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Guten Abend Gemeinde,

ich habe eine Frage zur genauen Funtionsweise von unserem schönen Bußgeldkatalog.

Ich bin mit 32km/h über Limit auf der Autobahn geblitzt worden (die Stelle war sicher ein Unfallschwerpunkt :lol: ).

Dass das 120.- und 3 Punkte kostet weiß ich schon, wird auch alles bezahlt und gut ist.

Nun ist es ja so, dass man in Deutschland erst bei über 40 km/h zu schnell seinen Führerschein für einen Monat verliert. Aber irgendjemand hat mir mal erzählt, dass es auch reicht wenn man zweimal im Jahr mit über 25 km/h zuviel geblitzt wird. Das gäbe dann auch einen Monat Fahrpause.

Stimmt das? Es trifft für mich nicht zu, ich frage nur interessehalber weil ich dann wohl innerhalb des nächsten Jahres etwas vorsichtiger sein muss. :oops:

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Ja das stimmt!

Hier ein Auszug aus einer HP von einem Anwalt:

Aber auch im Bereich der Ordnungs widrigkeiten droht oft der vorübergehende Verlust des Führerscheins durch Verhängung eines Fahrverbots. Hier die häufigsten Möglichkeiten:

* Mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres um 26 km/h oder mehr

* Ge*schwindigkeitsüberschreitung innerorts um 31 km/h oder mehr

* Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 41 km/h oder mehr

* Rotlichtverstoß von mehr als 1 Sekunde oder mit Gefährdung

* Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (weniger als 2/10 des halben Tachowertes)

Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr.

Au*ßerdem gibt es eine Zwangspause von sechs Monaten bei Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister. Anschließend muss vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zwingend ein positves Fahreig*nungsgutachten vorgelegt werden.

P.S. Mich habens heut auch geblitzt...:evil:

Gott sei Dank höchstens 10 zu schnell, war grad dabei mein Tempomat einzustellen.8)

Ja das stimmt!

Hier ein Auszug aus einer HP von einem Anwalt:

Aber auch im Bereich der Ordnungs widrigkeiten droht oft der vorübergehende Verlust des Führerscheins durch Verhängung eines Fahrverbots. Hier die häufigsten Möglichkeiten:

* Mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres um 26 km/h oder mehr

* Ge*schwindigkeitsüberschreitung innerorts um 31 km/h oder mehr

* Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 41 km/h oder mehr

* Rotlichtverstoß von mehr als 1 Sekunde oder mit Gefährdung

* Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (weniger als 2/10 des halben Tachowertes)

Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr.

Au*ßerdem gibt es eine Zwangspause von sechs Monaten bei Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister. Anschließend muss vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zwingend ein positves Fahreig*nungsgutachten vorgelegt werden.

P.S. Mich habens heut auch geblitzt...:evil:

Gott sei Dank höchstens 10 zu schnell, war grad dabei mein Tempomat einzustellen.8)

Das mit den mehrfachen Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres stimmt also doch. Der Rest ist klar.

Danke für deine Aufstellung. :wink:

Aber dieses "mehrfach" klingt für mich irgendwie nach Auslegungssache. Wird denn jemand der 40.000km im Jahr fährt genauso behandelt wie jemand der bloß 8.000km fährt?

PS: Habe gerade mal den schweizer Katalog bemüht: Mindestens 205, maximal über 1.000€ für das Vergehen. :-oX-)

...

Aber dieses "mehrfach" klingt für mich irgendwie nach Auslegungssache. Wird denn jemand der 40.000km im Jahr fährt genauso behandelt wie jemand der bloß 8.000km fährt?

Im Zweifelsfall ist das leider so, dass der Vielfahrer einfach mehr Pech hat. Da hilft dann meistens nur noch der Notwendigkeitsnachweis für die Fahrerlaubnis :-o

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