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Spurwechsel mit Folgen !!!


MaxPetersen

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Hallo liebe Carpassion-User :wink:

Habe folgendes zu berichten:

Vor zwei Monaten bekam ich von meiner Versicherung ein Schreiben mit einer Schadensnummer, und ich sollte mich dazu äussern.

Ich hatte aber keinen Schaden an meinem Fahrzeug und konnte mich auch an keine brenzlige Situation oder sonstiges erinnern, also rief ich bei der Versicherung an.

Dort wurde mir vom Sachbearbeiter erklärt, dass er sich der Sache annehmen wird und mich demnächst darüber informieren wird.

Nun wiederrum zwei Monate später bekam ich wieder ein Schreiben von der Versicherung:

KFZ-Haftpflichtschaden

Die in Ablichtung beigefügte Aussage des Zeugen "XY" bestätigt, dass der Vorfall durch einen Fahrspurwechsel Ihrerseits ausgelöst und verursacht wurde.

Angesichts der Sach- und Rechtslage vertreten wir die Meinung, dass der Schaden reguliert werden muss.

Ihre Stellungnahme erwarten wir innerhalb von 8 Tagen. Falls wir ohne Nachricht bleiben, werden wir regulieren.

So soll es sich abgespielt haben:

- Ich fahr auf der linken Spur

- ein Jeep fährt neben mir auf der mittleren Spur

- ein Motorroller befindet sich auf der rechten ( Abbiege-) Spur

Ich wechsle von der linken auf die mittlere Spur, dabei steht der Jeep ( lt.Skizze Zeuge "XY" ) neben mir, und muss aufgrund meines Fehlverhaltens auf die rechte Spur ausweichen, und tuchiert dabei den Rollerfahrer, Rollerfahrer kann mit Mühe und Not einen Sturz verhindern. Ich fahre unbeachtet dessen mit konstanter Geschwindigkeit weiter.

Das alles soll sich beim fließenden Verkehr innerorts, bei ca.50km/h zugetragen haben, lt. Zeuge "XY" ( Studiendirektor a.D. ), beobachtet aus einer Entfernung von ca. 30-40 Metern.

Jetzt zu meiner Frage:

- falls es sich wirklich so zugetragen haben sollte, wer hat die Schuld, ich hab nämlich keinen Schaden an meinem Fzg. und kann mich besten Willens nicht an so einen Vorfall erinnern ?!

beste Grüsse an Euch, hoffe ich könnt mir weiterhelfen

p.s.: Tolles Forum, macht weiter so

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Wenn Deine Versicherung schreibt, dass sie bereit ist den Schaden zu regulieren, dann hast du keine Chance mehr.

Das du keinen Schaden ist spielt keine Rolle. Das du die Situation nicht realisiert hast ist Dein Problem. Denn jetzt steht die Aussage eines unabhängigen und glaubwürdigen Zeugen gegen deine Unwissenheit.

Da die Situation sehr wahrscheinlich wirklich so war, wie es der Zeuge beschrieben hat, solltest du die Versicherung machen lassen und die Hochstufung akzeptieren. Immerhin hast du dir anscheinend einen derben Fahrfehler geleistet.

Wenn Deine Versicherung schreibt, dass sie bereit ist den Schaden zu regulieren, dann hast du keine Chance mehr.

Das du keinen Schaden ist spielt keine Rolle. Das du die Situation nicht realisiert hast ist Dein Problem. Denn jetzt steht die Aussage eines unabhängigen und glaubwürdigen Zeugen gegen deine Unwissenheit.

Da die Situation sehr wahrscheinlich wirklich so war, wie es der Zeuge beschrieben hat, solltest du die Versicherung machen lassen und die Hochstufung akzeptieren. Immerhin hast du dir anscheinend einen derben Fahrfehler geleistet.

Ich geb ja zu ab und an mal zu schnell fahren, den Mindestabstand zum Vormann nicht einzuhalten, aber in den Rück-/Aussenspiegel nicht zu schauen und dabei den Schulterblick nicht tätigen, niemals.

Aber angenommen es wäre so gewesen, wieso weicht der Jeep aus?

Hat der nicht dann den selben derben Fahrfehler gemacht?

Ich will ja nicht aufzählen wie oft ich von anderen Fahrern geschnitten wurden, seltsam nur dass ich es durch normales Bremsen und Hupen geschafft habe eine Kollision zu vermeiden, ja sogar dabei nicht einmal andere Verkehrsteilnehmer gerammt habe.

Danke trotzdem für deine unvoreingenommene Antwort.

Fab ist absolut Recht zu geben. Du hast dabei noch unglaubliches Glück. Hätte es nämlich einen Personenschaden gegeben, wäre gegen dich von der Staatsanwaltschaft automatisch ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet worden und das hätte dir mit Sicherheit den Führerschein gekostet. Lass es also gut sein, nimm die Höhereinstufung in Kauf und sei froh, noch einmal so davon gekommen zu sein.

Also ich sehe das ganze etwas differenzierter.

1. Kannst du die angebliche Verursachung ausschließen?

Wenn nein, akzeptieren.

2. Hättest du gegenenfalls Zeuigen dafür? (falls alleine im Auto, Pech gehabt)

Wenn nein, akzeptieren.

3. Gibt es nur einen Zeugen der "Gegenseite" oder mehrere?

Wenn mehrere, akzeptieren.

4. Bist du gegebenenfalls so weit runter in der Schadensfreiheit, dass du dir einen Freischuß erlauben kannst?

Akzeptieren und sofort vergessen.

Alles andere würde Einschaltung eines Anwaltes bedeuten mit gegebenenfalls Gerichtsverfahren, nur um den Rabatt zu retten.

Da muß du dich dann fragen ist es das die Sache wert?

Und natürlich hat auch der Jeep Fahrer einen Fehler begangen, und sogar einen sehr groben, denn um einen Blechschaden zu vermeiden einen Kradfahrer zu gefährden ist schon ein sehr grober Fahrfehler.

Aber kannst du das beweisen? Wohl kaum, hast ja nichts bemerkt.

Vielleicht hat es etwas in deiner Entscheidungsfindung geholfen, und es geht nur um Geld, sei froh, dass es nicht um Personenschaden geht.

Gruß

Naja also die Situation finde ich auch sehr merkwürdig. Vor allem, warum der Jeep-Fahrer nicht hupt (denn das hättest Du ja dann gemerkt). Aber wahrscheinlich ist wirklich der bessere Weg, wenn Du das einfach akzeptierst. Auch wenn es zähneknirschend wäre.

Vielleicht kann man in einem Schreiben an die Versicherung noch erwähnen, dass die mögliche Situation entstanden sein kann, ja - man sich aber nicht daran erinnern kann und daher irgendwie ausdrückt, dass man die Schuld nicht übernimmt.

erstmal danke an alle für eure antworten :wink:

ich finde es auch recht seltsam, denn ich kann mich bei leibe an keine solche situation erinnern.

mein anwalt hat gemeint die sache stinkt zum himmel...und ich soll eine stellungnahme schreiben so in der art :

ich habe an dem tag bei allen getätigten spurwechseln ausreichend platz zum hinter-/nebenmann gehabt. meine beifahrerin ( freundin / zeugin ), kann dies ebenfalls bestätigen.

das soll ich der versicherung schicken, und darauf hoffen dass sie es so schlucken, falls nicht dann muss ich eben eine höherstufung in kauf nehmen...oder eben vor gericht ziehen, und hoffen das was positivies dabei rauskommt.

hab gerade nochmal mit dem sachbearbeiter der versicherung telefoniert und mitgeteilt bekommen, dass der Jeep-Fahrer einen Schaden von 680€ hat und der Motorroller-Fahrer bisher noch keine Ansprüche gestellt hat ( Unfallzeitpunkt bereits über drei Monate her ).

zur hochstufung : falls ich zahlen muss, dann werd ich von 75% auf wahrscheinlich 100% hochgestuft, lohnt sich wohl dann wenn ich selber bezahle, oder ?

Bei solch einer geringen Summe normalerweise ja. Dennoch einfach einmal nachrechnen: Was bezahle ich in den nächsten fünf Jahren bei der bisherigen Einstufung, was müsste ich bei der Neueinstufung bezahlen und wie groß ist die Differenz zwischen beiden. Im Regelfall ist dann recht eindeutig zu erkennen, was günstiger ist.

hab gerade nochmal mit dem sachbearbeiter der versicherung telefoniert und mitgeteilt bekommen, dass der Jeep-Fahrer einen Schaden von 680€ hat und der Motorroller-Fahrer bisher noch keine Ansprüche gestellt hat ( Unfallzeitpunkt bereits über drei Monate her ).

zur hochstufung : falls ich zahlen muss, dann werd ich von 75% auf wahrscheinlich 100% hochgestuft, lohnt sich wohl dann wenn ich selber bezahle, oder ?

Zu 1: Würde Einspruch einlegen (mit dem klaren Hinweis, dass du eine Begleichung der gegnerischen Ansprüche nicht wünschts), da du ja

anscheinend eine Zeugin hast. (s. meinen Post weiter oben)

Würde die Kontaktdaten von dem Motorrollerfahrer anfordern zwecks Kontaktaufnahme( Frage: Gibt es den vielleicht gar nicht?)

Zu 2: Rechnet dir die Verischerung auf Wunsch aus.

Für mich klingt das ganze etwas dubios, ob sich da vielleicht einer den Kotfügel bezahlen lassen möchte?

MfG

Kai

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Hallo MaxPetersen,

 

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Zu 1: Würde Einspruch einlegen (mit dem klaren Hinweis, dass du eine Begleichung der gegnerischen Ansprüche nicht wünschts), da du ja

anscheinend eine Zeugin hast. (s. meinen Post weiter oben)

Würde die Kontaktdaten von dem Motorrollerfahrer anfordern zwecks Kontaktaufnahme( Frage: Gibt es den vielleicht gar nicht?)

Zu 2: Rechnet dir die Verischerung auf Wunsch aus.

Für mich klingt das ganze etwas dubios, ob sich da vielleicht einer den Kotfügel bezahlen lassen möchte?

MfG

Kai

Ich hab jetzt einfach mal eine Stellungnahme geschrieben:

Am besagten Tag bin ich mit meiner Freundin als Beifahrerin diese Strecke gefahren. Bei dem getätigten Spurwechsel bestand genügend Abstand zum Hinter-/Nebenmann, so dass eine Gefährung oder Missachtung der Vorfahrt Meinerseits, nicht vor lag.

So hats mir zumindest mein Anwalt angeraten.

Deckt sich ja auch mit deinem Vorschlag :wink:

Mich interessiert nur was der Zeuge da gesehen hat ?!

Auf der Skizze hat er mein Fzg. auf gleicher Höhe mit dem Jeep eingezeichnet, und ich soll dann die Spur gewechselt haben, naja.

Ein Einspruch bringt gar nichts, da die Haftpflichtversicherung per Gesetz verpflichtet ist, berechtigte gegnerische Schadensansprüche zu begleichen und die liegen eindeutig vor, denn sonst wäre deine Versicherung ja nicht an dich herangetreten. Es kann sich lediglich mit der Versicherung darüber verständigt werden, dass man den Schaden aus eigener Tasche bezahlt, was hier wegen der Geringfügigkeit mit großer Sicherheit das sinnvollste ist. Die Darstellung des eigenen Standpunktes ist lediglich wichtig in Hinblick auf die Einschätzung der Versicherung, ob es sich beim genannten Fahrmanöver um ein grob fahrlässiges Verhalten handelte oder nicht. In einem solchen Fall würde man sowieso auf den Kosten sitzen bleiben. Die Aussage der eigenen Freundin hat insgesamt wenig Gewicht, da in konkretem Fall ein unabhängiger Zeuge den Vorfall beschrieben hat.

Das ist so nicht richtig. Da die Versicherung nicht regulieren will wird zunächst erstmal ein Fragebogen versandt. Wenn man den Sachverhalt anders dalegt wird sich die Versicherung nach Prüfung der Rechtslage nicht auf eine Regulierung einlassen, da eben kein rechtmäßiger Anspruch besteht.....

Ein Einspruch bringt gar nichts, da die Haftpflichtversicherung per Gesetz verpflichtet ist, berechtigte gegnerische Schadensansprüche zu begleichen und die liegen eindeutig vor, denn sonst wäre deine Versicherung ja nicht an dich herangetreten.

So nicht ganz richtig.

1. Berechtigt ist eben genau die Frage

2. Unabhängiger Zeuge ist auch die Freundin, da nicht verwandt!

Aber sehe gerade Alpina war eh schneller wie ich

Gruß

Kai

Wenn du den Vorgang abstreitest wird es wohl vor Gericht gehen. Deine Freundin kann nur bezeugen, dass sie von nichts weiss, während der unbeteiligte Zeuge ja konkret etwas gesehen hat. Man sagt war im Zweifel für den Angeklaten, aber ob bei der Situation ein Richter Zweifel hat, wage ich zu bezweifeln. Du kannst natürlich abstreiten und abwarten. Vielleicht hat der Unfallgegner keine Rechtschutzversicherung. Vielleicht wird es aber viel schlimmer für dich (Fahrerflucht).

Dem Jeepfahrer ist nichts anzulasten. Ausweichen ist eine angemessene Reaktion. Er hat schnell reagiert und in 99% aller Fälle wäre die Situation ohne Schaden ausgegangen. Im seinem Interesse wäre eher ein seitliches Rammen gewesen... dann wäre die Situation eindeutig. Bremsen wäre auch okay gewesen, aber dann hätte jemand drauffahren können.

Ein Betrug für so einen niedrigen Betrag mit drei Beteiligten (Jeep, Moped, Zeuge) halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Da könnte man wesentlich eindeutiger viel mehr holen.

Die gesamte Situation macht einfach Sinn. Ich kann aber verstehen, dass du dich ärgerst, wenn du von nix weisst. Daher: schnell zahlen und vergessen!

seltsam finde ich, dass sich erst die versicherung bei dir meldet und nicht die polizei.

wäre es wirklich so gewesen, dann wäre es ein fall von unfallflucht. und das hätte angezeigt werden müssen. warum also meldet sich erst die versicherung bei dir?

Ich muss leider wiederholen, was ich geschrieben habe: Ein Einspruch bringt im konkreten Fall gar nichts! Anscheinend haben hier manche User nicht den Eröffnungsthread des Themenstellers gelesen und munter aus dem Bauch heraus losgeschrieben.

Eine Versicherung zahlt grundsätzlich nur bei berechtigten Forderungen. Der „Unfallgegner" hat im konkreten Fall glaubhaft nachweisen können, dass seine Forderungen berechtigt sind. Die Versicherung hat den Themensteller zu einer Stellungnahme gebeten und danach(!) Ihm mitgeteilt, dass man den Schaden begleichen wird, da sie danach eindeutig von einer berechtigten Leistungsinanspruchnahme ausgeht.

Ich sehe es genauso wie Fab. Was Zeugenaussagen angeht, scheinen hier einige wirklich sehr naiv zu sein. Eine Freundin wird grundsätzlich als befangen angesehen. Der Gegner hat aber einen Zeugen aufgeführt, der unabhängig ist und das alleine zählt. Das weiß auch die Versicherung und da ist es völlig aussichtslos und unsinnig, auch noch gerichtlich bei solch einer Bagatelle etwas zu erreichen.

Wie sollte im übrigen die Polizei sich für den Fall interessieren? Die ist von keinem der Betroffenen in der Sache gerufen worden. (War auch nachzulesen.)

seltsam finde ich, dass sich erst die versicherung bei dir meldet und nicht die polizei.

wäre es wirklich so gewesen, dann wäre es ein fall von unfallflucht. und das hätte angezeigt werden müssen. warum also meldet sich erst die versicherung bei dir?

Das sehe ich ganz genau so. Diese Frage ist m. E. berechtigt und läßt relativ viel Spielraum für Argumentation offen.

Nach meinem Rechtsempfinden hat Max sich der Fahrerflucht schuldig gemacht da er einfach weitergefahren ist. Für den Tatbestand der Fahrerflucht genügt bereits das objektive Tatmerkmal (er hat ja nach eigenem Bekunden nix gemerkt!).

Irgendwie scheint mir die ganze Sache ebenfalls nicht sehr schlüssig - mal sehen, was daraus wird ;-)

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