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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf...


Diablo6.0

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2. Alternativ lasse ich den PKW in der Werkstatt meiner Wahl reparieren und bezahle hierfür ca. 1.050,- € (inkl. MwSt) + Spritgeld. Dafür muss er sich bei diesen Teilen um keine Nachbesserung Sorgen machen, es sind Neuteile verbaut worden und er hat keinen Arbeitsaufwand damit. Dafür würde ich eine Kostenbeteiligung von ihm in Höhe von 600,- fordern.

Das finde ich Super fair von Dir und bei der ganzen seltsamen Abwicklung sollte der Händler eigentlich im eigenen Interesse darauf eingehen.

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Das finde ich Super fair von Dir und bei der ganzen seltsamen Abwicklung sollte der Händler eigentlich im eigenen Interesse darauf eingehen.

:-))!:-))!

ich würde es tun und jeder andere Händler - wenn er einigermaßen klar im Kopf ist - sollte es auch machen..... :wink:

Az.: 2 O 498/08

http://www.autohaus.de/autohaendler-muss-nicht-auf-ex-mietwagen-hinweisen-888563.html

Ist aber eine Entscheidung nur auf LG-Ebene, kein BGH-Urteil. Hatte ich falsch im Gedächntnis!

...

Ok. Dieser Entscheid war auch aufgelistet.

Allerdings seinen die OLG-Auffassungen noch immer der Auffassung zu sein, dass die Mietwageneigenschaft erwähnenswert ist und somit auch einen Sachmangel darstellen kann. Jedoch sind auch dies lediglich Einzelfallentscheidungen.

Orientierungssatz

Bei einem Kauf aus „erster Hand“ stellt die ausschließliche Nutzung eines Fahrzeugs beim Voreigentümer als Mietwagen eine atypische Vorbenutzung dar, die von dem Verkäufer offenbart werden muss.(Rn.17)(Rn.19)

...

Rz. 17

Die ausschließliche Vorbenutzung eines Pkw als Mietfahrzeug beim Voreigentümer stellt beim Kauf aus „erster Hand“ für einen durchschnittlichen Privatkunden, auf den abzustellen ist, (immer noch) eine atypische Vorbenutzung dar und ist ein die Wertbildung negativ beeinflussender Faktor, der in der Regel einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auslöst und üblicherweise zu einem Abschlag auf den „Normalpreis“ des Fahrzeugs führt. Diese Umstände begründen vorliegend die Aufklärungspflicht des gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufers.

...

Rz. 19

Soweit in der Literatur (Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1261 - 1264 unter Bezugnahme auf Otting „Zur Offenbarungspflicht der Ex-Mietwageneigenschaft des Gebrauchtwagens“, ZGS 2004, 12) die Rechtsauffassung vertreten wird, die Nutzung eines Fahrzeugs beim Ersteigentümer als Mietwagen stelle heute keine atypische Vorbenutzung mehr dar, folgt dem der Senat nicht. Das Marktgeschehen kann nicht allein durch statistische Betrachtungsweisen erfasst werden, sondern wird maßgeblich durch die Käuferseite, deren Kenntnisse und deren Wertvorstellungen, geprägt.

Und etwas davon abweichend, da dem UWG zugeordnet:

Leitsatz

Die Angabe Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand in der Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten Pkw auf einer Internetplattform für Gebrauchtfahrzeuge kann irreführend und unlauter sein.

Leitsatz

Mietwagen aus 1. Hand

Das Angebot eines Gebrauchtwagens als "Jahreswagen" aus "1. Hand" bzw. mit der zusätzlichen Angabe "1 Vorbesitzer" ist eine unklare und deshalb aufklärungsbedürftige Werbeangabe, wenn das Fahrzeug als Mietwagen genutzt worden ist. Es liegt dann eine Irreführung bereits nach § 5 UWG vor. Es handelt sich nicht nur um das Verschweigen einer mitteilungspflichtigen Tatsache nach § 5a UWG. Dies beurteilt sich unabhängig davon, ob ein so verkauftes Fahrzeug als mangelhaft i.S.d. § 434 BGB anzusehen ist (Rn.26)(Rn.27)(Rn.29)(Rn.30).

Die Rz. 26 f. befassen sich im Wesentlichen mit der UWG-bezogenen Darstellung, so dass ich von einem Zitat der Übersichtlichkeit halber absehe.

Letztlich sind diese Ausführungen für Popey ohnehin nur von nachrangigem Interesse, wenn er weiterhin auf eine (ohnehin vorzugswürdigere) außergerichtliche Einigung abzielen möchte.

Ich habe ein Mercedes C180 Kompressor gekauft am 5.3.2013

baujahr 2003, 76000 Km

ich habe gemerkt das mein schaltgetriebe funktioniert nicht gut

ich habe den Händler gefragt , er sagt das alles in ordnung ist

jetzt wenn ich von 1 gang auf 2 gang wechsel, gab es ein geräusch , ich habe das Auto bei Mechanik geprüft , er sagt das Schaltgetriebe muss fixiert werden , und wenn klappt nicht muss gewechselt werden, ich habe mein Auto händler informiert, er sagt mir das ist ein neu problem, das problem ist nicht bekannt, und dass ich die kosten bezahlen muss.

ich bin hier in Deutschland seit 1.5 Jahr, ich kenne mich nicht mit der regeln aus

hier steht das ich recht habe, das Auto fixiert zu werden , wenn nicht ,es zueruck geben....

was soll ich tun , was ist mein recht?

bitte helfe

  • 2 Wochen später...

Ich wollte eigentlich gerade ein Auto in NL kaufen. Leider schließt der Händler die Sachmängelhaftung beim Export aus. Normalerweise wohl kein Problem, da die meisten deutschen Kunden von weit weg kommen und eh nicht mit dem Fahrzeug zu ihm zurück kommen würden.

Die angebotenen Gebrauchtwagengarantien kann man dagegen im besten Falle als sehr wenig lukrativ bezeichnen. Topangebot für 500,- p.a. und eine Begrenzung auf 1.500,- pro Schadensfall sind wohl ein Witz.

  • 4 Wochen später...

Hallo Leute,habe mir mal eure fragen und Antworten hier durchgelesen,auch wenn es schon einige zeit her ist, wo ihr geschrieben habt. Leider bin ich nun immerfort nicht schlauer :( ich habe mir Mitte Dezember ein Auto gekauft ein polo 6n2 beim Gebrauchtwagenhändler mit ca 145 000 km. Nach ca 2-3 Wochen nach Kauf hab ich das erste mal gemerkt die Gänge gehen sehr schwer rein bis garnicht und habe beim Händler angerufen. Darauf hin sollte ich ein Termin zu deren Werkstatt machen die aber kein Problem gefunden haben. Paar Wochen später das selbe Problem daraufhin wurde das kupplungsseil gewechselt. Problem wurde dadurch natürlich nicht behoben, es ist die kupllung, die Defekt ist. Meine frage nun anscheinend ist die Kupplung ab Kauf schon Defekt und ich als Frau bemerke sowas nun mal nicht. Zum zweiten ist auch der abgaskrümmer auch Defekt. Muss der Händler das bezahlen oder ich,die versuchen sich natürlich zu drücken und meinen abgaskrümmer ist nicht den ihr Problem sondern meins und zur Kupplung das es verschleißteil ist.

Hallo

interessant wäre natürlich auch noch wie der Kaufvertrag aussah, welche speziellen Garantien ggf. gegeben wurden oder ggf. wirksam ausgeschlossen weil tatsächlich im Auftrag verkauft oder gewerblich an gewerblich ?

Wie und von wem wurde jeweils festgestellt das der Krümmer bzw. Kupplung defekt ist ?

Danke erstmal für die schnelle Antwort,ich weiß echt nich mehr weiter. Also Garantie habe ich nur die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten. Mängel im Kaufvertrag sind auch keine aufgelistet wurden. Muss dazu sagen, dass ich erst knapp 2000 km Gefahren bin. Lg

Abgaskrümmer und Kupplung wurden von einer anderen Werkstatt bestätigt,dass diese Defekt sind und darauf hin bin ich wieder zur Händlerwerkstatt und habe nun heute diese Antwort erhalten,dass Abgaskrümmer nicht sein Problem ist und Kupplung ein Verschleißteil ist.

da Kupplung und Krümmer (als Teil der Abgasanlage) zu den Verschleisteilen zählen, ist es bei 145Tkm schwierig von unüblichem Zustand bei Verkauf auszugehen und das der Schaden nicht erst danach aufgetreten ist (der Kupplungsdefekt ist ja auch erst 2-3 Wochen nach dem Kauf aufgefallen). Hier oder hier ist noch mal eine andere Meinung dazu. Hängt evtl auch noch vom Kaufpreis ab, wie evtl. ein Richter darüber urteilen würde.

Zu diesem Thema sind sehr geteilte Meinungen überall zu lesen. Vielleicht bringt es mir was,zwecks dem krümmer,dass im TÜV Bericht vom Dezember (hat Händler vor Kauf machen lassen) steht : Abgaskrümmer undicht. Bringt mich das weiter? Zwecks der Kupplung habe ich mir mal einen Termin zur Beratung von Anwalt geholt. Mal sehen was sich da machen lässt. Ich habe ürbrigens 3000 Euro für bezahlt,was mir im Nachhinein gesagt worden ist,dass das überteuert ist für dieses Auto mit den km.

Vielleicht bringt es mir was,zwecks dem krümmer,dass im TÜV Bericht vom Dezember (hat Händler vor Kauf machen lassen) steht : Abgaskrümmer undicht. Bringt mich das weiter?

zumindest hat es danach den Anschein, als ob des Fahrzeug diesen Mangel beim Fahrzeugkauf hatte. (wäre er ordentlich repariert worden, wäre wohl davon auszugehen, das der Krümmer nach einem halben Jahr nicht wieder undicht wäre).. das wäre evtl. ein Ansatzpunkt sofern dieses beim Kauf nicht bekannt war und nicht Teil des Vertrages wurde.

Ob die 3000.- überteuert wären hängt noch vom Baujahr, Motorisierung, Extras etc ab. zumindest wenn man auf mobile nachschaut gibt es in der Grössenordnung und darüber in der Km region schon noch Angebote, darunter aber auch..

Und dieser Mangel MUSS im Kaufvertrag irgendwo festgehalten worden sein oder versteh ich das jetzt falsch? Dadurch das es ja im TÜV Bericht stand wusste ich ja quasi davon und hätte ich vielleicht gleich sagen sollen,dass sie es hätten reparieren sollen ?!

zumindest die Aussage vom Händler, das die Sache mit dem Abgaskrümmer Ihre Sache sei deutet zumindest darauf hin, dass der Händler davon ausgeht (oder es jetzt so hinstellen will), das es bei Kauf bekannt war, das das die Eigenschaft von dem Fahrzeug ist . (wobei ich jetzt nicht weis ob man so ein normales Gebraucht-Fahrzeug mit diesem Mangel an Privat verkaufen dürfte). Ein Punkt wäre ob Ihnen der TüV Bericht mit diesem Inhalt vor Unterzeichnung des Vertrages bekannt war oder nur einfach nach Kauf sich im Fahrzeug befunden hat oder mit den Anderen Papiern übergeben wurde.

Wenn nichts im Kaufvertrag über diesen vom Tüv festgestellten Mangel steht und auch kein Verweis wie "zustand siehe TüV Bericht" steht dann darf das Fahrzeug beim Kauf diesen Mangel auch nicht mehr aufweisen und hätte meines Erachtens vom Händler beseitigt werden müssen.

Erstmal danke für deine ganzen Antworten :) also es ist wie folgt verlaufen, ich habe den Vertrag unterschrieben,Geld sollte überwiesen werden,sobald das Geld da war dürfte ich ihn abholen mit den Papieren und den TÜV Bericht dazu. Ich werde nochmal beim Händler nachhaken. Das war bisher auch nicht mein einziges Problem,das Auto wurde mir mit keiner Zentralverriegelung verkauft und am Tag der Abholung stand ich da und habe den tankdeckel nicht aufbekommen,siehe da eine Zentralverriegelung war vorhanden,aber die Pumpe Defekt.ob die das Fahrzeug nich mal durchgecheckt haben ?!und dann kam das mit den Gängen,was ja nun bis heute ein Streitfall ist. Also bei diesem Händler weiß ich ja nun dort werde ich nie wieder ein Auto kaufen.icj fühle mich echt verarscht von denen...

Ja aber auch nicht von heut auf morgen. Das Auto stand ganze 3 Wochen beider Werkstatt,weil sie es nicht geschafft haben so eine Pumpe gebraucht zu finden. Die sparen natürlich jeden Cent und wollten keine neue bestellen

Ich habe auch gerade mal die Unterlagen rausgesucht (das lässt mir keine Ruhe) Mängel sind keine eingetragen, habe aber eben gesehen,dass auf dem Vertrag km 149500 stehen und auf dem TÜV Bericht 146143 km ... Und Erz hat er 147 tausend noch was. Weiß es gerade nicht aus dem Kopf.

  • 3 Monate später...

Hallo,

ich stehe aktuell vor dem Problem eines vermutlich defekten Kupplungsnehmerzylinders bzw. Druckspeichers. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen vor weniger als 6 Monaten gekauften 996 Turbo. Wie seht ihr die Gewährleistungsfrage? Aus meiner Sicht handelt es sich dabei nicht um Verschleißteile, wie die Kupplung selbst eines ist?! Zumal im Netz immer wieder von diesen Schäden beim genannten Modell zu lesen ist und dies bei anderen Herstellern nicht in der Häufigkeit vorzukommen scheint. Das Fahrzeug ist 11 Jahre alt und hat ca. 80k gelaufen.

Ich wurde mich über eine Einschätzung freuen...

Der Händler muss doch in den ersten 6 Monaten den Beweis erbringen, dass die Ware einwandfrei ist, erst danach kehrt sich die Beweislast um. Ich würde da nochmal im guten das Gespräch suchen und ggf. Dann einen Brief vom Anwalt folgen laßen falls es nichts bringt. Bei so was muss ein pz doch eigentlich im Sinne des Kunden handeln zumal ja auch ohne approved Garantie gesetzlichen Gewährleistung besteht.

Das Thema mit dem Verschleißteil sehe ich hier nicht, da ist die Definition vor Gericht schon sehr präzise.

P.s. Sehe gute Seite zum Thema recht und Auto

http://www.ra-kotz.de/autorecht.htm

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