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Internet: Abmahnungen & Lizenzen


TPO

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Teurer Mausklick

Von Matthias Bartsch und Caroline Schmidt

Texte und Bilder aus dem Internet auf seine Homepage zu laden kann viel Geld kosten. Anwälte überziehen Web-Nutzer mit Lizenz- und Abmahngebühren.

Quelle und Mehr unter:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,448817,00.html

Es geht darum dass ein 17 jähriger Azubi mehrere Tausend Euro für ein Katie "Jordan" Price Bild zahlen soll, weil er es auf seine Homepage gestellt hat.

Der Spiegelbericht geht zudem auch auf andere Fälle ein.

Lesenswert!

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Ich frage mich ernsthaft, wie sich diese Menschen abends noch im Spiegel ansehen können.

Die Gebaren sind unerträglich und müssen von der Politik unterbunden werden, was leider wieder nur sehr zögerlich zu passieren scheint.

Nunja jetzt mal abgesehen von der moralischen Komponente dabei. Ich weiß ja nicht, wie gut ich es finde, dass ein 17-jähriger eine Website betreibt - wahrscheinlich ohne das seine Eltern davon wissen.

Das Internet ist halt kein rechtsfreier Raum, das muss man wissen. Und ob 14-jährige-Counterstrike-Kiddies nun Websites betreuen als Admin-C oder Tech-C finde ich äußerst zweifelhaft. Immerhin können <14-jährige nicht bestraft werden und wenn so einer dann eine Website erstellt (ohne das die Eltern davon wissen), dann ist das halt schon ein Problem. Gerade auch für die Provider, die online die Verträge abschließen und dann hinterher auf den Kosten sitzen, wenn es dort Probleme gibt (z.B. mit dem Traffic).

So aber nun werde ich mir den Beitrag mal durchlesen ;)

  • 3 Jahre später...

Hello together,

I am it ! :wink:

Ich hol dieses Thema aus aktuellem Anlaß mal aus der Tiefe.

Aktuell läuft gerade eine Petition (nur noch bis 05.01.10) gegen den Abmahnwahn welche ich damit unterstützen möchte.

Von Abmahnungen betroffen sind nicht nur die Internetshops,sondern jeder der eine Homepage oder einen Blog betreibt, egal ob privat oder kommerziell.

Betroffen sind gewerbliche und private Verkäufer bei EBAY und andere Handelsplattformen.

Betroffen sind Eltern deren Kinder Musik oder Filme downloaden und auch die Eltern selbst wenn sie auf einer unseriöse Seite landen.

Vorsicht wenn ihr jemanden aus einem Forum zitiert, ihr könntet abgemahnt werden. Achtung bei Kleinanzeigen im Internet, ob Auto, Kleidung, Parfüm oder Markenklopapier - die Abmahnanwälte lauern schon um Markenschutzrechte oder Copyrights abzumahnen. Eigene Bilder im Internet veröffentlichen - auch die können plötzlich nicht mehr Ihnen gehören und es wird abgemahnt.

Die Kosten hierfür können schnell in tausende €uro gehen.

Wäre schön wenn sich auf diesem Wege etliche Mitzeichner finden liessen, denn es kann, wie gesagt, jeden treffen ! :-))!

Nothing for ungood !

Euer Ceddar

Markenrechte sind zu schützen

Schon klar, aber es will ja keiner Copy-Watches an den Mann bringen.

... in Foren ist meist die Schöpfungshöhe nicht erreicht und eine Petition hat weder Aussicht auf Erfolg, noch rechtlich bindende Wirkung :wink:

Kommt aber auch immer auf die Anzahl der Mitzeichner an.

50k müßten / sollten noch erreicht werden.

BTW, auch das Volksbegehren in Bayern war wider Erwarten ein Treffer.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo TPO,

 

schau doch mal hier zum Thema Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
Ich verstehe nur das Ziel nicht wirklich. Ungerechtfertigte Abmahnung kommen zwar häufig vor, sind aber durchaus mit den gegebenen rechtlichen Mitteln abzuwenden.

Stimmt, ich hatte auch so eine Abmahnung über 250TEuro vor ein paar Monaten in der Post, aber die konnten die Anwälte abwenden! :-))!

Sehr gerne wird sowas von "Nichtausgelasteten Kanzleien" als Geldmaschine benutzt.:evil:

Gruß Manni308

BTW, auch das Volksbegehren in Bayern war wider Erwarten ein Treffer.

In Hamburg kommt die Politik auch gerade ganz schwer ins Schleudern durch ein Bürgerbegehren. Der Witz dabei ist, dass es sich gegen die Politik einer Partei richtet, die ausdrücklich in den Koalitionvertrag geschrieben hat, dass Bürgerbegehren auf jeden Fall zu beachten sind.

Insofernhin ist es zumindest aus symbolischer Sicht einen Versuch wert.

Ich verstehe nur das Ziel nicht wirklich. Ungerechtfertigte Abmahnung kommen zwar häufig vor, sind aber durchaus mit den gegebenen rechtlichen Mitteln abzuwenden.

Den Ärger hat man trotzdem.

Ich verstehe nicht, was das mit Bananenrepublik zu tun hat. Zumal Iron Maiden weltweit gegen Bootlegs vorgeht.

Die Aussenwirkung ist zwar deutlich suboptimal, den Grundgedanken der Holding kann ich aber durchaus nachvollziehen.

Ich verstehe nicht, was das mit Bananenrepublik zu tun hat. Zumal Iron Maiden weltweit gegen Bootlegs vorgeht.

Die Aussenwirkung ist zwar deutlich suboptimal, den Grundgedanken der Holding kann ich aber durchaus nachvollziehen.

Ich glaube die Außenwirkung ist Iron Maiden so was von wurscht. O:-)

@ j231

Besten Dank für den Hinweis!:-))!

Ich verstehe nicht, was das mit Bananenrepublik zu tun hat. Zumal Iron Maiden weltweit gegen Bootlegs vorgeht.

Die Petition soll verhindern, daß jeder arbeitslose Winkeladvokat das Abmahnwesen als Gelddruckmaschine mißbrauchen kann.

Es kann nicht angehen, daß der kleinste Irrtum bereits hunderte oder gar tausende € kostet.

Daher die Vorstufe in welcher eine Mahnung festgeschrieben und dem "Verbrecher" Gelegenheit gegeben wird, den "Rechtsverstoss" zu beseitigen.

Du bekommst ja auch nicht gleich ein Fahrverbot aufgebrummt nur weil Du einmal 26 km/h zu schnell unterwegs warst.

Erst beim 2.Mal innerhalb eine gewissen Zeitspanne, läufst Du. So oder so ähnlich sollte es auch bei geringfügigen Urheberrechts- oder Markenrechtsverstössen gehandhabt werden.

Und die Kanzleien und Rechteinhaber sollen beim ersten Mal kostenlos arbeiten oder gar weg sehen?

Arbeitslose Winkeladvokaten, wie Du sie nennst, werden im Normalfall nicht (mehr) abmahnen, da in §97a II UrhG der Aufwendungserstz für die anwaltlichen Dienstleistungen (vulgo Anwaltsgebühren) in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 € gedeckelt wurde. Viele Kanzleien können hier bereits nicht mehr kostendeckend arbeiten.

Des weiteren sollten die Anwälte tunlichst mit der Anspruchsdurchsetzung betraut sein. Dies fällt für den "arbeitslosen" Kollegen wohl weg :wink:

Sorry Manfred, aber es gibt in deinem Berufsfeld einfach schwarze Schafe, die für ein bisschen Geld sogar ihre Eltern verklagen würden.

Sieht man ja auch bei diesen unsinnigen Internetseiten, bei denen man sich anmeldet, anschließend eine Rechnung und dann Mahnbescheide von Anwaltskanzleien bekommt, die es tatsächlich gibt.

Solche Anwälte sind mit Sicherheit in Relation zur gesamten Schar der Anwälte in der Minderheit, ziehen aber den Ruf nach unten. Eben genau das, was Sportwagenfahrern durch ein paar hirnverbrannten *****en passiert, die grundsätzlich nichts von Verkehrsregeln halten. Ein paar Dumme ziehen den Ruf aller Anderen in den Schmutz.

Und da macht es in meinen Augen schon Sinn, wenn auf den Unfug mal aufmerksam gemacht wird. Bei eBay kannst du bereits eine Abmahnung bekommen, wenn du deinen Speicher aufräumst, dabei 10-20 noch brauchbare Sachen findest und die über die Bucht versteigern willst, weil du aufgrund der Menge schon als "gewerblich" eingestuft werden kannst. Macht nach gesundem Menschenverstand keinen Sinn, gibt aber sogar Gerichtsurteile dazu.

Klar Matthias, schwarze Schafe gibt s immer.

Aber im ersten von Dir geschilderten Fall muss man eigentlich eine Ebene höher, also beim Websitebetreiber ansetzen. Wenn sich noch ein Anwalt findet, der ein dehnbares Rechtsverständnis hat, dann ist die Nummer am laufen.

Dies betrifft aber in der Tat nur einen minimalen Teil der Anwaltschaft. Hier kann man sich überdies zur Wehr setzen.

Fall zwei ist etwas allgemein gelagert. Im Normallfall sollte man hier zumindest auf die 100 € runter kommen. Man muss sich natürlich zur Wehr setzen.

Die Anwälte sind hier aber nicht das Problem und auch die Markeninhaber haben nachvollziehbare Gründe.

in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

Und genau das ist der Knackpunkt. Das Wort "unerheblich" ist nicht definiert und somit bleibt findigen Wortklaubern Tür und Tor geöffnet.

Hierzu mal ein paar Auswüchse :

Das Ganze ist ein Millionengeschäft für einzelne Kanzleien. Daher springen immer mehr RAe auf den Zug auf. Soviel dazu.

Im Übrigen : 100.--€ + Auslagenpauschale + 20.--€ Portogebühren für einen Serienbrief wäre doch selbst für Advokaten auch nicht so schlecht, oder ?

Davon muß ein H4-Empfänger 10 Tage leben.

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