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Abgeschleppt - gilt da auch nach 3 Mon die "verjährung"?


BMW-7er

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Hallo,

Angenommen man wird abgeschleppt und das Auto wurde einfach nur umgestellt, ohne Zettel dran oder sonst was, gilt dann auch die Frist das wenn man nicht binnen 3 Monaten ausfindig gemacht wird das Thema vom Tisch ist?

Die Frage ist natürlich nur weil ich das mal wissen wollte, passiert ist mir das nicht.

Dank für hilfreiche Antworten.

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Also wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, muss man unterscheiden.

Das Bußgeld bzw. das Verwarngeld musst du wohl nicht bezahlen, wenn das ganze länger dauert als drei Monate. Diese Info entnehme ich diversen Threads hier bei CP (aus dem Gedächtnis).

Der Anspruch der Abschleppfirma auf das Geld verjährt aber erst drei Jahre ab dem 31.12. des aktuellen Kalenderjahres. So ist es zumindest bei normalen Veträgen. Ich weiß jetzt nicht, wie das in diesem speziellen Fall ist, aber könnte mir vorstellen, dass das ähnlich aussieht.

Falls ich mich jetzt total geirrt haben sollte, bitte ich um Aufklärung.

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