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Fragen wg. Autotransporter


K-L-M

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Bei der Rückfahrt von AdR hat es zum Teil heftig geschüttet.

Der Donkervoort und der Opel Speedster waren mit Semi Slicks unterwegs. Keine schöne Sache. Auf der "LKW - Spur sind die Rinnen noch tiefer und auf der Überholspur oder der Zweiten von Drei hat man unglaublichen Druck von hinten.

Nicht ganz ungefährlich, daher meine Fragen:

Bin für die Anschaffung eines Autotransporters mit Hänger. Also für zwei eher leichtere Autos.

Es gibt Anhänger für 2 Autos, die möchte ich aber nicht. Die Zugmaschine soll auch etwas tragen.

Klein, wendig, schnell und vor allem mit dem PKW FS zu fahren. Gibt es daß überhaupt ?

Wäre für Hinweise dankbar.

Gruß

Klaus

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Klaus, Du solltest definitiv 7,5 Tonner mit Anhänger fahren können....Aber ganz ehrlich-meinst Du nicht, Du könntest für das Geld ne Spedition beauftragen? Kaufpreis, Unterhalt, verlorene Zeit....

Wenn Du unbedingt mit 80 km/h nach Spa kommen möchtest-mit Donky und GT-könntest Du Dir so ein Gespann vielleicht auch leihen...

Danke für die Hinweise.

Muß ein "LKW" mit Pritsche und kurzem Anhänger sein. Weil manchmal nur ein Auto zu transportieren ist. Dadurch ist man auch etwas flexibler und hat nicht so ein langes Gespann.

Gibt sicher auch gebrauchte. Kann mir vorstellen, daß da die die Preise lange stabil bleiben.

Ich bin gerne unabhängig und verlasse mich nicht gerne auf Spedition usw.

Fahre für mein anderes Hobby bereits einen 11 Tonner. An die 80 kmh(100:wink: ) gewöhnt man sich sehr schnell. Zu zweit kann man sich abwechseln und unterhalten. Hat auch genügend Platz für Reifen usw. Ist ja bei Donki und Speedster und Rennmini immer ein Platzproblem. Könnte auch endlich einen Beifahrer im Gt mitnehmen der nicht auf den Taschen usw. sitzen muß.

Wede auch mal am WE googeln.

Gruß

Klaus

@Peter

Ich glaube mich daran erinnern zu können, bei einer Polizei-Doku-Soap im TV mitbekommen zu haben, dass am Wochenende zwar Kleintransporter fahren dürfen, aber nur ohne Hänger!!

Das Fahrverbot umfasst:

* Lastkraftwagen mit über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse

* Lastkraftwagen mit Anhänger (auch Sattelfahrzeuge)

Auch der als LKW zugelassene VW Caddy plus Einachser bleibt also Sonntags stehen.

Gibt jedoch die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen beim Straßenverkehrsamt zu bekommen, ist nur eine Formalie und kostet so 58 Euro für ein Wochenende.

Das Fahrverbot umfasst:

* Lastkraftwagen mit über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse

* Lastkraftwagen mit Anhänger (auch Sattelfahrzeuge)

Auch der als LKW zugelassene VW Caddy plus Einachser bleibt also Sonntags stehen.

Gibt jedoch die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen beim Straßenverkehrsamt zu bekommen, ist nur eine Formalie und kostet so 58 Euro für ein Wochenende.

Wenn man das Gespann nur für Sportzwecke zulässt, kann man auch Sonntags damit fahren:-))! :wink:

Die Definition "Sportzwecke" ist in diesem Sinne ein sehr dehnbarer Begriff

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo K-L-M,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Wenn man das Gespann nur für Sportzwecke zulässt, kann man auch Sonntags damit fahren:-))! :wink:

Die Definition "Sportzwecke" ist in diesem Sinne ein sehr dehnbarer Begriff

Hm, ich denke nicht das der Begriff "Sportzwecke" so dehnbar ist, ich denke eher das er eng auszulegen ist.

§ 18 Abs. 2 Nr. 6m StVZO spricht von Spezialanhängern zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.

Wenn man straßenzugelassene Fahrzeuge darauf transportiert und ggf. am Zielort am Straßenverkehr teilnimmt kann man meines Erachtens nicht von Sport sprechen.

...

Die Definition "Sportzwecke" ist in diesem Sinne ein sehr dehnbarer Begriff

Zum Beispiel "sportliches Lkw-fahren" am Wochenende....:wink:

Ich habe noch den alten Klasse III und kann bis 7,5t fahren, meine Claudia nur bis 3,5t.....oder so.

Wie wäre so was?

Link

Hm, ich denke nicht das der Begriff "Sportzwecke" so dehnbar ist, ich denke eher das er eng auszulegen ist.

Wenn man straßenzugelassene Fahrzeuge darauf transportiert und ggf. am Zielort am Straßenverkehr teilnimmt kann man meines Erachtens nicht von Sport sprechen.

Ein Bekannter von uns, der am Renault turbo Cup mitfährt, hat das Problemchen folgendermassen gelöst

Nummerntafeln entfernen, eine Magnetfolie mit Startnummer auf beide Türen geklebt, und schon fragt sich keiner mehr ob das ein Sportgerät ist oder nicht:-o

Ein Bekannter von uns, der am Renault turbo Cup mitfährt, hat das Problemchen folgendermassen gelöst

Nummerntafeln entfernen, eine Magnetfolie mit Startnummer auf beide Türen geklebt, und schon fragt sich keiner mehr ob das ein Sportgerät ist oder nicht:-o

Gut, das ist eine Möglichkeit, wobei einem dann bewusst sein sollte, dass man nicht mal eben Omas Schrankwand auf diesem Anhänger transportieren kann.

Oder seh ich das falsch?

Wenn man das Gespann nur für Sportzwecke zulässt, kann man auch Sonntags damit fahren:-))! :wink:

Hallo Rocks

Hallo CP Leser

Ich darf kurz meine Erfahrungen mit der Zulassung eines Renntransporters in die Diskussion einbringen ?

Die Definition Sportgeräte ist um einen Begriff zu erweitern - das zu transportierende Fahrzeug darf keine Nummerntafel montiert haben. Es ist gegebenenfalls zu belegen ( Nennung, Ausschreibung etc. ) daß es sich hier tatsächlich um den Transport eines Rennwagens zu einem Sportevent handelt. Ansonsten wird eine Gewerbsmäßigkeit angenommen, was zum Verlust des grünen Kennzeichens (Steuerbefreiung) und der Ausnahmegenehmigung führen könnte !

Eine entsprechende o.g. Genehmigung kann man für einzelne Weekends bekommen, oder auch für einen längeren Zeitraum (je nachdem wie voll der präsentierte Terminkalender ist) erhalten.

Ein grünes Kennzeichen für den Anhänger, AUfleger hat nicht nur den angenehmen Effekt der Steuerbefreiung, sondern einen Vorteil bei der Autobahnmaut, im In & Ausland.

Wie es sich mit "Oma's" Schrankwand verhält, kann ich leider nicht beantworten :oops:

Liebe Grüße

Walter

Hallo Rocks

Hallo CP Leser

Ich darf kurz meine Erfahrungen mit der Zulassung eines Renntransporters in die Diskussion einbringen ?

Die Definition Sportgeräte ist um einen Begriff zu erweitern - das zu transportierende Fahrzeug darf keine Nummerntafel montiert haben. Es ist gegebenenfalls zu belegen ( Nennung, Ausschreibung etc. ) daß es sich hier tatsächlich um den Transport eines Rennwagens zu einem Sportevent handelt. Ansonsten wird eine Gewerbsmäßigkeit angenommen, was zum Verlust des grünen Kennzeichens (Steuerbefreiung) und der Ausnahmegenehmigung führen könnte !

Eine entsprechende o.g. Genehmigung kann man für einzelne Weekends bekommen, oder auch für einen längeren Zeitraum (je nachdem wie voll der präsentierte Terminkalender ist) erhalten.

Ein grünes Kennzeichen für den Anhänger, AUfleger hat nicht nur den angenehmen Effekt der Steuerbefreiung, sondern einen Vorteil bei der Autobahnmaut, im In & Ausland.

Wie es sich mit "Oma's" Schrankwand verhält, kann ich leider nicht beantworten :oops:

Liebe Grüße

Walter

Genau diese sind auch meine Erfahrungen,

bezüglich "Oma`s Schrankwand",

wenn nur "gelegentlich" und rein "privat" transportiert wird, ist das auch gestattet.

Wobei die Betonung auf gelegentlich und privat für den Eigengebrauch liegt.

Wir haben 2 Hänger für Sportzwecke zugelassen, und auch bei Grenz-oder Verkehrskontrollen bisher damit keine Probleme gehabt.

Empfehlenswert ist dann auch noch die Ausnahmegenehmigung für Tempo 100

Habe für einige Zeit in einer Autovermietung gejobbt, dort hatten wir einen Sprinter oder ähnliches mit Ladefläche zum absenken.

Evtl wäre sogar möglich diesen auf 3,49t zuzulassen, und man wäre nicht an die 80km/h gebunden. Beide Autos wiegen ja nicht so viel, was also wegen der Beladung keine Probleme geben dürfte.

Wäre natürlich dann das Manko, dass man nur leichte Fahrzeuge damit transortieren darf.

Ein Doppelstöcker lohnt sich eigentlich nur , wenn wirklich immer mit beiden Autos gefahren wird. Sonst kann man sich für die Ausnahmen auch einen Hänger mieten oder kaufen.

Servus,

wenn dann würde ich Dir einen geschlossenen empfehlen. Ein Freund von mir hatte einen Renntruck für 3 Fzg, inkl. Werkbänke + Werkzeug (Snap-on) TV, Computer, Dusche, Bad und Schlafmöglichkeit. Leider ist der Renntruck verkauft.

Da müsste dann der truck alle drei Wochen zum Einsatz kommen, daß es sich auch lohnt, daher denke ich no go.

Die kleinen Sprinter, Ducatos und wie sie alle heißen mit Pritsche und Hänger könnten hier wohl das einfachste sein.

Schau Dir mal den neuen Sprinter "lang" an. Da wird es sicherlich den einen oder anderen geben, der dieses lange Gefährt zum Autotransporter umbaut. Hier wirst Du sicherlich zwei Renner unterbringen können.

Dann sehen wir uns auf der Autobahn bei Tempo 100 :wink::D

Ich würde auch einen 3.5 Tonner mit Ladefläche (evtl. mit Kofferaufbau) nehmen. Dazu dann einen Anhänger.

Das hat einfach den Vorteil, dass man, wenn man mal nur ein Auto transportiert, 130 (oder auch mehr) fahren kann, und man - selbst mit Hänger - keine Probleme mit eventuellem Sonntagsfahrverbot hat. Wenn man einen dieser Hänger mit "kleinen Rädern" unter der Ladefläche nimmt, kann man den Hänger bei Leerfahrten auch auf den Schlepper stellen und 130 fahren, falls man die zu transportierenden Autos mal irgendwo abholen will oä.

Wir haben einen Ivevo 3.5t mit kurzer Kabine und dem stärksten Diesel als Autotransporter + Hänger und sind absolut zufrieden. Die Verarbeitung ist zugebenermaßen nicht die beste, ansonsten hatten wir bis jetzt (140tkm) keine Probleme mit dem Auto. Das neue Modell gibt es jetzt aber mit einer "mittellangen" Kabine, so dass man vorne etwas mehr Platz hat. Das wird in Kürze wahrscheinlich unser neuer Transporter.

Gruß

Christian

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