? Es ist doch beim Fall des Rechtsüberholens laut Aussage des betroffenen noch rein gar nichts zugestellt worden. Was soll da ein Anwalt großartig machen? Er kann somit im Ergebnis auch nur darauf warten, dass ein Verfahren eröffnet oder eben eingestellt wird.

(Alles andere würde das Risiko für den Mandanten eher erhöhen, denn wirklich verringern. Ein solcher Übereifer könnte dann auch sehr schnell nach hinten losgehen. :wink:)

Zum Ausgangsfall habe ich bereits meine Ansicht geäußert. Diese basiert im Übrigen auch nicht auf Google-Recherchen. Ein gänzlich unbeholfener Laie bin ich schließlich auch nicht. Allerdings konnte ich mir bisher das Training für Prozesstaktiken erfolgreich ersparen.

Hallo,

ich war doof genug mich 2mal an der selben Stelle auf meinem Weg zur Arbeit auf der A7 blitzen zu lassen an 2 aufeinander folgenden Tagen. Einmal wie im Titel schon erklärt mit 21 kmh zu schnell und einmal mit 26 kmh zu viel auf dem Tacho. Letzteres dann auch mit Telefon am Ohr und das ist im Schreiben auch noch einzeln aufgelistet - wie ein eigenes Vergehen. Blöd ist das gelaufen :oops: und jetzt frage ich mich - muss ich zu Fuß gehen? Gibt es hier Experten? Ich würde mich wirklich über Hilfe freuen.

Mistmistmistmist und viele Grüße an die Community

Hallo,

bist Du sicher daß es ein Handy war und nicht Dein Rasierapparat, war doch morgens auf dem Weg zur Arbeit ? Normalerweise kann man derartige Details auf den Blitzerfotos gar nicht erkennen, oft reicht es doch noch nichteinmal für eine Identifikation des Fahrers...

Gru0, Georg

Gewiss ist Vorsicht besser als Nachsicht. Aber was soll denn bitte der Anwalt anzweifeln, wenn es noch nicht einmal eine Beschuldigung gibt? Es ist doch beim Fall des Rechtsüberholens laut Aussage des betroffenen noch rein gar nichts zugestellt worden. Was soll da ein Anwalt großartig machen? Er kann somit im Ergebnis auch nur darauf warten, dass ein Verfahren eröffnet oder eben eingestellt wird.

(Alles andere würde das Risiko für den Mandanten eher erhöhen, denn wirklich verringern. Ein solcher Übereifer könnte dann auch sehr schnell nach hinten losgehen. :wink:)

Zum Ausgangsfall habe ich bereits meine Ansicht geäußert. Diese basiert im Übrigen auch nicht auf Google-Recherchen. Ein gänzlich unbeholfener Laie bin ich schließlich auch nicht. Allerdings konnte ich mir bisher das Training für Prozesstaktiken erfolgreich ersparen.

Du hast selbstverständlich recht, so lange dem Fahrer/Halter noch nichts schriftliches zugestellt wurde, benötigt dieser selbstverständlich auch keinen Rechtsbeistand.

Das hatte ich im Eifer des Gefechts doch glatt übersehen.:oops:

Einmal mit 21+ und kurz darauf mit 26+? Da würde ich einfach bezahlen und die Punkte kassieren.

Ein Fahrverbot gibt's deswegen nicht. Einen Anwalt braucht man deswegen ebenfalls nicht einzuschalten.

Doro? Ruf halt mal meinen Papa an.

Haha! Von wegen anonymes Internet :)

Ich hab das inzwischen angenommen und harre nun ungeduldig der Dinge, die da kommen mögen :(

Ich habe jetzt aber mehrmals das Feedback erhalten, dass der Führerschein wohl nicht weg sein wird. Den Spruch mit dem Rasierapparat finde ich sehr sehr gut! :D

Auf jeden Fall danke für die vielen Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen.

Liebe Grüße,

Doro :)

Den Spruch mit dem Rasierapparat finde ich sehr sehr gut! :D

Da finde ich den Beschluss des OLG Hamm wesentlich witziger. Wer hätte gedacht, dass ein Handy rechtmäßig als Ohrwärmer benutzt werden darf? O:-)

Zuzustimmen ist der Rechtsbeschwerde allerdings insoweit' date=' als die [b']Nutzung des Mobiltelefons als Wärmeakku keine Nutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO wäre, wovon aber offenbar das AG ausgeht. Das würde eine mit Art. 103 Abs. 2 GG nicht vereinbare Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des Betroffenen darstellen (...). Sie wäre zudem auch nicht mehr vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt. Der Begriff der Benutzung wird zwar von der Rechtsprechung. weit ausgelegt (...), da unter "Benutzung" nach Auffassung der Obergerichte nicht nur das Telefonieren zu verstehen ist. Das Verbot des § 23 Abs. 1a StVO gilt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung aber nur für alle (Bedien)Funktionen des Mobiltelefons, wenn dazu das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird.

Ich wundere mich schon manchmal, wie viele (Geschäfts-)Leute, LKW- oder Busfahrer (moglichst mit Schülern vollbesetzt) mit Handy am Ohr telefonieren.

Sind die zu doof / faul, das Teil per Bluetooth zu verbinden oder haben die gar am falschen Ende gespart?

Beim Micra meiner Freundin und selbst auf meinem Motorrad klappts einwandfrei....

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