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Große Enttäuschung - Unfallwagen gekauft


tobi550

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Hallo Leute,

ich brauch mal wieder eure Hilfe.

Ich habe letzten Februar einen angeblich unfallfreien Golf 4 (Baujahr 98 ) von einer Privatperson gekauft .

Nun hatte ich letzte Woche einen Unfall an dem ich nicht Schuld war.

Als ich dann wegen des Unfallschadens beim Gutachter war, stellte sich heraus das das Auto hinten am Radlauf schon einmal gespachtelt und neu lackiert werden musste, die hintere rechte Türe wurde ebenfalls nachlackiert.

Desweiteren stellte mein Gutachter fest, dass vorne der linke Kotflügel sowie die Stoßstange und eine Strebe vorne links in einer VW Werkstatt ausgewechselt werden mussten (das habe ich schriftlich von VW).

Somit wurde mir also vor einem Jahr nachweislich ein Unfallauto verkauft.

Heute habe ich dann beim damaligen Verkäufer angerufen und Ihn zur Rede gestellt. Er meinte, dass es für Ihn damals ein sehr geringer Schaden war, der angeblich im Schritttempo passierte und er sich somit nicht verplichtet fühlte dies beim damaligen Verkauf anzugeben.

Nun ist meine Frage an euch, ob mir jemand irgendwelche Tipps geben kann wie ich nun weiter vorgehen kann oder soll.

Ich bin als ich das gestern vom Gutachter hörte völlig aus den Wolken gefallen, hatte bisher eigentlich sehr viel Freude an meinem ersten eigenen selbsterabeiteten Auto und nun das :cry: .

Da ich Student bin und das Geld auch nicht so locker sitzt habe ich leider bisher auf eine Rechtsschutzversicherung verzichtet.

Bevor ich dann jetzt evtl. zum Anwalt gehen muss, wollte ich einfach mal noch fragen ob irgendjemand von euch noch ein paar wertvolle Tipps hat.

Vielen Dank im Vorraus

Gruss vom sehr entäuschten Tobi :cry:

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du kannst mir die Fahrzeug Ident Nr zukommen lassen und ich schau für dich in unsererm VW System was da genau gemacht wurde.

Grundsätzlich gilt, dass jeder schaden vom Besitzer angegeben werden muß.

Ein Unfallschaden ist ein Unfallschaden, egal ob er im Schrittempo oder auf der Autobahn passiert. Der von dir beschriebene Schaden (Stossfänger vorne, Kotflügel links) dürfte einen Reparaturwert von ca 1500 Euro gehabt haben.

Es gibt also keinen Grund, deshalb die Freude an deinem Auto zu verlieren.

Auf was willst du denn hinaus, Schadensersatz oder Wandlung?

Nug

[...]Ein Unfallschaden ist ein Unfallschaden, egal ob er im Schrittempo oder auf der Autobahn passiert[...]

Naja da haben Richter schon unterschiedliche Urteile gefällt. Ich weiß gar nicht, ob mittlerweile eine genaue Grenze bzgl. Kosten einer Reparatur oder Tausch irgendwelcher Teile gemacht wurde.

Bei einer Wandlung würde es dazu kommen, dass Du den Wagen wandeln lassen könntest, für die genutzte Zeit aber einen Ausgleich zahlen müsstest. Je nachdem, wie schwerwiegend der Schaden war, würde ich vielleicht mal den Vorbesitzer fragen, ob man sich vielleicht finanziell auf einen Ausgleich einigen kann. Vielleicht in Höhe von 1/2 des Schadens oder so. Dann haste Du den ganzen Ärger mit Gericht etc. nicht - und behältst einen (anscheinend) guten Wagen.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Das ist eben die Frage ich weiß eben nicht genau auf was ich hinaus will. Erst einmal sollte ich wissen was meine Möglichkeiten sind.

Du bekommst gleich eine PN von mir mit der Nummer. Eine Liste von den ausgewechselten Teilen hab ich schon, gibt es da noch einen Bericht was genau gemacht wurde?

Ansich habe ich die Freude am Auto nicht verloren, aber es ist schon enttäuschend wenn man davon ausgeht ein unfallfreies Fahrzeug gekauft zu haben und dann nach einem Jahr feststellt, dass dem nicht so ist.

Gruss Tobi

Naja da haben Richter schon unterschiedliche Urteile gefällt. Ich weiß gar nicht, ob mittlerweile eine genaue Grenze bzgl. Kosten einer Reparatur oder Tausch irgendwelcher Teile gemacht wurde.

Wenn wir einen Gebrauchtwagen ankaufen haben wir eine Grenze von 200 € an Reparationskosten. Alles was Lakiert oder ausgetaucht wurde ist ein Unfall.

Hallo,

da es sich hier um einen Kauf von privat handelt gehe ich mal stark davon aus, dass der Verkäufer im Vetrag die "Sachmängelhaftung" ausgeschlossen hat. Somit besteht schonmal kein Gewährleistungsanspruch. Zudem gibt es Unterschiede bei den Schäden. Bagatellschäden müssen z.B. nicht angegeben werden. Es gilt also erstmal zu prüfen, ob der Schaden auch wirklich als Unfallschaden durchgeht.

Dazu kommt noch, dass der Verkäufer im Ernstfall sagen wird, dass er nichts von einem Unfallschaden wusste. Dann darf tobi550 erstmal nachweisen, dass der Unfall in der "Besitzzeit" des Verkäufer entstanden ist etc. Und dann gibts auch bei Unfallschäden nicht immer Recht.

Es gab schon Urteile, da wurde dem Käufer eines vermeintlich unfallfreien Fahrzeugs in der ersten Instanz Recht gegeben und nach Anfechtung des Verkäufers in der zweiten Instanz das Urteil revidiert. Der Richter war der Meinung, dass ein Unfall, bei dem keine Personenschäden entstanden sind und der mehrere Jahre zurückliegt, schonmal vergessen werden kann.

Zum Thema "Arglistige Täuschung" - siehe hierzu BGB §123 und §124

"Nach Entdeckung der Täuschung 1Jahr"

Und jemandem arglistige Täuschung nachweisen, na viel Spass.

@tobi550:

Warte mal ab was nugmen rausfindet. Wenn es wirklich nur ein Blechschaden war, dann leb damit. Sollte sich natürlich herausstellen, dass du für den vermeintlichen Unfaller damals 1000,-€ oder mehr zuviel bezahlt hast, dann konsultiere mal einen Anwalt - ich hoffe du hast eine Rechtsschutz?!

Ansonsten versuche einen Rechtsstreit zu vermeiden. Gerade diese "kleinen" Fälle ziehen sich ewig hin. Ich streite auch schon seit zwei Jahren mit einem Taxiunternehmen wegen eines Unfalls, bei dem eindeutig (zwei Gutachten beweisen mittlerweile meine Unschuld) der Taxifahrer schuld war. Aber die Gegenseite fechtet hier was an, zieht da etwas in die Länge etc. Das ist sowas von nervig!!

Gruß Martin

@bmwfreakberlin

also, ich habe das genaue Datum, wann der Verkäufer den Schaden reparieren lassen hat, mein Gutachter hat mir von VW eine Reparaturhistorie des Autos zukommen lassen.

Somit ist auf jeden Fall schon mal bewiesen das es vor dem Kauf war.

Der Verkäufer hat auch vorhin am Telefon zugegeben das Auto reparieren lassen zu haben.

Es hielt es nur nicht für notwendig diesen Schaden vor dem Verkauf anzugeben, da es nach "seiner" Definition kein richtiger Unfall war.

Sachmängelhaftung hat er glaube ich auch nicht ausgeschlossen, der Kaufvertrag war ein Musterformular vom ADAC. Darin hat er eindeutig angegeben, dass das Auto unfallfrei und ohne andere Beschädigungen ist.

Leider bin ich "noch" nicht Rechtschutzversichert.

Gruss Tobi

@bmwfreakberlin

mein Gutachter hat mir von VW eine Reparaturhistorie des Autos zukommen lassen.

.

Gruss Tobi

Naja dann brauch ich sie ja am Montag eh nimmer ausdrucken.

Im Endeffekt bist du halt jetzt etwas in Goldgräberstimmung. Du bist quasi der Meinung der Verkäufer solle an dich noch mal eine Minderung zahlen.

Bei ADAC Kaufverträgen ist die Gewährleistung sowieso im kleingedruckten ausgeschlossen.

Der Schaden mit Kotflügel und Stossfänger ist zudem so gering, dass du da keine Chance haben wirst.

Und ohne Rechtschutzversicherung brauchst eh nicht anzufangen.

Nug

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Geschrieben
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Hallo tobi550,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Hi,

in den ADAC-Verträgen für den privaten Fzg.Verkauf wird die Sachmängelhaftung immer ausgeschlossen.

Aber mal zum konkreten Fall. Lass am besten vom Gutachter prüfen ob die Schäden noch Bagatellschäden sind oder schon als Unfallschaden gelten. Parkrempler, Beulen etc. gelten nicht als Unfallschaden, auch wenn die Karosseriearbeiten zur Behebung dieser Schäden etwas aufwendiger waren. Ideal wäre natürlich eine konkrete Schadenshöhe der Vorschäden.

Sollte sich herausstellen, dass die Schäden wirklich nur "kleinere" Blechschäden waren, dann versuch damit zu leben. Ohne RSV wird das Ganze schonmal teuer.

Den Schritt zum Anwalt würde ich daher nur wagen, wenn wirklich eindeutig feststeht, dass es sich um Unfallschäden handelt, die der Verkäufer hätte angeben müssen.

Gruß Martin

Alle juristischen Gegebenheiten hin oder her,

wer ein Auto verkauft sollte ehrlicherweise neben dem Scheckheft auch alle Belege vorlegen, die vorhanden sind. Dazu gehören für mich auch Reparaturen und besonders diese, die man wie auch immer mit Unfällen egal wecher Größe in verbindung bringen könnte.

Bevor ich bei einem fast 10 Jahren alten Auto allerdings ein Riesenfaß aufmachen würde, würde ich erstmal versuchen mit dem Verkäufer eine gütliche private Einigung zu finden. Er zahlt freiwillige eine Entschädigung, was einer nachträglichen Minderung des Kaufpreis entspricht und Du bestätigst ihm, dass der Wagen nicht weiter Deinerseits reklamiert wird. Unterm Strich ist das für den Verkäufer sicher günstiger als Gutachter, Gerichts- und Anwaltskosten. Ich würde sagen, dass man die Entschädigung in Form eines Prozentsatz des gezahlten Kaufpreis vereinbart. Z.B. 5% Nachlaß oder irgendetwas in der Art.

Vielen Dank für eure Antworten.

Mit dem Schaden vorne könnte ich leben, da er ja so wie es aussieht fachmännisch in einer VW Werkstatt repariert wurde.

Nun ist halt auch noch hinten am Radlauf ein Schaden gewesen, von dem der Verkäufer bis jetzt aber noch nichts weiß, da seine Mutter lange das Auto gefahren hat und ihm nichts davon gesagt hatte.

Dieser Schaden ist aber nicht fachmännisch repariert worden meinte mein Gutachter, er meinte es könnte gut sein das der hintere Radlauf im Laufe der Zeit wegrosten würde.

Naja, ich werd mir eure Tipps zu herzen nehmen.

@nugmen

Trotzdem danke für das Angebot :-))!

@bmwfreakberlin

Danke für deine PN :-))!

Ich halt euch auf dem Laufenden

Gruss Tobi

p.s.: Kann mir jemand eine gute (günstige) Rechtsschutzversicherung empfehlen, damit ich in Zukunft nicht mehr so im Regen steh?

p.s.: Kann mir jemand eine gute (günstige) Rechtsschutzversicherung empfehlen, damit ich in Zukunft nicht mehr so im Regen steh?

ICh bin seit Jahren hier zufriedenes Mitglied. Ist zwar nicht die günstigste aber durch die Mitgliedschaft und Schutzbriefleistungen entfällt ggf. z.B. der ADAC und der Beitrag dafür.

http://www.auxilia.de/ks-gruppe/index.php

Habe damals nach einem Jahr direkt eine Führerscheinsache mit ca. 5000 DM Gesamtkosten gehabt, die Anstandslos übernommen wurden. :wink:

Ansich hat fast jeder KFZ-Versicherer auch eine RSV im Angebot. Aber sieh dir vor der Unterschrift genau an, was diese abdeckt. Die einem machen dies nicht, die anderen das nicht....:(

Wie Chip bin auch ich froh, diese zu haben. Hatte vor 1 Jahr einen Unfall. Und ohne RSV hätte ich wohl auf die Rechtsfolgen verzichtet.

Aber nun nach 1 Jahr Kampf. Bin ich zu 100% von der Schuld freigesprochen worden, habe keinen müden Cent bezahlt und das, obwohl ich als Auffahrender dazu prädestiniert war eine Teilschuld zu bekommen. O:-)

Im Vergleich zu den Kosten, die im Falle eines Rechtstreits auf dich zukommen, sind die Beiträge recht moderat. :-))!

Bin gerade erst drauf gestoßen.

1. Es kommt genau drauf an was im Kaufvertrag steht. Ich lasse mir z.B. immer "absolute" Unfallfreiheit (inklusive z.B. Nachlackierungen) zusichern.

Auch erst nach eigener (schlechter) Erfahrung!

2. Unfallfrei ist tatsächlich eine Definitionsfrage. Ich meine bei 1000 EUR liegt die Grenze zum Bagatellschaden, der nicht zwingend angegeben werden muss, es sei denn s. Punkt 1.

3. Such das Gespräch mit dem Verkäufer weise ihn daruf hin ,das du dich Anwaltlich beraten lassen hast, und suche gemeinsam eine Lösung, die im Endeffekt nur bei Minderung liegen kann. Siehe auch Post von Chip.

4. Rechtschutzvers. hin- oder her, spielt an sich keine Rolle.

Bist du im Recht, und bekommst du dieses auch vor Gericht sind die Kosten eh beim Gegner, also Wurscht!

Meine persönliche Meinung zu dem Thema (will bestimmt keiner hören, deswegen schreib ich`s):

Rechtsschutzversicherungen gehören verboten, dann wäre unsere Welt "besser", und wir hätten so einen "Sche..." wie "Maschendrahtzaaaaun" und Konsorten nicht mehr!; und damit die Gerichte und Richter wieder Zeit sich um wirklich wichtige Dinge zu kümmern.

Gruß

Kai

Habe ja Juli 2006 meinen Alten Verkauft. Hatte aber im März nen Unfall mit 960 € Schadenshöhe. Habe etwas im Web recherchiert wg. Unfallwagen/Unfallfrei. Überall stand, dass bis 1000 € als Bagatellschaden gilt. Habe aber dann trotzdem beim Verkauf den Käufer darüber informiert. Eben um sicher zu gehen. (Stand auch im Kaufvertrag)

4. Rechtschutzvers. hin- oder her, spielt an sich keine Rolle.

Bist du im Recht, und bekommst du dieses auch vor Gericht sind die Kosten eh beim Gegner, also Wurscht!

Meine persönliche Meinung zu dem Thema (will bestimmt keiner hören, deswegen schreib ich`s):

Rechtsschutzversicherungen gehören verboten, dann wäre unsere Welt "besser", und wir hätten so einen "Sche..." wie "Maschendrahtzaaaaun" und Konsorten nicht mehr!; und damit die Gerichte und Richter wieder Zeit sich um wirklich wichtige Dinge zu kümmern.

Gruß

Kai

Sorry Kai, du machst es dir etwas zu einfach. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.

Maschendrahtzaun & Co. sind eine Minderheit. Oft genug geht es um mehr und wenn du dann bangen musst, ob du doch Recht bekommst (z.B. weil du z.B. zum ersten Mal vor Gericht bist) dann trägt die RSV zu deiner Sicherheit bei. Und ein Rechtstreit kostet nunmal Geld.

PS: Ich höre gerne deine Meinung. Man muss sie ja nicht immer teilen :wink:

  • 6 Monate später...

Hi Leute,

ich wollte euch noch schildern wie die ganze Sache ausgegangen ist.

Ich habe es letztendlich also tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, also einen Anwalt eingeschaltet, obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung hatte.

Heute war dann der Gerichtstermin, laut Richter war das für Ihn ein klarer Fall, da wir alles schwarz auf weiß beweisen konnten. Die Fakten waren, dass das Auto 2 Vorschäden hatte, die der Verkäufer hätte angeben müssen.

Nun ja, voller Freude kann ich berichten, dass ich den Rechtsstreit gewonnen habe und der Verkäufer tatsächlich das Auto nach jetzt 1 1/2 Jahren und 26000 gefahrenen Kilometern zurücknehmen muss.

Ich kann also nur jedem raten, lasst euch nicht unterkriegen und versucht auch ohne Rechtschutzversicherung euer Recht zu bekommen :-))!

Gruss Tobi

Hi Leute,

ich wollte euch noch schildern wie die ganze Sache ausgegangen ist.

Ich habe es letztendlich also tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, also einen Anwalt eingeschaltet, obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung hatte.

Heute war dann der Gerichtstermin, laut Richter war das für Ihn ein klarer Fall, da wir alles schwarz auf weiß beweisen konnten. Die Fakten waren, dass das Auto 2 Vorschäden hatte, die der Verkäufer hätte angeben müssen.

Nun ja, voller Freude kann ich berichten, dass ich den Rechtsstreit gewonnen habe und der Verkäufer tatsächlich das Auto nach jetzt 1 1/2 Jahren und 26000 gefahrenen Kilometern zurücknehmen muss.

Ich kann also nur jedem raten, lasst euch nicht unterkriegen und versucht auch ohne Rechtschutzversicherung euer Recht zu bekommen :-))!

Gruss Tobi

War wirklich eine klasse Aktion heute morgen in der Früh :-))! .

Aber:

1.) Hattest du auch tatkräftige Unterstützung :wink: und...

2.) Heut abend darfst auch gern mal einen ausgeben :D .

Tobi

Hey Tobi,

Gratulation, freut mich sehr zu hören!!!

Und du hast noch zusätzlich gewonnen, eine Mitfahrt im 360er in RV

*****Habs nicht vergessen*****

Grüßle

Kai

Das ist dann wohl mein Glückstag heute O:-):-))!

Da freu ich mich dann aber drauf :-))!

@ferrarifan2002

Das stimmt, die Unterstützung hat gestimmt :-))! , einen Ausgeben tu ich dann wenn das Auto wirklich weg ist :wink:

Musst Du denn für die 26000 Km irgendwas zahlen, eine Art Wertausgleich, da der Wagen ja nun 26 TKM mehr aufm Tacho hat?

Gruß

Michael

Ja, ich muss für jeden gefahrenen Kilometer 3,7 cent bezahlen, als sogenannte Nutzungsgebühr.

Gruss Tobi

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