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Baustelle- Pflichten der Bauarbeiter und Autofahrer


Lumpenköter

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Frage zu folgender Situation

Ein Freund von mir fährt mit Vaters V70 durch ein Wohngebiet und kommt durch eine Straße die auf einer Fahrbahnhälfte durch eine Baustelle verengt ist. Er fährt also auf der anderen Fahrbahnseite (normale Wohngebietstraßenbreite ohne Fahrbahnmarkierung o.ä.) an der Baustelle vorbei. Als er an einem arbeitenden Bagger vorbeikommt, schwenkt dieser aus und rammt seine Schaufel in die A-Säule des V70!!! :-o

die Straße war nicht gesperrt oder mit ampeln versehen.

Ich weiß nun nicht wie die Situation im genauen aussah- ob das soo eng war oder der Bagger soo aktiv war, dass der normale Verstand sich sagt, da fährt man mit einem Kombi nicht durch, weiß es nur so wie es mir geschildert wurde. Gehen wir von einer Situation aus wo man durchaus vorbei konnte- verlangsamt versteht sich ( er war auch langsam).

Der Baggerfahrer sagte natürlich sofort, er hätte in keiner Weise Schuld - mein Freund hat auch nicht die Polizei gerufen (wo ich ihn jetzt noch für schlagen könnte :evil: )

Wie sieht das nun aus. Ist es die Pflicht eines passierenden Autofahrers anzuhalten, sich mit seinem Vorhaben vorbeizufahren bemerkbar zu machen und abzuwarten oder haben die Bauarbeiter ihre Aufsichtsplicht verletzt, weil sie den arbeitenden Bagger nicht absicherten?- der ja offensichtlich bei seiner Arbeit in den "fließenden" Verkehr schwenkt

Das dümmste ist wirklich das die Polizei nicht gerufen wurde, ich mein was hätte schon für mich als Fahrer des V70 schon schlimmeres passieren können als den Schaden selber zu zahlen, glaub kaum das die Schaufel des Baggers verdellt war und reperaturbedürftig wäre-selbst bei diesem Schwedenstahl :D

Der Schaden von dem ich hier spreche definiert sich in einer angerissenen A-Säule und einem zerbrochenen Seitenfenster- "angerissen" heißt doch das man das noch schweißen kann oder muss man sich danach um die Statik sorgen machen?

Was sagen die Verkehrsrechtler? Für oder gegen wen hätte die Polizei entschieden?

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mich würd interessieren wer da hätte besser aufpassen müssen und somit Schuld hatte.

Zur Verkehrssituation nochmal- ich war heute in der nähe und habs mir angeschaut- da war genügend Platz zum durchfahren auch kein problem mit großem Auto.

Wer den Schaden jetzt bezahlt ist ja leider klar- ich glaub nicht das irgend eine Versicherung so etwas zahlt wenn keine polizeiliche Schadensaufnahme stattgefunden hat.

Die Schuld würde hier wohl geteilt werden. Zum einen hat der Autofahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschritten, da er Deinen Schilderungen zu Folge genung Platz gehabt hätte, zum anderen wäre aber auch das Bauunternehmen dran gewesen, weil es die im "Verkehr erforderliche Sorgfalt (heisst glaub' ich so auf Juristendeutsch!!) ausser Acht gelassen hat".

Im Endergebnis würde ICH die Schuld 1:2 verteilen, also 1/3 Schuld für Deinen Kollegen und 2/3 für die Baufirma wegen mangelhafter Absicherung des Gefahrenbereichs. Aber das hängt wohl stark vom Richter ab...

BTW: Hier im Forum gibt's doch einen, oder??

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