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TÜV Abnahme verweigert wegen Gesetzesänderung


MGdriver

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Hallo Sportwagen-Community,

mein erster Beitrag und gleich ein Problem. Meinem Wagen wurde heute die TÜV Plakette verweigert weil eine Eintragung, die vor einigen Jahren gemacht worden ist, für ungültig erklärt wurde wegen einer angeblichen Gesetzesänderung. Ich habe nicht mit den TÜV Sachverständiger gesprochen sondern nur meine Werkstatt somit kann ich folgendes Schildern:

Ein Sportauspuff + offener Luftfilter habe ich vor einigen Jahren bei einer offiziellen TÜV Stelle eintragen lassen. Der TÜV Beamte heute verweigert die Plakette weil diese Eintragung wegen irgendeiner Gesetzesänderung? nichtmehr zulässig wäre. Das ganze wäre zu laut und man müsste erneut eine Prüfung mit Lautstärkemessung für hunderte von Euro durchführen.

Ist dies rechtlich überhaupt möglich, das eine Eintragung die auf der damaligen Gesetzeslage gemacht worden ist später für ungültig erklärt wird? Zählt nicht die damalige Gesetzeslage meiner Eintragung?

Warum zweifelt der TÜV Eintragungen von den Eigenen Leuten an?

Ich hoffe es kann mir jemand etwas Licht ins dunkel bringen :-))!

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Das Problem wird sein:

Das Gutachten des Sportauspuffs bezieht sich auf den Serienzustand des Fahrzeuges.

Das Gutachten des Luftfilters ebenfalls.

->Wenn beides verbaut ist, ist der Serienzustand aber nicht mehr gegeben und man müsste eigentlich extra ein Lärm-Gutachten machen.

Ich hab den Stand, was eingetragen wurde vor einige Jahren ( sagen wir 4 Jahre ) und man alle TÜV Berichte Vorzeigen kann mit diesen Umbau wo der Wagen den TÜV bekommen hat, gibts Normal keine Probleme. Weil was einmal eingetragen ist bleibt auch eingetragen.

Der Prüfer wer auch immer ( TÜV,GTÜ usw ) sind verpflichtet eine TÜV Prüfung zu machen und wenn die Person für den Wagen kein TÜV geben kann muss das sachlich begründet sein aber auch da nur unter vorbehalt ( siehe oben TÜV Berichte der letzen Jahren ).

Grundsätzlich ist aber das so, das ein Offener Filter nicht mit einem Sportauspuff gefahren werden darf ( steht auch in jedem Gutachten beim offenen Filter ). Eine weitere möglichkeit ist das, das man um den offenen Filter eine Dämschicht macht und das dem TÜV vorzeigt, einmal ohne Dämmung und einmal mit Dämmung und da müsste ja eigentlich zu hören sein das die Ansaugluft nichtmehr solaut ist.

Dann kann es eigentlich nur sein, das Dein Fzg. lauter ist, als in den Papieren eingetragen!

Wenn da jetzt - mit Sportpuff+Filter - sagen wir 105P eingetragen sind, die Kiste aber lauter als die Trompeten von Jericho plärrt, und 115P schmeißt, kann der Prüfer das schon monieren und auf Änderung drängen....

Ist halt doof, wenn man nicht pers. dabei ist und nicht mit dem Prüfer reden kann...

Was steht denn im Mängelbericht?

Alex.

Hallo,

so ein Problem hatte ich auch schon bei der Dekra in Mainz.

Bei mir ging es um eine nicht vorhandene Leuchtweitenregulierung.

Der Prüfer hat mit doch glatt die Plakette verweigert.

Obwohl das Auto nie serienmäßig eine hatte.

Deshalb bin ich dann einfach zu dem Tüv Rheinland gegangen,alles ohne Probleme.

Such dir einfach einen anderen und es wird alles gut.

Gruß Dieter

  • 4 Monate später...
Gast RSPerformance

Der Tüvler hat völlig richtig gehandelt. Die Kombination ist seit 2006 nicht mehr zulässig und wird als erheblicher Mangel, der zum Erlöschen der BE führt behandelt. Bestandsschutz in diesem Sinne gibts nicht, da schon vor 2006 viele dieser Eintragungen nicht legal waren. Spätestens bis 2009 hätten alle Fzg, mit dieser Eintragung zur HU gemusst und somit wäre spätestens dort dies bemängelt worden.

Daher raus mit dem Zeug. Fahrgeräuschmessung für ne Eintragung kostet ca. 400 Euro, das Bußgeld, wenn man damit erwischt wird, liegt bei 50 Euro + 1-3 Punkte (je nach Bundesland)

Ein TÜVer hat mir gerade erst das Gegenteil gesagt. Neueintragungen sind nicht mehr möglich aber für alte Eintragungen gilt Bestandschutz.

Das Problem ist auch nicht die Lautstärke sondern eine Änderung in der EU-Richtlinie

RL 70/220/EWG. Die alten Gutachten sind deshalb nicht mehr gültig.

-> Hersteller fragen ob die ein neues Gutachten nach RL 70/220/EWG haben.

Gast RSPerformance

Für die K&N Pilze gabs bis 2006 ein Gutachten des TÜV Österreich, das für ungültig erklärt wurde. Daher gibt es seit 2006 ein neues (gültiges) in welchem die Montage des LuFis nur i.V.m. serienmässiger Abgasanlage zulässig ist.

Im Endeffekt waren viele Eintragungen früher schon nicht legal, weil generell nur die Eintragung mit dem Zusatz "i.V.m." erlaubt war. Muss aber ehrlich sagen, dass es kaum noch Leute gibt, die diese Kombination fahren, da der richtige TÜV Prüfer die entsprechend aussortiert, oder sie nach Verkehrskontrollen halt aufgrund der Bußgeldanzeige und dem Mängelbescheid rückgerüstet wurden.

Hab die TÜV Nummer für den Mangel leider nicht im Kopf.. aber sollte über den TÜV Süd ja rauszufinden sein.

Das es natürlich auch TÜV Prüfer gibt, dies mit der StVZO nicht sooo genau halten, is ja auch kein Geheimnis.

  • 6 Monate später...

Eintragung offener Luftfilter und geänderter Auspuffanlage ist immer noch gültig und darf weiter hin gemacht werden.

Heute muss es in verbindung eingetragen werden,alles was vor her eingetragen war,ist Bestandsschutz.

MFG

Chris

Fahr doch einfach zu einer anderen TÜV Prüfstelle und mach dort deine HU.

Genau so!!

Kann mich gut dran erinnern wie mir ein TÜV Prüfer bei meiner klassischen MV Agusta 32 Mängel notiert hat, unter anderem die Sitzbank, die für 2 Personen zu kurz sei. Bin zum nächsten TÜV und da blieben 2 Mängel (leichte) und ich bin mit Plakette vom Hof gefahren....

Schlimmsten Falls bau doch einfach für den TÜV um.

Sollte die Gesetzgebung so sein wie beschrieben, könnte ich mit dem CS keinen Meter mehr fahren.

Such die einen Händler der TÜV-Abnahme macht, bei denen herscht ein gesundes Konkurrenzdenken zwischen der diversen "Anbietern" (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.)

Grüße

Thomas

Gast RSPerformance
Eintragung offener Luftfilter und geänderter Auspuffanlage ist immer noch gültig und darf weiter hin gemacht werden.

Heute muss es in verbindung eingetragen werden,alles was vor her eingetragen war,ist Bestandsschutz.

MFG

Chris

Falsch. Bestandsschutz nur bis zum letzten Tüv Termin. Spätestens da sollte es, wenn der Sachverständige Ahnung hat, als erheblicher Mangel zum Nichtbestehen der HU führen.

Eine legale Eintragung der Kombi sollte nur in der Theorie möglich sein, da dafür eine Fahrgeräuschmessung vorgeschrieben ist und diese allein schon ca. 400 Euro kostet.

Genau so!!

Kann mich gut dran erinnern wie mir ein TÜV Prüfer bei meiner klassischen MV Agusta 32 Mängel notiert hat, unter anderem die Sitzbank, die für 2 Personen zu kurz sei. Bin zum nächsten TÜV und da blieben 2 Mängel (leichte) und ich bin mit Plakette vom Hof gefahren....

Schlimmsten Falls bau doch einfach für den TÜV um.

Sollte die Gesetzgebung so sein wie beschrieben, könnte ich mit dem CS keinen Meter mehr fahren.

Such die einen Händler der TÜV-Abnahme macht, bei denen herscht ein gesundes Konkurrenzdenken zwischen der diversen "Anbietern" (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.)

Grüße

Thomas

Was bringt das dann bei ner Verkehrskontrolle?

Was bringt das dann bei ner Verkehrskontrolle?

Die Frage ist falsch formuliert, müsste richtig lauten: wen/was interessiert in dem Fall eine Verkehrskontrolle? :wink2:

Im Ernst: solange alles in den Papieren eingetragen ist würde ich mir keine Gedanken machen und auch darauf vertrauen, daß der Tüv-Prüfer im Zweifel die höhere technische Kompetenz hat als der Verkehrspolizist.

Gruß, Georg

Das ist kein Wunschdenken von Georg, sondern Fakt!!:wink:

Wenn das trotz Eintragung bemängelt wird, gibts schlimmsten Falls nen Mängelbericht.

Da meldet man ab und wieder an.

Alternative wäre sich grundsätzlich bei allen in die Hose zu machen und sich von jedem TÜVler der schlechte Laune hat, unter Sozialneid leidet oder daheim nix zu melden hat anpisssen zu lassen.

Grüße Thomas

  • Gefällt mir 2
  • 2 Wochen später...

Ich frage mich mit welchem Recht der TÜV überhaupt Prüfungen macht ohne das er für Fehlprüfungen haftbar gemacht werden kann? Mir ist es schon passiert das ich mit einem Oltimer zur Prüfung fuhr, die Plakette erhielt und beim wegfahren wenige Meter vom TÜV entfernt eine Bremsleitung platzte die vergammelt war und der Prüfer es nicht sah, hätte aber sehen müssen weil es ganz deutlich zu sehen war, nachdem das Fahrzeug auf der Hebebühne war. Bin dann im Schrittempo unter zuhilfenahme der Handbremse (Automatikfahrzeug mit 1,5t) zur nächsten Werkstatt gerollt. Zum Glück nur ebenes Gelände sonst hätte ich den Abschleppdienst rufen müssen. Hauptsache Geld verdient.

Verkehrskontrollen? Wann gibt es noch welche und wie groß ist die Chance das man ausgerechnet da reingerät. Ein Sechser im Lotto ist warscheinlicher wenn man nicht gerade zu schnell fährt oder eine rote Ampel nimmt.

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