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Variables Tempolimit / Rechtsfahrgebot


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Faellt mir immer mal wieder auf der A61 auf:

Dreieck Nahetal in Richtung Koblenz. Drei Spuren, die linke und mittlere

Spur auf 130 begrenzt, die rechte Spur auf 80.

Was tun bei freier Bahn?

Mittlere Spur mit 130 und gegen das Rechtsfahrgebot? Rechte Spur mit

130 und damit "zu schnell".

Oder ganz deutsch: rechts mit 80 zuckeln? :???:

PS: "linke Spur, Begrenzer" will ich jetzt nicht hoeren O:-)

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Faellt mir immer mal wieder auf der A61 auf:

Dreieck Nahetal in Richtung Koblenz. Drei Spuren, die linke und mittlere

Spur auf 130 begrenzt, die rechte Spur auf 80.

Was tun bei freier Bahn?

Mittlere Spur mit 130 und gegen das Rechtsfahrgebot? Rechte Spur mit

130 und damit "zu schnell".

Oder ganz deutsch: rechts mit 80 zuckeln? :???:

PS: "linke Spur, Begrenzer" will ich jetzt nicht hoeren O:-)

Ich wußte gleich welche AB gemeint war als ich den Titel des Thread gelesen habe...:wink:

Vor dem Problem stehe ich auch jedes mal wenn ich hoch hoch zur NS fahre. Ich fahre dann auf der Mittelspur 130, da die rechte Spur wohl eher für LKW gedacht ist. Die Bestrafung bei nicht eingehaltenem Rechtsfahrgebot ist ja nicht besonders schlimm, ich denke in dem Fall wird Dich niemand auf Video aufnehmen und dann Vorhaltungen machen...:wink:

Ich habe da was gegoogelt (gutefrage.net):

Werden auf mehreren Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn unterschiedliche zul. Höchstgeschwindigkeiten angeordnet, bedeutet dies, dass auf dem jeweiligen Fahrstreifen nur die Geschwindigkeit gefahren werden darf, die für diesen Streifen angeordnet worden ist. Wenn auch §2 Abs.2 der StVO grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot vorschreibt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist, auch dort gefahren werden muß. Insoweit verweise ich auf § 7 Abs.1 StVO. Diese Norm bestimmt, dass auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen dürfen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Das Rechtsfahrgebot der StVO erhält damit durch die StVO selbst eine Einschränkung durch die Verkehrslage. Das Rechtsfahrgebot gilt damit in der StVO nicht absolut, anders als bei der Anordnung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten; diese sind immer einzuhalten. Damit kann vom Rechtsfahrgebot dann abgewichen werden, wenn auf einem links liegenden Fahrstreifen eine höhere höchst zulässige Geschwindigkeit gefahren werden darf und ein Kraftfahrer diese höhere Geschwindigkeit fahren möchte.

Und hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5333&view=findpost&p=300848

Ich wußte gleich welche AB gemeint war als ich den Titel des Thread gelesen habe...:wink:

Vor dem Problem stehe ich auch jedes mal wenn ich hoch hoch zur NS fahre.

:wink:

Ok, Danke. :-))!

Oder ganz deutsch: rechts mit 80 zuckeln? :???:

Die Frage ist ja schon fachlich korrekt beantwortet, aber auf Dein Zitat kann ich nur sagen, dass es typisch deutsch wäre, wenn der Vectrafahrer mit Hut in der Mitte mit 80 zuckelt. :wink:

Die Frage ist ja schon fachlich korrekt beantwortet, aber auf Dein Zitat kann ich nur sagen, dass es typisch deutsch wäre, wenn der Vectrafahrer mit Hut in der Mitte mit 80 zuckelt. :wink:
In der Schweiz würde er links fahren...
Die Frage ist ja schon fachlich korrekt beantwortet, aber auf Dein Zitat kann ich nur sagen, dass es typisch deutsch wäre, wenn der Vectrafahrer mit Hut in der Mitte mit 80 zuckelt. :wink:

Ich hab keinen Hut. :oops:

Ich hab in der Fahrschule gelernt (oder mein ich zumindest), dass man bei 3-spurigen Autobahnen auch den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren darf.

§ 2 (1,2) StVO [Rechtsfahrgebot]

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Du hast das mit SICHERHEIT nicht in der Fahrschule gelernt!

Niemals!

Anklicken: http://www.unfreiwillig120.de/

Ansehen: http://www.kabeleins.de/auto/videos/sonstiges/artikel/13270/

http://www.unfreiwillig120.de/videos.htm

Zitat: "Wer beim Ansehen dieses Videos nicht begreift, was hier falsch läuft, dem ist nicht mehr zu helfen."

mecki

Ich zitiere aus meinem Fahrschulbuch:

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften 3 Fahrstreifen für eine Richtung so markiert, darf der mittlere durchgängig befahren werden, wenn - auch nur hin und wieder - rechts Fahrzeuge halten oder fahren. Sind mehr als 3 Fahrstreifen für eine Richtung so makiert, gilt das auch für den 2. von rechts.

Dann gilt das wohl für gut ausgebaute Bundesstraßen.

Meine Meinung zum Thema ist übrigens auch, dass man auf Autobahnen immer so weit wie möglich rechts fahren sollte. Hab es gestern noch erlebt das vor mir ein großer 7ner die ganze Zeit links fuhr.

Danke für den roten Bobbel, ich wollte nur eine Erkenntnis aus der Fahrschule weitergeben.

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