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angeblich nicht angegurtet


Gast

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Hallo,

ich habe ein kleines Problem:

Ich wurde als Beifahrer bei meinem Vater angehalten mit der Begründung angeblich nicht angegurtet gewesen zu sein. Ich war aber angeschnallt.

Der Politist lies sich nicht von unserer Meinung überzeugen und meinte er nehme das jetzt auf und ich könne ja Widerspruch einlegen, was ich auch direkt dort gemacht habe, aufgrund der Zeitnot aber ohne Begründung.

Jetzt kam der Bußgeldbescheid plus Verfahrenskosten (insgesamt 55 Euro). Es stimmen jetzt aber etliche Details nicht mehr. Die Tatzeit ist falsch und ich kann nachweisen zu dem Zeitpunkt in der Uni gewesen zu sein und es wird ein mir völlig fremdes Fahrzeug genannt. Ich lege nun erstmal wieder Einspruch ein aufgrund der Uhrzeit und des mir unbekannten Fahrzeugs.

Oder denkt ihr soll ich jetzt schon darauf eingehn, dass mein Vater bezeugen kann, dass ich einen Gurt angelegt hatte und das Auto über einen Piepser bei nicht angelegtem Gurt verfügt? Ich dachte mir jetzt erstmal nicht, das wäre ja eine falsche Begründung für das was sie mir in konkret diesem Schreiben vorwerfen.

Blöde Geschichte....hab keine Lust ohne Grund 55Euro zu zahlen... :evil:

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---gehe zum Anwalt

Oder weise darauf hin, dass alle Angaben von denen falsch sind, und Du es nicht gewesen sein kannst. Evtl handelt es sich ja auch um 2 Verfahren. Das kannst Du ja nicht wissen.X-)

Sage Ihnen, dass Du in der UNI warst (Zeugen), dass Du das Auto nicht kennst. Stimmt aber das Kennzeichen, ist es kein Argument, dass sie den Typen falsch genannt haben.

So, dieses Verfahren müßten Sie dann eigentlich einstellen, bzw. umschreiben, was aber wohl schwierig ist. Es wäre aber auch ein gutes Gegenargument bei einer Verhandlung. Der Polizist war wohl nicht ganz bei der Sache. Ob er dann noch glaubwürdig im Bezug auf das Anschnallen ist, ist fraglich.

Tu so, als wären es 2 Fälle

Die Tatzeit ist falsch und ich kann nachweisen zu dem Zeitpunkt in der Uni gewesen zu sein und es wird ein mir völlig fremdes Fahrzeug genannt. Ich lege nun erstmal wieder Einspruch ein aufgrund der Uhrzeit und des mir unbekannten Fahrzeugs.

So würde ich es machen. Außerdem darauf Hinweisen, sie sollen den Fahrzeughalter befragen. Du kennst ihn nicht und er auch nicht und warst auch nie in seinem Auto.

Falsch:

Die falsche Uhrzeit ist ein Formfehler. Allein daraufhin wird das Verfahren eingestellt. Jede weitere Angabe kann wiede ausgelegt werden-das gibt Probleme.

Ich bin vor 15 Jahren mal wegen eines tatsächlich nicht eingetragenen Lenkrades angezeigt worden, der (nachweislich) allein prüfende Polizist hatte einen Kollegen "erfunden", der Zeuge sein sollte. Auf den süffisanten Brief habe ich Verbrecher nie wieder eine Antwort gekriegt!:D

Formfehler sind was geniales......:-))!

  • 2 Monate später...

So, heute kam ein Brief vom Verkehrsstrafgericht:

Das Verfahren wird gem. §47 Abs. 2 OWiG eingestellt. §47 Abs 2 besagt eine Verfahren kann eingestellt werden wenn eine Ahndung für nicht geboten gehalten wird.

Also nochmal vielen Dank an die Hilfestellungen hier im Thread und per PN! :-))!

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