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Anordnung zum Aufbau-Seminar


masmir

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hi.

anfang juli habe ich meinen bußgeldbescheid bekommen. demnach müsste ich 3 punkte in flensburg bekommen. wegen probezeit bedeutet das ja eine verlängerung um 2 jahre und ein aufbauseminar.

erste frage: ich meine, ich habe hier mal was davon gehört (konnte aber nicht mehr finden über die suche), dass irgendwann eine frist abläuft?

denn ich habe bis heute keine anordnung zu diesem seminar bekommen und das problem ist, dass ich in 3 wochen in der schweiz bin zwecks studium.

zweite frage: woher holt dieses zentrale strafregister meine adressdaten? habe heute bei denen angerufen und die frau am telefon meinte, diese werden vom bußgeldbescheid quasi übernommen.

könnte nämlich folgendes der grund sein: da ich absichtlich fälschlicherweise in einer anderen stadt gemeldet bin und wenn flensburg die adressdaten aus dem melderegister übernimmt, habe ich den brief wahrscheinlich einfach nicht bekommen. was meint ihr?

danke,

felix

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Mach Dein Seminar und steh zu dem Unfug den Du gebaut hast. Solange Du in Deutschland gemeldet bist kriegen sie Dich-und damit im Zweifel Deinen Führerschein. Für die Nachschulung ("Aufbauseminar") wirst Du eine gesonderte Aufforderung mit einer Frist kriegen-die aber sicher länger als die von Dir angegebenen 3 Wochen ist. Wenn Du die Bescheinigung nicht fristgerecht beibringst ist sicher auch der Lappen weg...

Wennman auf das "ich hab ihn nicht gekriegt, Ihren Brief... " rausgewollt hätte, hätte man nicht anrufen sollen. Zweitens kann es bei "falschen" Wohnsitzen richtig Ärger geben....

habe ja auch nicht vor, das seminar nicht zu machen. nur ich habe angst, dass ich möglw. die frist versäume, die ich ja gar nicht erhalten habe (eben wegen der wohnsitzverlegung).

natürlich würde ich mich auch freuen, wenn flensburg die frist versäumt, mir die anordnung zu schicken. die können sich doch dafür nicht viel mehr als 3monate zeit lassen?

also, wer weiss, ob flensburg die adresse aus dem melderegister zieht, bitte weiterhelfen :-))!

PS:

habe als ich angerufen habe keinen namen genannt. und das mit dem wohnsitz weiss ich auch, hat aber einen sehr wichtigen anderen grund.

natürlich würde ich mich auch freuen, wenn flensburg die frist versäumt, mir die anordnung zu schicken. die können sich doch dafür nicht viel mehr als 3monate zeit lassen?

Normalerweise gilt die Frist nur für den Bußgeldbescheid. Das Seminar ist was anderes und wird vom Straßenverkehrsamt beschlossen. Mir hat man ein 3/4 Jahr nach einem gewissen Vorfall das Seminar aufgebrummt. Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon keine Probezeit mehr.

Da ich dann auch noch deren Frist verpasst habe, konnte ich mit Bus und Bahn dahin fahren.

Ich kann mich Psychodad nur anschließen. Mir haben sie den Schrieb für die Nachschulung damals auch 3/4 Jahr später zugeschickt. Probezeit war zwar dann schon abgelaufen, hab aber trotzdem nochmal 2-Jahre bekommen weil das Vergehen noch in der Probezeit war (Billig war das ganze überings auch nicht).

ABER wenn ich richtig Informiert bin gibt es heute 4-Jahre extra und nicht mehr 2-Jahre !!!!!!!!!!!

Gruß

Sebko

... da ich absichtlich fälschlicherweise in einer anderen Stadt gemeldet bin ...
Das kann sehr teuer werden wegen vorsätzlichem Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht!

Bußgeldbescheide müssen innerhalb von 3 Monaten rechtskräftig zugestellt werden. Die Benachrichtigung über eine Nachschulung hat allerdings keine Fristenbindung. Im Gegensatz zu früher, reicht eine "Zustellung durch Einwurf" nicht mehr aus; der Empfang muß bestätigt werden!

In einigen Landkreisen kann man die Probezeit auf 1 Jahr verkürzen. Dafür werden Seminare angeboten. Das hättest Du evtl. mal machen sollen. :D

OT:

Im Jahr 2001: Auf`m Weg nach Weimar fuhren wir, meine Lebensgefährtin und ich, ewig hinter einem Wohnmobil hinterher. Ich auf dem Beifahrersitz (fluchend) und meine Maus (damals noch frische Fahranfängerin) ängstlich hinterm Steuer.

"Nu ma`looooos, jetzt is`doch alles frei..." waren meine letzten Worte im Überholverbot ( :-o )! Mein Schatz, wider besseres Wissen, also voll auf`s Gaspedal und -schwupps- waren wir am Hindernis vorbei. "Geht doch..." meinte ich voller Stolz. 8)

Am Ende der Geraden sprangen 2 Mitglieder des größten Trachtenvereins der Bundesrepublik Deutschland aus`m Busch und zeigten uns die rote Kelle. :???:

"Sie haben eben im Überholverbot überholt - das ist verboten!"

Stimmt, der Polizist hat`s erkannt. :-))!

"Ja," sage ich so, "war mein Fehler.....ich habe meine Freundin dazu veranlasst." :oops: Er wollte dann nur noch erfahren, ob sie denn alles macht was ich so im Strassenverkehr sage...!

Nun wollte eigentlich ich das Knöllchen auf meine Kappe nehmen und auch die zu erwartenden Punkte. Ging aber nicht, da eben nicht ich sondern meine Freundin fuhr. Mist... :evil:

Die freundlichen (waren sie wirklich!) Polizisten haben in der Anzeige extra den Hinweis auf Fahranfänger/-in mit einem "NEIN" angekreuzt. Sie wollten ihr die drohende Nachschulung ersparen. Fand ich echt richtig nett. - Hat aber leider nichts gebracht, da die Damen und Herren in Flensburg diesen Umstand sehr wohl erkannt haben. Es gab Punkte, eine Nachschulung, Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre ... und 4 Wochen lang keinen Beischlaf ( :-(((° )!!!

Was will ich damit sagen? - Sie kriegen Dich.....mach Dir keine falschen Hoffnungen! :cry:

Ach so, bis zum 10.Oktober muß meine kleine Maus noch durchhalten, dann sind 4 lange Probejahre endlich vorbei.

  • 3 Wochen später...

ok gestern nacht hab ich mich wieder fotografieren lassen an einer roten ampel

paar fragen:

- wenn es blitzt, bin ich dann definitiv über ne rote ampel gefahren oder kanns auch sein dass ich knapp drüber war?

- habe ich was zu befürchten bzgl des führerscheins (zweite A-Tat)?

- ist nen firmenwagen...wenn mein onkel sagt er ist gefahren, kontrolliert man das anhand des fotos (bei meiner ersten tat wars nicht so)?

- sowas wie toleranz gibts da nicht oder?

thx 4 help

Sollte eigentlich definitiv sein. Wenn die Ampel dann auch noch 1 Sekunde und länger auf rot war, kannst du einen Monat laufen, und darfst dem Staat das noch mit 125,-€ vergüten. 4 Pünktchen gibt es gratis dazu.

  • 2 Wochen später...

kontrollieren die zuständigen behörden das foto?

habe jemanden, der die "tat" auf sich nehmen würde.

bin nur schonmal mit dem auto geblitzt worden, im anderen landkreis allerdings, außerdem war das foto schlecht zu erkennen.

ich wurde damals nicht "überprüft". kann sowas vorkommen?

vielen dank!

anhand welcher bildmaterialien kontrollieren sie denn?

ich habe bspw. nichts machen müssen, außer den fall telefonisch zuzugeben, nagut ich habe dann den führerschein dorthin versendet.

aber diesen verliere ich ja nicht bei einer roten ampel. außerdem war es spät nachts, jetzt bei dem zweiten mal blitz ;)

???

;)

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