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Internet: Abmahnungen & Lizenzen


TPO

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Ich möchte Euch mal ein kleines Beispiel nennen, wie absurd es manchmal hier in Deutschland zu geht.

Ich schalte ein Zeitungsinserat in der TZ mit einem Finanzierungsangebot.

Durch das Nichtsetzen eines Häkchens (übersehen)in meinem Berechnungsprogramm, wird die monatliche Rate richtig angezeigt, aber der angegebene Zinssatz ist hinter dem Komma nicht ganz richtig.

Folge:5000.-Euro Zahlung an einen Abmahnverein!

2 Jahre später, schalte ich ein Inserat, welches ich als Vordruck des Herstellers bekommen habe und vorher durch einen speziellen Verein, der auf so etwas spezialisiert ist, habe prüfen lassen.

Folge:250000.-Euro Zahlung an den selben Abmahnverein, wegen Wiederholung!

Das ganze wandert vor Gericht und da die Rechtslage nicht eindeutig ist, wurde das Verfahren abgewendet.

So weit sind wir hier in Deutschland schon gekommen!

Selbst wenn man alles getan hat und die Anzeigen hat prüfen lassen, so haftet immer noch der, der die Anzeige geschaltet hat!

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Selbst wenn man alles getan hat und die Anzeigen hat prüfen lassen, so haftet immer noch der, der die Anzeige geschaltet hat!

Dieses sehe ich ebenfalls als grosses Problem.

Betreibt man Webseiten oder Foren und es wird "irgendwo" etwas gepostet was nicht Rechtskonform ist, ist natürlich der Betreiber der Webseite Schuld, nicht etwa derjenige der es verursacht hat.

Wäre in etwa so, jemand geht in ein Geschäft und verletzt einen anderen Kunden, wäre das Geschäft im Internet müsste das Geschäft für die Sache gerade stehen nicht der evtl. Schlägertyp.

Solchem "Denken" kann ich einfach nicht folgen.

Ich mahne hiermit offiziell TPO ab, wegen des verhauenen Thread-Titels.

Intenet und Abmahnunger - jojo :D

Ob man ihm dabei gewerbliches Ausmaß vorwerfen kann? Ich würde sagen ja. O:-)

Was momentan an Abmahnwahn läuft ist schon krass. Ich kenne mehrere Leute persönlich die schon solch dubiosen Geldforderungen bekommen haben und selbst bin ich auch betroffen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Dank Internet wird man aber nach dem Schock den man beim Öffnen des Briefkasten erhält ziemlich schnell wieder klar im Kopf. Die meisten Abmahnanwälte schreiben lieber neue Abmahnungen als sich mit den Nichtzahlern wirklich vor Gericht zu streiten, zumal Mahnbescheide auch erstmal vorfinanziert werden müssen. Außerdem ist die Rechtslage in Deutschland hier alles andere als klar, z.B. was das gewerbliche Ausmaß angeht. Da wäre die Gefahr einen Präzedenzfall zu verlieren für die Abmahner zu groß.

Folge:250000.-Euro Zahlung an den selben Abmahnverein, wegen Wiederholung!

Da hast Du aber eine Zeitlang sehrsehr gut geschlafen, oder ?

Dies kann man nur mit einem Wort titulieren : IRRSINN !

Wird höchste Zeit daß derartige Auswüchse eingebremst werden.

Da hast Du aber eine Zeitlang sehrsehr gut geschlafen, oder ?

Dies kann man nur mit einem Wort titulieren : IRRSINN !

Kann ich Dir wohl sagen!

5000.-Euro, das kann man ja mal setzen, die habe ich ja auch bezahlt, aaaber 250000.-Euro, da kam ich schon ganz gewaltig in Wallung! :D

Aus eigener schlechter Erfahrung mit sogenannten Rechteinhabern kann ich nur sagen das diese Instrument eindeutig zu häufig missbraucht wird.

So unverholen wie mir zur Klärung mit der Macht dieses Großkonzern gedroht wurde ist mir bis dahin noch nicht ungekommen, und danach auch nicht wieder.

Man kann, in diesem Fall sogar nur vermeidlichen Rechte, auch anders wahren!

25.000,-- Abmahnsumme lassen einen gut schlafen! :evil:

mecki

Ich bin zwar noch nicht ( :D ) abgemahnt worden, hatte aber schon zweimal meinen "Spaß" mit den Rechtsabteilungen resp. Inkassobüros/anwälten von Telekomunikationsfirmen.

Beide male habe ich es auch ohne Rechtsbeistand geschafft nicht zu bezahlen und meine Ruhe zu bekommen.

Das hat mich jedoch viel Zeit und Mühe zum recherchieren und Briefe schreiben gekostet.

Da es sich jedes mal um Forderungen im mittleren dreistelligen Bereich handelte überlegt man sich schon mal zu zahlen, damit man "einfach seine Ruhe hat".

Aber hallo wo sind wir denn, dass ich einem Anwalt 5-800 € in den Rachen werfe, nur dass er mich nicht mehr weiter mit unrechtmäßigen(!) Forderungen belästigt?

Das Problem ist, dass viel zu viele Leute einfach zahlen, weil Sie sich von einem gerichtlichen Mahnbescheid einschüchtern lassen und denken, wenn es von einem Advokaten kommt, der ja einem ehrbaren Beruf nachgeht, wird es schon seine Richtigkeit haben.

Diesem Geschäftsgebaren gehört Einahlt geboten.

Ich wünsche beiden Anwälten nach wie vor die Pest an den Hals, die haben mir einfach einen teil meiner Lebenszeit genommen :evil:

Soviel zu den "professionellen" Abmahnern!

Wenn er auf normalem Wege nicht zu so viel Geld kommt, muss er eben darauf hoffen dass die Leute seine Gurken und Möhren verlinken...

Solche Typen brauchen sich nicht wundern, wenn irgendwann mal ein frustrierter Unbekannter vor der Tür steht.

RA sind uebrigens keine "professionellen" Abmahner.

Ich hab mal nen Jahr oder zwei im Bereich "pr0n" Geld verdient, so

als "Zentrale".

Wenn man mehr ueber die Polizei als die "anderen" lacht, dann hat

man es "geschafft" - aber oft auch bis zum Messer im Bauch.

Es gibt noch bis zum Januar eine Petition für dieses Thema:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

"Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.

Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen. "

  • 5 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-stellt-Erloesmodell-der-Abmahn-Industrie-in-Frage-922558.html

Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten.

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Report zu aktuellen Bedrohungen im Netzwerk

Dieser stellt ein Resümee aus dem Jahr 2009 dar und zeigt Trends und Prognosen auf, wie sich die Sicherheitslage im Internet im Jahr 2010 entwickeln könnte.

Schwachstellen- und Compliance-Management mit QualysGuard

Es gibt sieben Schritte, um eine optimale Risikominderung zu erreichen, diese zu messen und nachzuweisen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Zehn Gründe für die Überwachung des Netzwerkes

Durch die steigende Komplexität in Unternehmens-Netzwerken steigen auch die Ansprüche an eine effiziente Überwachung. Lesen Sie hier die Gründe.

Im vorliegenden Fall hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier wegen eines Download-Angebots in einer Tauschbörse abgemahnt. Mandatiert wurde er vom Unternehmen DigiProtect, das nicht nur IP-Adressen von Tauschbörsennutzern erhebt, sondern auch als Inhaber von Nutzungsrechten für einzelne Musikstücke in Tauschbörsen fungiert. Als der Abgemahnte die Zahlung einer Pauschalabgeltung für Schadensersatz und Anwaltshonorar in Höhe von 450 Euro verweigerte, klagte DigiProtect auf Erstattung der Anwaltsgebühren in voller Höhe (651,80 Euro).

Das Gericht würdigte bei seiner Entscheidungsfindung offensichtlich neue Erkenntnisse, über die auch c't ausführlich berichtet hat: Einem im November im Web aufgetauchten Fax zufolge, das allem Anschein nach Anwalt Kornmeier im März 2008 an die britische Kanzlei Davenport Lyons geschickt hatte, stellte Kornmeier nicht wie üblich für jeden Einzelfall die entstandenen Kosten in Rechnung, sondern rechnete seine Einschaltung allem Anschein nach pauschal ab.

Dies bestätigte Kornmeier mittlerweile in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Landgericht Frankfurt. Seiner Mandantin DigiProtect sei es wegen der Vielzahl von Abmahnschreiben aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, für jeden einzelnen Fall eine anwaltliche Vergütung auf Basis einer 1,3-Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Experten folgern aus dieser Aussage schon seit längerem, dass Kornmeier gegenüber den Abgemahnten nicht die hohen Gebühren nach dem RVG, sondern nur die tatsächlich vom Auftraggeber erstatteten Kosten verlangen darf.

Dieser Argumentation folgte nun das AG Frankfurt. DigiProtect sei kein erstattungsfähiger Anspruch in Höhe von 651,80 Euro entstanden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Unternehmen könne allenfalls einen Schaden "gemäß der sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag ergebenen Vermögenseinbuße" geltend machen. Weil weder DigiProtect noch Kornmeier aber die Vereinbarung offenlegten, sei die Klage abzuweisen gewesen.

Sollte diese Argumentation des Gerichts auch bei anderen, ähnlich agierenden Protagonisten Anwendung finden, könnte dies das "Geschäftsmodell" der Massenabmahner in der bisherigen Form zunichte machen. Die abmahnenden Rechtsanwälte dürften das Interesse daran verlieren, wenn ihnen die Möglichkeit entzogen würde, hohe Summen nach Gebührenordnung zu kassieren, die ihnen laut AG Frankfurt nicht zustehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (hob)

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