Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Probezeit, wie isset denn nun?


Diablo6.0

Empfohlene Beiträge

Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Frage, wie lange meine Probezeit noch andauern wird:

Führerschein B: gemacht am 08.03.05

Führerschein AB: gemacht am 03.11.05

Wie lange dauert meine Probezeit jetzt noch an? Dass ich meine Motorraddrossel 2 Jahre drin lassen muss ist mir klar, aber wie verhält sich das mit der Probezeit? Dauert die jetzt für beide Führerscheine bis zum 08.03., oder für B lediglich bis zum 08.03.07 und für AB bis zum 03.11.07 (oder nur einmalig 2 Jahre ab Führerscheinerwerb?)?

Bin ein wenig ratlos. Kann mir da wer helfen

Danke im Voraus....

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Die Probezeit bezieht sich einfach auf die ersten 2 Jahre die du am Strassenverkehr teilnimmst, und zwar mit mindestens dem A1 (125er).

Wenn du also mit 16 den A1 machen würdest hättest du mit 18 deine Probezeit hinter dir und müsstest dich nicht fürchten beim Autofahrn (solltest du aber auch so nicht).

Wenn du jetzt den B zuerst gemacht hast dann laufen ab dem Datum die 2 Jahre. Der AB ist vollkommen egal, er kam ja erst später. Die 2 Jahre gedrosselt fürs Motorrad laufen immer extra ab dem Datum ab dem du den A gemacht hast, außer du bist schon alt genug um gleich offen fahren zu dürfen. Du kannst die 2 Jahre auf 1 Jahr verkürzen indem du ein Seminar bei der Fahrschule besuchst. Du kannst die 2 Jahre auf 4 Jahre verlängern wenn du dich von der Polizei fotografieren lässt und bei der Gesichtskontrolle durchfällst :D

Die Probezeit bezieht sich einfach auf die ersten 2 Jahre die du am Strassenverkehr teilnimmst, und zwar mit mindestens dem A1 (125er).

Wenn du also mit 16 den A1 machen würdest hättest du mit 18 deine Probezeit hinter dir und müsstest dich nicht fürchten beim Autofahrn (solltest du aber auch so nicht).

Wenn du jetzt den B zuerst gemacht hast dann laufen ab dem Datum die 2 Jahre. Der AB ist vollkommen egal, er kam ja erst später. Die 2 Jahre gedrosselt fürs Motorrad laufen immer extra ab dem Datum ab dem du den A gemacht hast, außer du bist schon alt genug um gleich offen fahren zu dürfen. Du kannst die 2 Jahre auf 1 Jahr verkürzen indem du ein Seminar bei der Fahrschule besuchst. Du kannst die 2 Jahre auf 4 Jahre verlängern wenn du dich von der Polizei fotografieren lässt und bei der Gesichtskontrolle durchfällst :D

Danke für die Hilfe!

Kann ich mit dem Seminar die Probezeit verkürzen, oder die Zeit, in der ich gedrosselt Motorrad fahren muss?

Das seminar gibt es nur für die probezeit, und es gibt es nicht bei allen Fahrschulen. Es beinhaltet einen Theorieteil und einen Praxisteil. Beim Praxisteil wird gefahren und dann von andren Anfängern bewertet und darüber geredet was gut und schlecht war. Es gibt keine Prüfung. Außerdem gibt es ein Sicherheitstraining gemacht.

Genaueres siehe z.B. hier:

http://www.fahrschule-am-bahnhof.de/

unter dem Punkt Aufbauseminare -> FSF

Ich habe dieses Seminar nicht besucht, als es eingeführt wurde hatte ich noch 2 Monate Probezeit und bereits ein ADAC Sicherheitstraining gemacht.

  • 2 Monate später...

muss da drastisch gegen sprechen! mein bruder macht atm führerschein und der fahrlehrer hat gesagt, dass die regelung seit ca 6 monaten so ist, dass du, selbst wenn du mit 16 a125 gemacht hast mit auto wieder 2 jahre hast und wenn du danach den normalen a machst hast wieder 2 jahren... totaler beschiss, was die mittlerweile abziehen

muss da drastisch gegen sprechen! mein bruder macht atm führerschein und der fahrlehrer hat gesagt, dass die regelung seit ca 6 monaten so ist, dass du, selbst wenn du mit 16 a125 gemacht hast mit auto wieder 2 jahre hast und wenn du danach den normalen a machst hast wieder 2 jahren... totaler beschiss, was die mittlerweile abziehen

willkommen eowyn,

dass man mit 18 (nochmal) 2 Jahre Probezeit hat, fainde ich vollkommen richtig, aber nach Erwerb jedes weiteren Scheins ist die Probezeit doch wirklich überflüssig!

muss da drastisch gegen sprechen! mein bruder macht atm führerschein und der fahrlehrer hat gesagt, dass die regelung seit ca 6 monaten so ist, dass du, selbst wenn du mit 16 a125 gemacht hast mit auto wieder 2 jahre hast und wenn du danach den normalen a machst hast wieder 2 jahren... totaler beschiss, was die mittlerweile abziehen

Und wo soll diese neu Regelung stehn? Hab ich noch nie gelesen.

Nach einiger Sucherei habe ich keinen Hinweis auf diese Neuregelung der Probezeit finden können. Meines Wissens gilt immer noch die Regel, dass die Probezeit von 2 Jahren EINMAL und zwar beim ersten Führerschein durchlaufen werden muss. Verlängerung auf 4 Jahre und Verkürzung auf 1 Jahr will ich jetzt hier nicht ausführlich erklären.

Eventuell versucht dieser Fahrlehrer die jungen Fahranfänger etwas einzuschüchtern um sie zu vorsichtiger Fahrweise zu animieren indem er ihnen erzählt sie hätten nochmal 2 Jahre Probezeit.

also bei mir war des vor ca. 4 monaten so, dass ich geblitzt (mit auto) worden bin und in dem brief von der staatsanwaltschaft stand auch, dass ich wegen probezeit und bla so behandelt werd und ich hab mein auto schein mittlerweile 3 1/2 jahre und den motorrad fast 2 jahre, daher meine probezeit und die ganzen sachen

hab etz auch ma in den büchern meines bruders nachgeschaut, da steht des auch so drin, mit der probezeit

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...