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Dem Fahrer der roten Kennzeichen kann gar nix passieren, wenn dann nur dem Halter, also der Firma, wo er selbige ausleiht :wink:

Bisserl haarig ist das bei Probefahrten am Sonntag, da kann man in Erklärungsnot kommen.

Hier kann man sich aber mit einer Werbefahrt rausreden denn, so stehts geschrieben, kann man auch fahrten unternehmen, "zur Anregung des öffentliches Kaufinteresses"

Man sollte aber das Fahrzeug brav ins "rote Bücherl" also in den Fahrzeugschein der Überführungskennzeichen eintragen.

Nug

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Wirklich brenzlig, wird es bei einem Unfall.

Die Versicherung kann sich bei begründetem Verdacht weigern,

jeglichen Schaden zu bezahlen.

Lieber 5 Tages Kennzeichen besorgen, da ist man auf der sicheren Seite

und die kosten sind gering.

Kann er schon ja und wird auch hin und wieder gemacht.

Für einen Tag ist es ja absolut ok, aber für ein ganzes Wochenende

finde ich es unüberlegt fahrlässig.

Deshalb greifen viele und kluge Händler auf 5 Tages Kennzeichen zurück,

da bei "massenabnahme" die kosten sehr gering sind.

Erspart viel Ärger.

Kann er schon ja und wird auch hin und wieder gemacht.

Für einen Tag ist es ja absolut ok, aber für ein ganzes Wochenende

finde ich es unüberlegt fahrlässig.

Deshalb greifen viele und kluge Händler auf 5 Tages Kennzeichen zurück,

da bei "massenabnahme" die kosten sehr gering sind.

Erspart viel Ärger.

5 Tages Kennzeichen kann man aber nicht vollkasko versichern :wink:

Und wieso findest du das für ein Wochenende unüberlegt fahrlässig?

Nug

Blödsinn?

Die Deckungskarte (Doppelkarte/Versicherungskarte) "Kurzzeitkennzeichen 5 Tage", wie sie bündelweise angeboten wird, hat in der Regel nur Haftpflichtversicherung - und in der Regel die gesetzliche Mindestdeckungssumme.

Man kann eine Sondervereinbarung mit der späteren Versicherung schließen, dass diese eine Kaskoversicherung schon "vorab laufen lässt" - aber das Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel nur Haftpflicht-versichert. Das dürfte aber für Autohändler zu Probefahrt-zwecken eher uninteressant sein, da sie die Wagen ja nicht selber anmelden, sondern dann nur auf Karte/Kurzzeitkennzeichen fahren.

Als Beispiel, wo ich meistens meine hole ... sind mit die günstigsten

http://www.kennzeichen24.de/product_info.php?cat=28&info=p332_Deckungskarte-Kurzzeitversicherung-5-Tage-PKW.html&XTCsid=67229efa404f288cdf072efd87228db5

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo SubCulture,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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Kann er schon ja und wird auch hin und wieder gemacht.

Für einen Tag ist es ja absolut ok, aber für ein ganzes Wochenende

finde ich es unüberlegt fahrlässig.

Hmm - kann ich nicht so richtig glauben. Ich hatte den R8 an zwei Wochenenden. Beide Wochenenden hatte das Fahrzeug die roten Kennzeichen drauf.

Da das Autohaus sehr vorsichtig gewesen ist (die haben mir das Fahrzeug nur rausgegeben, als die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt lagen), kann ich nicht nachvollziehen, was daran fahrlässig ist.

Blödsinn, natürlich sind die Kurzzeitkennzeichen mit Vollkasko, kostenpunkt glaub 80€

echt, na dann würden aber mindestens die Hälfte aller mit 5 tageskennzeichen versehenen Fahrzeuge an irgendeinen Baum hängen :wink:

Die 80 Euro stimmen in etwa, da is aber nur die Haftpflicht bei.

Meine Antwort bezog sich übrigens auf den Threatsteller, der mal eben mit roten Kennzeichen, bzw Kuzzeitkennzeichen am Wochenende eine Spritztour unternehmen will.

Wenn man allerdings ein Fahrzeug kauft, sich bei bei der Versicherung die Dopplekarte holt, wo man den Wagen dann auch kaskoversichert anmeldet, gilt der Kasko schutz natürlich auch während der "Überführung" mit den 5 Tages Kennzeichen :wink:

Ansonsten, poste doch mal den Link, wo ich als Fremder schnell ein Auto für 80 Euro, 5 Tage lang vollkasko versichern kann O:-)

Da wären die Versicherungen schön blöd X-)

Hmm - kann ich nicht so richtig glauben. Ich hatte den R8 an zwei Wochenenden. Beide Wochenenden hatte das Fahrzeug die roten Kennzeichen drauf.

Da das Autohaus sehr vorsichtig gewesen ist (die haben mir das Fahrzeug nur rausgegeben, als die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt lagen), kann ich nicht nachvollziehen, was daran fahrlässig ist.

ich auch nicht, bei uns fahren die Kunden auch regelmässig mit unseren Roten Kennzeichen übers Wochenende..... was ist jetzt daran fahrlässig? :(

Es fängt schonmal damit an, das in das rote büchlein das Fahrzeug eingetragen gehört. 50% machen das schonmal nicht, bei Kontrolle gibts Ärger.

Der aber wichtigste und eigentlich Ausschlaggebende Punkt ist, das die Roten

Kennzeichen nur für Probefahrten gedacht sind und das wissen wir ja.

Wer jetzt übers Wochenende in München startet und mit den Kennzeichen nach Berlin fährt und dort kontrolliert wird, kommt schonmal in Erklärungsnot.

Da kann man sich aber noch so gut es geht rauswinden, auch wenn man "zufällig" bei der Probefahrt nen stopp beim Ikea gemacht hat. :lol:

Ich kann aber wirklich aus eigenen Erfahrungen berichten, das wenn ein Unfall

passiert und die roten Kennzeichen an einem Fahrzeug montiert sind, das von einem potenziellen kunden bewegt wird (also kein Mitarbeiter der Firma an die die Kennzeichen adressiert sind) UND dann noch einen Unfall z.b. 600 km entfernt baut, arg Probleme aufkommen!

Gerade bei Unfällen und roten Kennzeichen hinterfrägt die Versicherung 2 mal.

Das meinte ich mit grob Fahrlässig. Den Fahrer braucht das nicht zu interessieren, weil der Halter (Verleiher) verantwortlich gemacht wird, aber

unangenehm ist allemal.

Nug, Du weisst aber schon, dass das nicht nur ein Versicherungsproblem ist?

Sollte sich heraus stellen, dass ein Händlerkennzeichen gutmütig überlassen wurde, um ein nicht in der Verfügungsgewalt des Händlers befindliches Fahrzeug zu bewegen,

dann kann die Zulassungsbehörde dem Händler das Kennzeichen entziehen.

Der Händler bekommt mit dem "06er" quasi eine Blanko-Erlaubnis, welche ihm erhöhte Sorgfaltspflicht abverlangt.

Auch Behördenmitarbeiter sind nicht doof und können zwei und zwei zusammenzählen.

Es passiert nicht zum ersten Mal, das einem Händler wegen dieser Gutmütigkeit das Kennzeichen wieder entzogen wurde.

Vom Vorgang her ist das nichts anderes wie der Missbrauch eines "07er-"Kennzeichens.

Grüße

Wolfgang

Der Fred der Moralapostel O:-)

Einig sind wir uns damit, dass es sich nicht gut macht, am Freitag mit den roten Kennzeichen in München loszufahren und dann am Sonntag in Berlin in eine Verkehrskontrolle zu geraten :wink:

Davon war ja jetzt auch nicht die rede, sondern es ging um eine oder mehrere (wahrscheinlich kurze) Fahrten übers Wochenende in die umgebung von München.

Und das halte ich für ungefährlich und auch nur für ein kleines bischen Illegal O:-)

Ich bin da noch nie in Verlegenheit geraten und fahr ständig mit einer unserer 4 roten Kennzeichen rum, zugegeben, ich bin auch schon 10 Jahre nicht mehr kontrolliert worden :wink:

Nug

Hier bei uns schraubt sich sogar jemand ein rotes Schild an einen FXX... :wink:

Ich hab auch in paar Aufnahmen von einem 956 mit Händlerkennzeichen. Kein Dauer oder Koenig o.ä. sondern schon die Rennvariante.

Es gibt hier auch einen 355 fahrer, der schon 2 jahre mit roten Kennzeichen rumfährt und sogar bei Mehrtägigen Events z.t in Österreich zugegen ist.......und, er fährt immer noch, und da hätte die Polizei doch leichtes spiel den herauszupieken :wink:

Aber wie stehts im Merkblatt zum roten Kennzeichen: und fahrten zur Anregung des Kaufinteresses.........

Ganz ehrlich: wenn ich ein rotes Händlerzeichen hätte, würden auch einige meiner Autos nicht regulär angemeldet laufen. Vor allem die, wo 250-1.000 km/p.a. laufen.

Und ich hätte dabei kein schlechtes Gewissen, ich finde es Schade dass der dt. Staat (aus Befürchtung über ein paar wenige Steuer-Euros) kein wirkliches Wechselkennzeichen für Sammler und Liebhaber bietet.

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