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Jetzt ist es passiert - Lappen zum ersten Mal weg ?!


Telekoma

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Soweit ich weis kann in Österreich der Halter zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn der Fahrer unbekannt ist. Darum wurde auch bisher oft von hinten geblitzt. In Deutschland ist das nicht möglich. Daher wollen die Österreicher nunmehr von vorne blitzen. So zumindest meine ich gelesen zu haben.

Nachdem der PKW in A zugeslassen ist, dürftet ihr nicht so einfach davonkommen. Da hilft wohl nur ein Anwalt. Wobei wohl eher der Halter einen braucht.

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Wenn das Amt für Administrative Massnahmen in der Schweiz Wind davon bekommt, dann servus tschüss und aufnimmerwiedersehen in den Knast. Sag uns dann einfach, wann du Besuchszeiten hast X-):D

Im Ernst, die können Dir das Billet nicht wegnehmen hier in der Schweiz, ABER in Österreich. Wärst Du aber in D mit 230 statt 100 geblitzt worden mit DEINEM CH-Auto, dann hättest Du ein Problem in der Schweiz, da sie Dir den Fahrausweis wegnehmen könnten, sofern D dir ein Fahrverbot gibt.

Gibt aber D kein Fahrverbot, darf CH auch nicht.

Ich hatte ein Unfall mit >240km/H in DE, da limitfrei, kein Fahrverbot, nicht schuld, ausser Spesen nix gewesen. In der CH können die mir auch nichts, auch wenn sie's gerne würden... Zum GLück gibts die Doppelbestrafung nicht! :-))!

@Matthias2004

Danke für Deine ausführlichen Tipps.

Das Auto ist allerdings in Österreich zugelassen.

Dann soll der Halter sagen wer gefahren ist. Wenn kein Abkommen vorhanden ist, kann es Dir doch egal sein! Prüfe dies aber vorher genau nach über einen Anwalt. So zahlt niemand etwas.

Und wie ist die Strafe nun ausgefallen? Würde mich auch interessieren.

Vor allem, nachdem ich gestern ein "Ticket" über EUR 125,50 bekommen hab (wegen zu geringem Abstand bei 120km/h auf der AB) :evil:

Damit habe ich jetzt sogar schon mehr Punkte als der FC Bayern :D

EDIT: Durch das 3:0 gegen Hertha haben die Bayern nun wieder mehr Punkte als ich. O:-)

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Hallo Telekoma,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Der Abstand sollte sein 59,5m. Ich hatte 19,9m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Normal kostet es EUR 50,- + 2 Punkte. Da ich aber schon 3 Eintragungen in Flensburg habe, wurde das Bußgeld erhöht (verdoppelt!!) :-o .

Wie war denn dein Abstand? Ich seh es schon kommen. Irgendwann haben die mich auch mal wegen des Abstandes.

*hust* *räusper* ich der schweiz würde ich dir raten dies zu verhindern... ich spreche aus erfahrung!

Ich wünsche dir viel Glück mit der Geschwindigkeitsübertretung.

Ich bin letztes Jahr mit 210 über die A2 in Hannover gefahren (Nachts, Nix Los!)

Und durfte Maximumstrafmass bezahlen!

Maximum wegen Punkte in Flensburg und dann noch ne verdopplung wegen Vorsatz.

Hat mich mit allem drum und drann 1100 Euro gekostet. 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot! Da kommt freude auf ;-(

Dann soll der Halter sagen wer gefahren ist. Wenn kein Abkommen vorhanden ist, kann es Dir doch egal sein! Prüfe dies aber vorher genau nach über einen Anwalt. So zahlt niemand etwas.

@Telekoma

Also:

1. In Österreich wird praktisch ausschließlich von hinten geblitzt. Es gibt anhand von Fotos keine Idenfikation der Person sondern nur des Fahrzeuges anhand des Nummernschildes.

2. Es wird nicht ermittelt wer gefahren ist. Der Fahrerzughalter ist grundsätzlich immer verantwortlich, deshalb gibt es die sogenannte Anonymverfügung.

3. Wenn nicht der Fahrzeughalter gefahren ist und er nicht die Strafe auf sich nehmen will, dann muß er NACHWEISEN, daß er nicht gefahren ist und den tatsächlichen Fahrer nennen. Wenn dieser genannte Fahrer es allerdings leugnet, dann bleibt die Beweislast immer beim Fahrzeughalter und wird er als verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen.

Daraus ergibt sich, daß dein Bekannter, wenn er nicht die Strafe und Fahrverbot übernehmen will, dich als Fahrer nennen muß. Du mußt dies gegenüber den Behörden bestätigen.

Da du allerdings in der Schweiz bist, können sie dich zwar bestrafen, die Strafe kann aber in der Schweiz nicht vollstreckt werden (Falls du nicht bezahlst solltest du dich in Österreich besser nicht mehr blicken lassen).

ABER:

So einfach ist das nicht. Denn jeder würde sich einen Bekannten im Ausland suchen und diesem im Falles des Falles als Fahrer angeben, der dies auch bestätigt, weil ihm eh nichts passieren kann (zumindest solange er nicht nach Österreich kommt).

Das heißt, deine Betätigung allein wird nicht genügen, um deinen Bekannten und Fahrzeughalter rauszupauken und schad-bzw. straflos zu halten. Dein Bekannter hat in jedem Fall das Problem des NACHWEISES das er nicht gefahren ist!!! Das kann er dann, wenn er nachweisen kann, daß er sich zum relevanten Zeitpunkt wo anders aufgehalten hat und gar nicht gefahren sein kann. Nur dann wird er um die Verantwortung herumkommen. Und das wird das Hauptproblem werden! Wenn er beispielsweise bei dir auf dem Beifahrersitz gesessen hat, dann gute Nacht.

Sofern also der Nachweis deinem Bekannten nicht gelingt, bleibt er drauf sitzen. Du kannst ihm zwar die Geldstrafe rückerstatten, aber der Führerscheinentzug und die Vormerkung bei den Behörden bleiben ihm nicht erspart. Da wird er sich schön bei dir bedanken.

  • 1 Monat später...

Was ist denn nun aus der ganzen Angelegenheit geworden...? Meine Wenigkeit ist auch ab und an in Bella Austria und würde sich deshalb für den Ausgang der Geschichte brennend interessieren... :???:

Gruss

BMW-Frust

Sagen wir mal so - Ich habe seehr viel Glück gehabt.

(obwohl ich immer noch nicht weiss, welche Konsequenzen das für mich als Fahrer gehabt hätte)

Der Ausgang der Geschichte bringt es leider mit sich, dass ich öffentlich nicht mehr näher darauf eingehen kann.

Sorry, aber vielleicht versteht Ihr es ja. :oops:

Ich möchte auf jeden Fall nochmal einen ganz grossen Dank für eure Beiträge und Tipps aussprechen !!!!! :-))!

  • 1 Monat später...
Tja, das wars dann wohl.

.. dem Wagen eines Bekannten ...

Kann mir jemand sagen, was mir nun blüht in Österreich ?

Kosten, Führerschein weg etc.

So ein Mist!

Hallo Telekoma,

so geht es in D:

1. Du bist das Auto gefahren. Dein Bekannte müsste eine Aussage machen, wer gefahren ist.

2. Er verweigert die Aussage

3. Es wird ein Bußgeld wegen der Verweigerung der Aussage erhoben

Ich weiß nicht, wie es damit in der Schweiz bestellt ist aber...

in Deutschland gibt es den Straftatsbestand einer Zeugnisverweigerung nicht - das Bußgeld ist also unrechtmäßig erhoben.

Das stört die Behörden in A nicht - sie versuchen also, daß Bußgeld im Rahmen des Rechtshilfeabkommens mit D durch die Finanzbehörden von D einzutreiben.

Ein Finanzbeamter (Gerichtsvollzieher) steht vor Deiner Türe und möchte das Geld.

Du sagt nur, daß Du nicht zahlst und berufst Dich auf das materielle Recht (s. o.).

Und woher weiß der Ricken dass :-)

Mir ist genau sowas passiert. Wir sind vor 3 1/2 Jahren in A mit ca. 20 km/h mehr geblitzt worden. Da wir mit dem Geschäftswagen gefahren sind, ließ sich der Fahrer nicht feststellen. Daraufhin haben sie leider meinen Partner heranziehen wollen (sein Nachname beginnt mit B ;-).

Fazit - für die nächsten Jahre ordentlich fahren und nicht in A auffallen.

HTH ;-)

Wie schon angedeutet, habe ich von der Sache nichts mehr gehört. :-))!

Stimmt - hatte ich aber zu spät gelesen.

Glückwunsch für Dich, daß es glimpflich abgelaufen ist.

Geht mir wie Dir - aus Erfahrung wird man "ab und zu" klug ;-)

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