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Polizei vor dem Dienst


tommyf1

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Hi

bin mir nicht so sicher und zwar wurde ich heute auf der Heimfahrt von ein Polizisten angesprochen.Er würde mir jetzt eine Dicke Anzeige machen wegen Überholen im Überholverbot.Tja die Sache ist diese das ich im 100 bereich Autos vor mir gehabt habe wo davor noch 2 LKW´s waren.Die habe ich überholt aber nicht die LKW´s.Beim einscheren habe ich die Schilder schon ein paar meter hinter mir gehabt.Nun meine frage kann der Man damit durchkommen,auch wenn er sich nicht in Dienst befunden hat.Ich darf noch erwähnen das der Man im privat Auto unterwegs war.Was jetzt, oder was droht mir nun?

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Das kommt auf allfällige weitere Zeugen an. Wenn der Polizist alleine war (egal ob im Dienst oder nicht), musst du dir keine Sorgen machen. In einem allfälligen Verfahren wäre Aussage gegen Aussage, was sich zu deinen Gunsten auswirkt.

Das kommt auf allfällige weitere Zeugen an. Wenn der Polizist alleine war (egal ob im Dienst oder nicht), musst du dir keine Sorgen machen. In einem allfälligen Verfahren wäre Aussage gegen Aussage, was sich zu deinen Gunsten auswirkt.

Sowas wie "in dubio pro reo" oder auf deutsch "in Zweifel für den Angeklagten" ist (zumindest in Deutschland) nicht vorhanden. Ein Gericht kann einen durchaus verurteilen, obwohl Aussage gegen Aussage steht. Sowas macht ein gericht zwar höchst selten, aber wenn an einer Aussage gezweifelt werden kann, dann kann das schon vorkommen.

Ob sich der Polizist in seiner Freizeit die Mühe macht, eine Anzeige aufzugeben usw. wage ich allerdings zu bezweifeln. Denn wenn er privat unterwegs war, dann kann er "nur" so anzeigen, wie es ein Privatmann machen kann. Nämlich zur Polizei gehen und anzeigen. Wenn er selbst die Anzeige schreibt, dann muss er im Dienst sein. Wenn er die Anzeige später verfasst, müsste die Uhrzeit gefälscht sein und das kannst Du dann nachweisen.

Prinzipiell würde ich mir vor solchen Hilfssherrifs nicht in die Hose machen. Ob der überhaupt Polizist war würde ich evtl. sogar bezweifeln. Sowas machen solche "Typen" gerne mal - den dicken Max spielen. Einfach auf Dich zukommen lassen und dann mal sehen. Evtl. aber Uhrzeit und Datum aufschreiben, damit Du es später erinnerst.

Ich weiß das es bei denen besser Wisser gibt aber ich denke mal nicht das es vor ein Richter kommen wird.Aber ich denke mal wie du es gesagt hast -erst mal abwarten-Trotzdem Danke für dein Rat:-))!

Wenn es wirklich ein Polizist war, und ihr beide allein unterwegs wart, dann sieht es wohl nicht so gut für dich aus, wenn er denn wirklich Anzeige erstattet.

Ein Polizist -egal ob im Dienst oder nicht- macht (in den meisten Fällen) bei Gericht wesentlich mehr Eindruck als der Gegenüber.

Wie master_p schon schrieb, hier is nix mit "in dubio pro reo", den Polizisten wird vor Gericht viel Glauben geschenkt.

Sowas wie "in dubio pro reo" oder auf deutsch "in Zweifel für den Angeklagten" ist (zumindest in Deutschland) nicht vorhanden. Ein Gericht kann einen durchaus verurteilen, obwohl Aussage gegen Aussage steht. Sowas macht ein gericht zwar höchst selten, aber wenn an einer Aussage gezweifelt werden kann, dann kann das schon vorkommen. .

Das kann ich nicht stehen lassen. Natürlich haben wir "in dubio". Es ist aber so, dass trotz Aussage gegen Aussage für den Richter zweifellos feststehen kann, dass die Owi/Straftat begangen wurde. Die Tatsachenfeststellung ist keine Mathematik, nach dem Motto: Aussage 1 + Aussage 2= Ausgleich, Freispruch X-) Unterschätze auch nicht die Aussagekraft einer Polizistenaussage. :???: :???: :???:

Ob der Polizist sich im Dienst befand, ist unbeachtlich. Es kommt einzig und allein darauf an, ob er es jemandem meldet, der verpflichtet ist, die Sache weiter zu bearbeiten.

Mit der Überholerei würde ich übrigens im Überholverbot aufpassen: da kommt schnell eine Straßenverkehrgefährdung dabei raus (Straftat - § 315 c StGB).

Wenn das passiert, lachst Du über ne Owi. In Deutschland wird man bei sowas richtig durchgenommen.

im bussgeldkatalog steht, dass man für überholen trotz überholverbot 40 euro + 1 punkt bekommt.

gilt das nur für das verkehrsschild oder auch für eine doppelte (oder einfach) durchgezogene linie?

@kai

naja, verkehrsgefährdung ist nicht so schnell dran, wie gerade gemeint hast. so wie tommy die lage schilderte, war er ja nur kurz im überholverbot, als er wieder einscherte.

wenn du z.b. auf leerer strasse einen langsamer fahrenden wagen überholst - trotz überholverbot (strasse ist frei), dann wäre das im falle einer anzeige nur 40 euro + punkt.

gefährlicher wird es im schienen verkehr. eingriff in den schienenverkehr ist richtig heftig!

Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ein Polizist und dann noch in Zivil ist nicht allheilig und allmächtig. Ich würde das strikt verneinen, dass Du da bei Überholverbot überholt hast. ER bzw. die Polizei muss beweisen, dass Du das getan hast, sonst können die ja irgendwas behaupten.

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Hallo tommyf1,

 

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Um was geht es hier eigentlich?

Wie LÜGE ich mich am besten aus der Affaire?

Du hast doch überholt und bist ins Überholverbot "geraten".

Eingeschert bist Du wohl, weil Gegenverkehr kam, sonst hättest Du ja auch noch die LKWs überholt, oder?

Da kann durchaus eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer anzunehmen sein.

Etwas "Reue" wäre besser als Ausschau zu halten, wie man (!) sich vor der Verantwortung drückt.

Das der Mann (!) Polizist in Zivil war, spielt hierbei keine Rolle. Was würdest Du denn vor Gericht aussagen, wenn Du mit dem Vorfall konfrontiert wirst? Dass Du an dem Tag gar nicht Auto gefahren bist ...:???:

tony wrote: Ich würde das strikt verneinen, dass Du da bei Überholverbot überholt hast. ER bzw. die Polizei muss beweisen, dass Du das getan hast, sonst können die ja irgendwas behaupten. :???:

Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ein Polizist und dann noch in Zivil ist nicht allheilig und allmächtig. Ich würde das strikt verneinen, dass Du da bei Überholverbot überholt hast. ER bzw. die Polizei muss beweisen, dass Du das getan hast, sonst können die ja irgendwas behaupten.

Die Frage ist nur, ob es wirklich lohnt, das vor Gericht zu klären...

Am Ende bringt der Polizist seinen Zeugen, dann hat man nicht wirklich was gewonnen.

Meine Meinung:

Du hast im Überholverbot überholt und bist erwischt worden. OK.....

Sollte tatsächlich was kommen und wenn Du nichts gravierendes in Flensburg hast und es wirklich nur um den Punkt und 40€ + Gebühren geht, dann zahl doch einfach.

Allerdings muss ich anmerken, dass ich es auch recht albern finde, dass der eifrige Herr außerhalb seines Dienstes "Verkehrssünder" jagt...

Gruß Manuel

EDIT:

"Um was geht es hier eigentlich?

Wie LÜGE ich mich am besten aus der Affaire?"

Deinen Beitrag hatte ich nicht gelesen, sonst hätte ich dem einfach zugestimmt...

Boa ich hab nie die Frage gestellt wie ich mich am besten aus der Affäre rauslügen könnte.Ich mußte wieder einscheren weil irgend wann mal eine Kurve kommt.

Das schiesst den Vogel jetzt komplett ab :???:

also das finde ich jetzt übertrieben:

seiner schilderung nach hat tommy doch gar nicht im überholverbot mit absicht überholt, sondern ist beim einscheren ins überholverbot "gerutscht".

was soll man denn machen, wenn man gerade jemanden überholt (fast schon vorbei ist) und dann auf einmal das schild überholverbot am rand steht? abbremsen und hinter dem gerade fast überholten auto wieder einscheren?

das ist doch blödsinn. und dass er die lkw überholen wollte hat er auch nicht geschrieben.

Also ich finde die Kritik nun auch leicht übertrieben.

Ich stehe dazu, dass ich jede Massnahme die im Verhältnis steht, auskosten würde um mich vor irgendwelchen Tickets zu drücken.

So lange ich damit keine Privatpersonen schädige ist das für mich völlig in Ordnung.

Ich hoffe, dass hier nicht Gesetze der Marktwirtschaft anwendbar sind, so dass es dann heisst, die Strafzettel werden zu teuer, weil davon zu wenige bezahlt werden.

Mir ist übrigens als Führerscheinanfänger einmal das gleiche passiert.

Die waren allerdings zu zweit im Auto und sagten ich soll am nächsten Tag 75 Mark auf die Wache bringen.

Da bin ich aber auch wild gefahren... O:-)

Es geht hier (mir) doch gar nicht um den Überholvorgang.

Hier schlafen sicher die wenigsten mit der Sraßenverkehrsordnung unterm Kopfkissen.... O:-)

Ich würde den ersten Stein sicher auch nicht werfen X-)

Ich kann auch deine Bedenken verstehen, aber wie schon gesagt:

Wurdest erwischt, wenn es Dich nicht umbringt weil Du schon 17 Punkte in Fl. hast, dann nimm es einfach hin.

Wenn eine OWI kommt, ist der (Zeit)Aufwand der entgegenzuwirken doch recht hoch und noch dazu ohne Erfolgsgarantie.

Im übrigen waren es, denke ich zumindest, eher solche Äußerungen

Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ein Polizist und dann noch in Zivil ist nicht allheilig und allmächtig. Ich würde das strikt verneinen, dass Du da bei Überholverbot überholt hast. ER bzw. die Polizei muss beweisen, dass Du das getan hast, sonst können die ja irgendwas behaupten.

die zu solchen Reaktionen geführt haben

Um was geht es hier eigentlich?

Wie LÜGE ich mich am besten aus der Affaire?

:???:

und nicht dein "Schwerverbrechen", ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass sich hier ernsthaft jemand über das Durchfahren einer durchgezogenen Linie aufregt.

Gruß Manuel

Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ein Polizist und dann noch in Zivil ist nicht allheilig und allmächtig. Ich würde das strikt verneinen, dass Du da bei Überholverbot überholt hast. ER bzw. die Polizei muss beweisen, dass Du das getan hast, sonst können die ja irgendwas behaupten.

Der Beweis ist die Zeugenaussage des Beamten. Wie soll er es denn sonst beweisen? Wenn der vom Polizist geschilderte Ablauf plausibel ist und nicht weiderlegt werden kann, dann kann das m. E. durchaus zur Owi/Verurteilung vor Gericht reichen.

Mal eine andere Frage: Wie hat Dich denn der Polizist überhaupt angesprochen?

Hatte der eine Kelle in seinem Privatwagen, oder wie kam es zu der Konversation?

Nee Wir standen an der Ampel.Als ich ihn bemerkt habe,war er schon am winken:Ich soll die Scheiben mal runter fahren.Tja dann kam der spruch von Ihm.Ach und ich denke nicht das es ein Zivil Beamter war.Nach seiner ausage her.Bis jetzt kam auch noch nichts.Mal sehen......

Nee Wir standen an der Ampel.Als ich ihn bemerkt habe,war er schon am winken:Ich soll die Scheiben mal runter fahren.Tja dann kam der spruch von Ihm.Ach und ich denke nicht das es ein Zivil Beamter war.Nach seiner ausage her.Bis jetzt kam auch noch nichts.Mal sehen......

Da kommt definitiv nix! Normalerweise MUSS sich ein Polizist (auch wenn er "privat" unterwegs ist) mit Dienstausweis ausweisen, sobald er auf seine Tätigkeit als Polizist hinweist!

Sollte da noch was nachkommen, dann nicht, weil der POLIZIST Anzeige erstattet hat sondern ein privater Hilfssherif, der wohl am Abend vorher nicht zum Zug gekommen ist :D

Vergiß' es einfach!

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