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Auffahrunfall, Aussage gegen Aussage, dreister Gegner


Dino42

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Hallo zusammen

Kurz:

Auffahrunfall auf der Autobahn

Aussage 1: er ist mir einfach drauf gefahren, ich habe nicht gebremst und nicht die Spur gewechselt

Aussage 2: sie hat rübergezogen und gebremst, ich hatte keine chance

Beide wollen ihren schaden repariert haben weil der Andere Schuld hat

Es liegen weder weitere Zeugenaussage vor, noch wurden Unfallspuren gesichert, welche ein Aussage stützen würden.

Ich meine: Wenn der Auffahrende nicht beweisen kann, was er sagt, hat er Schuld und muss voll zahlen. Lieg ich damit richtig?:???:

Lang:

Meiner Freundin ist auf der A40 bei Frillendorf folgendes passiert:

Sie: Corsa, rechte von drei Spuren, exakte 100kmh gradeaus (da kommt ja ne blitze), kein spurwechsel da sie von der A52 kam und direkt auf der dazu kommenden rechten spur landet und 2km weiter in kray wieder abfährt.

Gegner: LKW, zeitweise auf der mittleren Spur auf gleicher Höhe, dann knapp hinter ihr auf die rechte Spur gewechselt. (sitzen die echt so hoch, dass die sowas übersehen :evil: )

Er ist ihr dann quasi direkt nach dem Spurwechsel hinten drauf gefahren, Heckscheibe ist gesplittert, sie hat daraufhin instinktiv gebremst, er noch mal drauf, sie geschlingert, nochmal drauf :-o . Der Gutachter sagte mir beim Betrachten des Autos, dass man das auch am Auto verifizieren könne. Im Gutachten steht davon leider nix, aber ich hoffe, er würde die Aussage vor Gericht wieder machen (insofern relevant ? ).

Seine Aussage: Sie kam von links plötzlich rüber und hat ihn geschnitten bzw. ausgebremst. Das sagte er auch der Polizei die am Unfallort eintraf. Zeugen gibt es keine. Polizei sagte, aufgrund der Verkehrssituation dort sei seine Aussage nicht glaubhaft. Er steht laut Gutachter für uns günstig in der Unfallmitteilung. Dennoch hat er das Bußgeld nicht angenommen.

Nun is der Wagen in der Werkstatt, Reparatur wäre im Rahmen der 130% Regel zu reparieren. Will sie auch repariert haben.

Der Gegner hatte den Unfall seiner Verischerung eine Woche nach dem Unfall noch nicht gemeldet Meine Freundin ist Rechtsschutzversichert und ein Anwalt ist im Begriff sich den Polizeibericht zukommen zu lassen.

Nun traf ein Schreiben der Versicherung meiner Freundin ein, in welchem sie aufgefordert wird Stellung zu nehmen, da man Forderungen geltend machen möchte!!! X-) (er hatte einen schicken Kuh(/Corsa :D )-fänger, welcher höchstens n Kratzer hat) Das schreiben liegt uns noch nicht vor, da es an ihren Erstwohnsitz bei den Eltern ging.

Nun habe ich mal gelernt, dass wer auffährt die Schuld hat. 8)

Daher gehe ich davon aus, dass der LKW Fahrer hier mit seiner Spedition samt Rechtsbeistand einen Bluff versucht.

Glaubt irgendwer, dass bei dieser Ausgangslage meine Freundein eine Teilschuld zugesprochen bekommen kann? Er kann doch seine Aussage nicht beweisen. Selbst wenn die Aussage meiner Freundin nicht bewiesen werden kann, ist doch der Auffahrende Schuld, oder?

Wir würden den Wagen gerne bald reparieren lassen, aber eine Teilschuld am Ende wäre für sie finanziell sehr ungünstig.

Daher bitte ich um eure Einschätzung

Dino

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So wie Du es schilderst dürfte die Sache für euch ausgehen.

Zur Versicherung: Wenn man einen Schaden mit ungewissem Ausgang hat, dann sollte man den immer auch bei seiner eigenen melden. Der Gegener hat ja auch eure Versicherung herausbekommen. Insofern könnt ihr das umgekehrt auch übers Kennzeichen bei denen machen.

Ein Punkt zu eurer eignen Versicherung. Die ist nicht nur zu Regulierung da sondern auch (wie in eurem Fall) um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Dies schein hier angebracht, trotzdem kann es bei unklarer LAge zu einer vorübergehenden Hochstufung kommen, die im Fall eines Urteils zu euren Gunsten aber wieder korriegiert wird.

Der Fall wird wohl nur über einen Rechtsstreit mit Gutachteraussagen zu lösen sein. Viel Glück hierbei und wie eingangs schon gesagt, die besseren Karten habt ihr in der Hand.

Zunächst mal Danke für die Einschätzung. Beruhigend zu wissen, dass es Andere genauso sehen.

Heißt für uns ausgehen, dass du die volle Schuld beim Gegner erwartest? Also wenn dann ganz? Weil bei 3500€ Reparaturkosten auch eine Beteiligung von nur 25% bitter wäre. Ganz zu schweigen von dem Schaden, den der LKW davongetragen haben soll.

Schade, dass der Wagen dann für die Dauer eines Rechtstreits kaputt rumsteht und sie wohl nicht mehr als die veranschlagten 5 Tage Reparaturzeit als Nutzungsausfall erhält.

Meine Freundin hat übrigens auch direkt bei ihrer Versicherung den Unfall melden wollen. Aber der Sachbearbeiter am Telefon meinte, dass sie ja keine Schulde habe und man somit dort nichts mit der Sache zu tun hat. O:-)

Heißt für uns ausgehen, dass du die volle Schuld beim Gegner erwartest? UOTE]

Ja, denke schon. Zum Thema Reparatur. Es ist ja möglich den Wagen zu reparieren. Wenn der Gutachter vom Gericht anerkannt ist, dann zählt für den Rechsstreit nur das Gutachten. Der Wagen muß ja als Beweis nicht bereitgehalten werden. Leider muß man das dann erstmal vorfinanzieren. :cry:

Zeugen ausser den beiden Beteiligten gibt es nicht. Es sei denn der Gegner zaubert noch einen befreundeten LKW Fahrer aus dem Hut, der das ganze im vorbeifahren gesehen hat. Ich hoffe mal so dreist ist er dann doch nicht.

Zeugen ausser den beiden Beteiligten gibt es nicht. Es sei denn der Gegner zaubert noch einen befreundeten LKW Fahrer aus dem Hut, der das ganze im vorbeifahren gesehen hat. Ich hoffe mal so dreist ist er dann doch nicht.

Sollte er so dreist sein, dann würde ich eine Zeitungs-Annonce, Zeuge gesucht, usw. aufgeben, und mit Sicherheit auch einen Zeugen für mich finden! Ganz sicher!

Sollte es soweit kommen, dann geht das ganze eh vor Gericht. Und wenn jemand da noch Meineid begeht, dann wäre derjenige schon ziemlich abgezockt.

Ich denke mal, dass der Fahrer hier eher erreichen will, dass er noch bei der Spedition fahren darf. Denn mit Unfall wird man ja erstmal für (mindestens) einen Tag beurlaubt. Wenn man so einen dummen Unfall produziert könnte ich mir noch drastischere Konsequenzen für ihn erdenken. Vor allem, wenn er dort eh schon in einem schlechten Licht darsteht.

Ich wünsche Euch auf jeden Fall, dass es zu Euren Gunsten ausgeht (WENN Deine Freundin denn die Wahrheit sagt - ich gehe jetzt mal davon aus, aber wir kennen ja nun auch nur Deine Seite der Story ;) )

Der Gutachter sagte mir beim Betrachten des Autos, dass man das auch am Auto verifizieren könne. Im Gutachten steht davon leider nix, aber ich hoffe, er würde die Aussage vor Gericht wieder machen (insofern relevant ? ).

Seine Aussage: Sie kam von links plötzlich rüber und hat ihn geschnitten bzw. ausgebremst. Das sagte er auch der Polizei die am Unfallort eintraf. Zeugen gibt es keine. Polizei sagte, aufgrund der Verkehrssituation dort sei seine Aussage nicht glaubhaft. Er steht laut Gutachter für uns günstig in der Unfallmitteilung. Dennoch hat er das Bußgeld nicht angenommen.

1.) Der Gutachter kann sagen was er will ... solange es nicht schriftlich vorliegt ist es für die Katz' ... ist leider so!

2.) FETTE PLUSPUNKTE FÜR EUCH!

1. Pluspunkt:

Die fehlende Glaubhaftigkeit müsste auch im Polizeieinsatzbericht vermerkt sein ... aber woher hat der Gutachter das Recht Akteneinsicht zu nehmen (s.a. 1.)?

2. Pluspunkt:

Wenn der LKW-Fahrer ein Bußgeld ausgesprochen bekam und deine Freundin nicht, dann liegt die Schuld 100%-ig bei ihm! Bei Teilschuld hätte deine Freundin mind. eine mündliche Belehrung (bis hin zum Bußgeld) bekommen müssen. Ob er es angenommen hat ist hierbei völlig hinfällig!

Ich würde den Schaden grundsätzlich meiner Versicherung schriftlich anzeigen und mir den Hinweis erlauben, dass trotz Bußgeld die Schuld vom LKW-Fahrer abgewiesen wird. Sollte ein Schaden bei euerer Versicherung eingereicht worden sein, dann würde ich nur einmal naiv anmerken "der wird doch keinen Versicherungsbetrug machen" ... kannst dir sicher sein, die werden das genauestens prüfen!

Bin keiner von denen, die oberlehrerhafte Äußerungen von sich geben ... aber wer Mist baut muss auch dafür einstehen ... daher meine naive Anmerkung!

Zudem schließe ich mich dem letzten Absatz von master_p an!

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