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Berechnung Nutzungsausfall / Was ist bei einem Zweitwagen?


Stromberg

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Hallo.

Mir ist kürzlich mein dailydriver, ein wunderbarer Delta Integrale, zerschossen worden. Leider ein Totalschaden. Das Schuldanerkenntnis der Gegenseite liegt vor, der Wagen schon zum höchsten Restwertgebot aus der Börse verkauft.

Meine erste Frage: Habe ich auch dann Anspruch auf einen Nutzungsausfall, wenn mir zusätzlich ein klassischer 911 zur Verfügung steht?

Ich habe ein 964 Cabrio, das nur von mir max. 3.000 KM/p.a. bewegt wird. Das hat so wenig KM (48.000), dass ich es eigentlich auch als unzumutbar empfinden würde, wenn man mir auferlegen würde, damit 2 Monate durch die Stadt zu tuckeln und KM drauf zu fahren.

Aber der entscheidende Punkt ist m.E. ein anderer: Der 964 wird aus Praktikabilitätsgründen nicht als Familienfahrzeug genutzt, weil der Kindertransport auf den Rücksitzen mit den Beckengurten ohne Kindersitz viel zu heikel ist. Es gibt da von Porsche auch keinen Kindersitz mehr zu kaufen, mit Glück kriegt man noch einen gebrauchten Römer. Aber auch damit ist mir das zu gefährlich, deswegen wird der Wagen nie mit Kindern bewegt.

Kann die gegnerische Versicherung argumentieren, dann müssten eben Mann (911) und Frau (VW Polo) die Autos tauschen, wenn Mann immer auf dem Weg zur Arbeit das Kind in den Kindergarten bringt und nachmittags auch dessen Kumpels zum Tennis und Fußball mitnimmt*?

Die zweite Frage: Stimmt es, dass ein Nutzungsausfall nur dann gezahlt wird, wenn ich mir einen Ersatzwagen für den Integrale kaufe? Ansonsten würde die Versicherung sagen, dass mir ja kein Nutzungsausfall entstanden sei, weil ich ja keinen Nachfolger gekauft habe, ergo ganz gut ohne Auto klar käme.

Und drittens: Der Gutachter schreibt, die Wiederbeschaffungsdauer für ein Integrale "oder vergleichbares Auto" liege bei 24 Tagen. Wer sich ein wenig auskennt, weiß, wie schwierig es ist, gute Integrales zu finden. Wenn ich nach 24 Tagen mir jetzt zum Beispiel einen Maserati Ghibli oder einen alten Bertone kaufen würde als Ersatzwagen, würde das auch zählen? Wie weit kann die Versicherung Einfluss nehmen auf das "vergleichbare Fahrzeug". Der Nutzungsausfall summiert sich auf runde 4.000 EUR, das wäre blöd, wenn die gegnerische Versicherung hinterher dann behaupten kann, ein Ghibli sei kein "vergleichbares Fahrzeug" weil es keinen Allrad hat oder so.

Grüße und Dank

Stromberg

*Für die mitlesenden, dahin schmelzenden Damen: Ja, solche Männer gibt's!

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