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Neues Gesetz zur Tachomanipulation in Kraft


chip

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Ein neues Gesetz ab heute in Kraft.

Aber lest selbst, Quelle: Bundesjustizministerium

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Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen. „Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden “, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor“, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.

Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.

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Wer es genau haben will:

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§ 22b Stvg

Missbrauch von Wegstreckenzählern undGeschwindigkeitsbegrenzern

1. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in einKraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dasser durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

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Interessant ist der Absatz 2.

Das bedeutet, es ist künftig verboten die Aufhebung der V Max Sperre diverser Fahrzeuge per verbotener Software aufzuheben. Selbst der Verkauf oder die weitergabe entsprechender Software ist nun strafbar....

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Die Diskussion gab es neulich schonma.... und man kam zum Schluss, das das nicht für freiwillige Selbstbeschränkungen gilt, sondern nur um LKWs und Busse zb auf ein bestimmtes Tempo drosseln.

Das heißt wer aus seinem Satetlschlepper die 90km/h Sperre ausbaut... macht sich strafbar!

Moinsen

Dann werde ich mal nachschauen, welchen alten Schinken ich hier mit "Mehrkilometer" ausstatte um ihn sofort abzuschreiben...nach dem günstigen Kauf kommt wieder der Originalstand... O:-)

Bei einfacher Tachomanipulation, werden doch trotzdem die Daten zum Zeitpunkt der Manupulation gespeichert.

Bei Volvo kann man von der Werkstatt den Tachostand im Steuergerät ändern. Jedoch wird das Datum seit dem letzten Eingriff gespeichert und ist nur für die Werkstatt abrufbar, aber nicht änderbar. Sicherlich kann man da mit spezieller Software auch mogeln - das ist wie bei jeder Software möglich.

Auch gibt es solche Aufzeichnung ebenfallls bei den anderen Herstellern oder nicht?

Die haben sich bei der Gesetzgebung nicht für die Richtung entschieden. Zählt dazu auch die Erhöhung des "Wegstreckenzählers"?

Oder erschlägt das Wort "Manipulation" beide Richtungen - muss wohl.

Oder erschlägt das Wort "Manipulation" beide Richtungen - muss wohl.

Ja genau so ist es. Verfälschen oder manipulieren ist für beide Richtungen strafbar.

und man kam zum Schluss, das das nicht für freiwillige Selbstbeschränkungen gilt, sondern nur um LKWs und Busse zb auf ein

Wer kam zu diesem Schluß ? Ich frage deshalb weil der Gesetzestext ja eindeutig nicht auf eine bestimmte Gruppe hinzielt.

Ich bin vielmehr der Meinung wer z.B. seinen M5 M6 etc per Modul entsperrt auch unter diese Reglung fällt

Wer kam zu diesem Schluß ? Ich frage deshalb weil der Gesetzestext ja eindeutig nicht auf eine bestimmte Gruppe hinzielt.

Hier, ich.... :wink:

Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Aufhebung der 250km/h-Beschränkung der Hersteller.

Da hat die Regierung aber mal wieder Mist gebaut,...

...denn es ist laut Gesetz nur ein Geschwindigkeitsmesser (Tacho) vorgeschrieben; kein Wegstreckenzähler!!! :D

Um das neue Gesetz konkret durchsetzen zu können, müssten also die alten -immer noch gültigen- Zulassungsbestimmungen geändert werden. Warum? - Ganz einfach: Ich muß den Kilometerzähler gar nicht manipulieren (egal, ob nach oben oder nach unten); ich baue ihn einfach aus, da ich ja laut geltendem Recht nicht zum Gebrauch eines solchen Zählers laut StVZO gezwungen bin! (Der Einbau erfolgt freiwillig durch die Autohersteller) :wink:

Diese Lücke kann nur durch ein weiteres Gesetz geschlossen werden. Welche Folgen hätte das aber? - Nun, erstmal müsste der Gesetzgeber das Eigentum an meinem Wegstreckenzähler übernehmen. Kann er nicht, da diese Maßnahme einer juristisch nicht haltbaren Enteignung gleich käme!

Hmm, was sonst? Tja, ähnlich wie bei unserem Personalausweis könnte soetwas funktionieren. Dieser Ausweis ist und bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Geld, welches wir ja für diesen Lappen löhnen mussten, haben wir ihn eigentlich nicht gekauft, sondern nur für die Zeit seiner Gültigkeit gemietet! Juristisch ist dieses Kärtchen nicht nur ein Dokument zur Legitimation der jeweiligen Person (Inhaber), nein, es ist sogar eine Urkunde! :-o

Vater Staat müsste also bei der Zulassung eines Neu- und/oder Gebrauchtwagen einen blombierten und kostenpflichtigen Wegstreckenzähler für den Fahrzeugeigentümer übergeben und den sach- und fachgerechten Einbau ständig durch staatliche Organe überwachen lassen. Der "Tacho" darf juristisch also nicht mehr im Eigentum des Fahrzeugbesitzers sein; er muß zukünftig Eigentum der BRD sein! :???:

Nur so kann es rechtlich absolut einwandfrei und unbedenklich funktionieren. Was ist aber mit dem "Bestandsschutz" der bisher schon zugelassenen Wagen? Beim Blinker hat das geklappt, weil es da eindeutig um die Verkehrssicherheit ging. Die Oldies mussten alle nachrüsten. - Nun müssten sie aber ihren antiken, wenn überhaupt schon vorhandenen, Wegstreckenzähler ausbauen und gegen ein modernes Überwachungsinstrument eintauschen und einbauen. Das ist allerdings ein recht krasser Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht. :-(((°

Da dieser Zähler also ein urkundenähnliches Dokument wäre, dessen Überprüfung ich jederzeit und jederorts den ausführenden und überwachenden Organen ermöglichen muß, haben Datenschützer mit absoluter Sicherheit schon längst ihre Verteidigungspositionen eingenommen und sind mal wieder kampfbereit! - Richtig so!!! :-))!

Der gläserne Bürger sind wir ja schon längst; bis zum totalen Überwachungsstaat fehlt dann auch nicht mehr viel!!! :evil:

@ Lamberko

so sieht es aus. Sehr gut formuliert. :-))!

Und wegen dieser Unfähigkeit der Legislativen wird mal wieder durch alle Instanzern prozessiert bis der BGH ein Urteil fällt. Die eh schon überlasteten Gerichte müßen dann mal wieder die ********rei der Regierung ausbaden und somit sind alle beschäftigt. Nur der kleine HAndwerker, der mal dringen enine Rechnung einklagen muß, der hat das nachsehen, denn wen er in 12 Monaten einen Terrmin vor Gericht bekommt, dann ist er leider pleite.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo chip,

 

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Jetzt weiß ich warum es "Rechtsverdreher" heißt O:-)
:???: Nee, dazu muß man gar nichts verdrehen, denn das Gesetz ist so! - Wenn die Trottel da oben nicht mal ihre eigenen Gesetze kennen, wer dann???

Ich bin absolut gegen die Tachomanipulationen, dass das mal ganz klar ist!!! Wenn ich einen Wagen kaufe, dann will ich mich auch auf die Aussagen des Verkäufers verlassen können. :evil:

Es kann aber nicht sein, dass eine Horde Politiker mit einem monatlichen Gesamteinkommen von mehreren Hunderttausend Euro so einen Pfusch verzapfen. Jeder frische Jurastudent im 1. Silvester hätte das besser gelöst...

...für weniger Geldverschwendung! - Aber egal, dann wird eben, wie immer üblich, das neue Gesetz nochmals abgeändert; und dann nochmal und nochmal und nochmal....!

Das ist dann die Änderung zur Änderung der Änderung eines geänderten Gesetzes. :???:

Wichtig zu wissen fände ich, ob nur das Manipulieren zum Zwecke der Täuschung über den realen Kilometerstand strafbar ist, oder jede Art von Manipulieren. Es könnte ja sein, dass mein altes Kombiinstrument kaputt geht, und ich ein neues beim Freundlichen/ein Gebrauchtes bei Ebay ersteigere.

Und wenn ich dann den Tachostand nur an die Gesamtlaufleistung anpassen (lassen) will, dann kann das doch nicht strafbar sein?!? Aber gem. dem Wortlaut des Paragraphen ist von solch einer Ausnahme nichts zu lesen, es scheint also keinerlei Einschränkungen der Strafbarkeit zu geben. Wäre doch witzlos? :???: Was meint ihr?

  • 2 Wochen später...
Wichtig zu wissen fände ich, ob nur das Manipulieren zum Zwecke der Täuschung über den realen Kilometerstand strafbar ist, oder jede Art von Manipulieren. Es könnte ja sein, dass mein altes Kombiinstrument kaputt geht, und ich ein neues beim Freundlichen/ein Gebrauchtes bei Ebay ersteigere.

Und wenn ich dann den Tachostand nur an die Gesamtlaufleistung anpassen (lassen) will, dann kann das doch nicht strafbar sein?!? Aber gem. dem Wortlaut des Paragraphen ist von solch einer Ausnahme nichts zu lesen, es scheint also keinerlei Einschränkungen der Strafbarkeit zu geben. Wäre doch witzlos? :???: Was meint ihr?

Genau das ist noch einer dieser Knackpunkte. Bis jetzt kann ich mit meinem Eigentum machen was ich will.....dieses Recht soll mir erstmal jemand wegnehmen :wink:

@Lamberko @Falcon99

Damit ergibt sich auch folgende Variante:

Ich muß den Kilometerzähler gar nicht manupulieren, d.h. mechanisch oder elektronsch vor- oder zurückstellen.

Ich hänge den Kilometerzähler nur hin und wieder ab. So ergibt sich statt z.B. 100.000 nur 50.000 km nach entsprechender Zeit.

Das kann also nicht strafbar sein. Denn ich bin ja nicht verpflichtet die Wegstrecke zu messen. Ich darf nur den vorhandenen Stand (also die 50.000) nicht manipulieren (auch das hochdrehen auf die die "echten" 100.000 ist somit verboten).

Das Abhängen des Kilometerzählers kommt ja sozusagen einem Aus- und Einbau gleich. Und ich kann ja den Kilometerzähler aus- und wieder einbauen so oft ich will . O:-)

Es ist außerdem nicht gesagt, daß der jeweilige Tacho mit dem Fahrzeug sozusagen verplomt sein muß und daher nicht ausgetauscht werden darf. Ich kann also den Tacho/Kilometerzähler durchaus austauschen, auch wenn die auf dem neuen (gebrauchten) Tacho angezeigten Kilometer mit dem Fahrzeug nichts zu tun haben. Das Gesetz sagt nur, daß ich diesen Kilometerstand nicht manipulieren darf, nicht einmal dann, wenn ich den Kilometerstand an den tatsächlichen anpassen will ...

Was lernen wir daraus:

Kilometerzähler und Kilometerstand haben mit dem Fahrzeug nichts zu tun ... Damit geht die Absicht des Gesetzgebers voll in die Hose :-o

So sieht es aus.

Hier bin ich mal auf die ersten Gerichtsverfahren zu diesem Themenbereich gespannt.

Aber was soll man(n) schon von einem Verkehrsminister Stolpe erwarten. Was dieser IQ-Bonsai anfasst, geht total in die Hose und kostet den deutschen Steuerzahler zig Millionen ( LKW-Maut usw......)

Adios

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