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gesetzlich richtiges Schuhwerk


Stifler17

Empfohlene Beiträge

Hallo CP's,

ich stelle mir über den gesamten Sommer die Frage, wie es nun gesetzlich geregelt ist, welches Schuhwerk beim Autofahren zu tragen ist.

Genauer gesagt interessiert mich primär erstmal, ob ich mit Flip Flops Autofahren darf oder nicht? Sollte es erlaubt sein, wie schaut es, wenn ich mit solchen Schuhen einen Unfall baue - werde ich gleich denen mit festen Schuhwerk behandelt??? :confused:

Ich mochte durch diesen Thread nicht das Thema aufwerfen, wie es sich mit Flip Flops fährt und direkt über die gefährlichkeit diskutieren, sondern nur rein gesetzlich erfahren, ob ich mich ordnungsgemäß verhalte oder nicht... O:-)

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Für Berufskraftfahrer ist es verboten barfuß oder mit Flip-Flops zu fahren, unsereiner riskiert aber zumindest den Versicherungsschutz und kann im schlimmsten Fall ein saftiges Bußgeld aufgebrummt bekommen.

Dürfen darf man wohl, aber passieren sollte halt nichts.

Wenn ich mich falsch entsinne, berichtigt mich bitte.

Quelle:swr

Gast Ethan Hunt

Hallo zusammen.

Ich kann mir irgendwie nicht recht vorstellen, dass es dafür festgelegte Satzungen gibt. Es kann Dir auch niemand verbieten, enge Hosen zu tragen, in denen Du Dich nicht richtig bewegen kannst oder dicke Jacken, die Dich beim Lenken beeinträchtigen.

Du bist als Fahrer in jedem Fall dazu verpflichtet, Dein Fahrzeug einwandfrei führen zu können. Die Einen können das mit Flip Flops problemlos, die Anderen ziehen lieber Halbschuhe an...

Ich denke da befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone.

Wer da Genaueres weiß, darf mich sehr gerne berichtigen, würde mich auch interessieren.

Wie erwähnt, von dieser Sicht der Dinge aus kann ich mir keine Gesetzgebung vorstellen. Müsste dann nicht auf jedem Schuhkarton ''Zum Autofahren geeignet/nicht geeignet'' stehen. X-)

Gruß und allzeit sichere Fahrt mit jedem Schuhwerk,

Max

Hallo,

ich könnte voererst diesen ->Link<- anbieten.

Wie bereits erwähnt und auch in dem Link nochmal angedeutet, ist das Tragen von Flip Flops am Steuer per se nicht verboten, kann jedoch im Falle eines (Un-)Falles als Ausserachtlassen der nötigen Sorgfaltspflicht ausgelegt werden, bzw sogar als Vorsatztat belangt werden.

Ich versuche mal am Wochenende mehr dazu in Erfahrung zu bringen.

...zu diesem Thread fällt mir mein alter Fahrlehrer ein, der, gerade bei den Damen, immer extrem aufs Schuhwerk geachtet hat, so konnten Mädels mit hohen Absätzen direkt wieder nach Hause gehen wenn Sie so zur Fahrstunde erschienen.

Gruß

Spaceframe

Der Link von M. Raines ist sehr interresant..wobei ich glaube das der beschriebene Typ nen Knall hat. Besseres Gefühl in den Füßen ist die eine Sache,aber was ist wenn ich ne Vollbremsung machen muß.Und ich meine nicht die bremsungen wenn man auf dem Straßenstrich nach dem Preis fragen will O:-) sondern wirkliche Vollbremsungen. Ich kann mir nicht vorstellen das man ohne Schuhe genau so ins Pedal tritt als wenn man feste Schuhe mit einer festen Sohle an hat.

freund von mir hat 3 oder 4 punkte bekommen mit sandalen die hinten riemen hatten und vorne natürlich auch... + paar euro...

schuhwerk muss geschlossen sein hieß es... riemen reichen nicht.

polizei stand da vorm strandbad und haben jeden rausgezogen und ordentlich verteilt....

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