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150 statt 80


tobi_444

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Wie im Titel bereits steht wurde ich auf der Autobahn mit ca. 150 statt erlaubten 80 erwischt - um 22.30 am Sonntagabend!

Es war eine Uhrzeit Begrenzung wegen Lärmschutzes also 80km/h von 22-6 Uhr. Weiß jemand wie das gehandhabt wird? Ist da der Lappen auch weg oder bekommt man da nur eine Geldstrafe da es ja keine gefährliche Strecke ist?

Wäre nett wenn sich jemand hier äußern würde weil ich im moment ziemlich ratlos bin - kann man eventuell auf Verjährung hoffen? Das Auto ist nämlich nicht auf mich zugelassen ...

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Also der Busgeldrechner spricht 275€ + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot - na mal schaun was der Anwalt spricht aber wäre trotzdem froh wenn sich der ein oder andere noch äußern würde speziell wenn vielleicht schon der ein oder andere mit solche einer Überschreitung Erfahrungen gemacht hat!

Du bist mit dem Auto lange nicht gefahren und hast vergessen, Deine Uhr auf Sommerzeit umzustellen, stimmt's ? :wink:

Sie hat deshalb um 22.30 angezeigt "21:30 Uhr". Da bist Du schnell durchgefahren, weil doch um 22 Uhr das Tempolimit kommt...

Du bist mit dem Auto lange nicht gefahren und hast vergessen, Deine Uhr auf Sommerzeit umzustellen, stimmt's ? :wink:

Sie hat deshalb um 22.30 angezeigt "21:30 Uhr". Da bist Du schnell durchgefahren, weil doch um 22 Uhr das Tempolimit kommt...

Verdammt ist das gut O:-)

Ob das hinhaut ... Wenn ja dann werde ich mir meinen A**** ablachen so viel steht fest :D

Ich würde als als erstes mal sicherstellen, ob du auf den Fotos überhaupt zu erkennen bist. Wenn nicht ---> "ka ich weiß von nix" etvl. gibt es dann so etwas wie ein Fahrtenbuch, aber immerhin besser als 2 Monate Fahrverbot.

*nursoeineIdee*

mfG :wink2:

bladie

wie schon in so vielen threads erwähnt, wenns um den lappen geht solltest du dir rat bei einem "echten" anwalt holen (ich will hier die juristische kentniss von niemandem in frage stellen!), der sagt dir dann, was du machen kannst und was nicht, wenn du rechtschutzversichert bist, dann sowieso ab zum anwalt ... ansonsten good luck

war ähnlich weit drüber, statt der erlaubten 100 km/h fuhr ich 181 km/h

allerdings war das in at

2 wochen schein weg, 360 euro strafe & 39 euro fürs führerschein abholen

die nächsten 2 jahre darf ich nicht merh zu shcnell fahren, bzw erwischt werden, ansonsten komme ich nicht mehr so leicht davon!

nach den 2 jahren wird der vermerk gelöscht & ich fange wieder bei "0" an

sorry, dass ich dir hier keine besonders große Hoffnung machen kann, aber der Grund, weshalb du zu schnell warst, interessiert die in den allermeisten Fällen überhaupt nicht. Fakt ist 150 statt 80 = 70 KH/h zu schnell= 275€ + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot. Die einzige Chance ist, dass du auf dem Bild nicht zu erkennen bist. :-?

Nur mal so einge Zwischenfrage:

Ich dachte, dass neuerdings der Haltes des Fahrzeuges die Strafe erhält, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist bzw. nicht preisgegeben wird.

Stimmt das?

Soweit ich weiss, muss der Halter die Geldstrafe bezahlen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Punkte und Fahrverbot entfallen aber, da der Fahrer ja nicht nachweisbar ist.

Gruss

:wink2:

Mischi

Wie im Titel bereits steht wurde ich auf der Autobahn mit ca. 150 statt erlaubten 80 erwischt - um 22.30 am Sonntagabend!

Es war eine Uhrzeit Begrenzung wegen Lärmschutzes also 80km/h von 22-6 Uhr. Weiß jemand wie das gehandhabt wird? Ist da der Lappen auch weg oder bekommt man da nur eine Geldstrafe da es ja keine gefährliche Strecke ist?

Wäre nett wenn sich jemand hier äußern würde weil ich im moment ziemlich ratlos bin - kann man eventuell auf Verjährung hoffen? Das Auto ist nämlich nicht auf mich zugelassen ...

Hallo,

Wenn du laut Tacho fast 150 km/h gefahren bist, bist du nach Abzug der Gerätefehlertoleranzen, Geschwindigkeitstoleranzen und Tachoungenauigkeiten <61 km/h zu viel gefahren. Das wäre dann nur noch 1 Monat Fahrverbot und ca. 150€ Bußgeld i.v. 4. Punkten.

Falls du gut zu erkennen bist auf dem Bild und du über keine Rechtschutzversicherung verfügst, würde ich dir nicht empfehlen einen Anwalt zu nehmen.

Auf den Anhörungsbogen schreibst du am besten, dass du nicht weißt wer

gefahren ist. Du würst dann bestimmt von der Polizei besuch bekommen,

wenn das so sein sollte, gar nicht erst die Tür öffenen und sie auffordern das sie vom Grundstück verschwinden sollen, ab da an werden sie dann wöchentlich bei dir vorbeischauen. Das ganze mußt du dann 3 Monate bis zu Verjährung durchziehen.

Ach ja bei einer Einladung aufs Revier bist du auch nicht verpflichtet zu erscheinen.

P.S: Die Polizei wird bestimmt auch deine Nachbarn besuchen, die bitte vorher in Kenntnis setzen!

Gruß Johbon

sorry, dass ich dir hier keine besonders große Hoffnung machen kann, aber der Grund, weshalb du zu schnell warst, interessiert die in den allermeisten Fällen überhaupt nicht. Fakt ist 150 statt 80 = 70 KH/h zu schnell= 275€ + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot. Die einzige Chance ist, dass du auf dem Bild nicht zu erkennen bist. :-?

Nicht unbedingt. Man glaubt nicht, was ein guter Rechtsanwalt alles herausholen kann, sogar bis zur völligen Einstellung des Verfahrens.

Eine Kollegin von mir war Kandidatin für Fahrverbot, unser Rechtsanwalt hat das geregelt und nix war ... :-))!

Allerdings haben unsere Rechtsanwälte (ADAC) anscheinend ziemlich gute Kontakte ... O:-)

Nicht unbedingt. Man glaubt nicht, was ein guter Rechtsanwalt alles herausholen kann, sogar bis zur völligen Einstellung des Verfahrens.

Ich sag ja garnicht, dass es nicht möglich ist, einen Bescheid anzufechten, bloß wird man bessere Karten haben, wenn man, nicht irgendeinen Grund fürs Schnellfahren angibt, sondern die Beweismittel an sich anfechtet. Das schafft ein guter Anwalt schon. Aber einfach durch die Angabe eines Grundes fürs Schnellfahren (ok, wenn die Frau hochschwanger ist o.ä. drückt das eine oder andere Gericht nochmal ein Auge zu, aber die Standardgründe, die man so angibt (Zeitdruck, Stress, etc.) jucken die Richter nicht wirklich.

Hat das bei euch wirklich über Grundangaben funktioniert?? :???:

Ohne Anwalt wird das nichts. aber erst einmal abwarten.

P.S. nicht zu viele Details hier reinschreiben. Ev. ließt die Rennleitung mit und benutzt dieses Thread als Beweismittel.

1. es ist gut, dass es nicht Dein Wagen war

1b.: sage dem Besitzer bitte, daß Du geblitzt wurdest und Du Dich um alles kümmern wirst. Er soll Dir sofort mitteilen, wenn eine Anfrage kommt. Sonst sagt der direkt, dass Du mit dem Wagen unterwegs warst = aus die Maus

2. Fotovergleich abwarten.

3. Wenn es eine stationäre Radarfalle war, hast Du ev. Glück und der Film war voll, und Du erhälst keine Post

3b.: Bei einer mobilen Anlage soll der RA prüfen, ob die richtig aufgebaut wurde und ob sie geeicht war. Ein (e) Schild (-erdistanz) Kulanz ist immer drinn, da es z.B. durch einen LKW verdeckt werden konnte.

(Nach mehreren Schilder machen sie Dir e.v. auch noch einen Vorsatz mit rein)

Ebenfalls die oberen beiträge beachten

Hallo,

Wenn du laut Tacho fast 150 km/h gefahren bist, bist du nach Abzug der Gerätefehlertoleranzen, Geschwindigkeitstoleranzen und Tachoungenauigkeiten <61 km/h zu viel gefahren. Das wäre dann nur noch 1 Monat Fahrverbot und ca. 150€ Bußgeld i.v. 4. Punkten.

Falls du gut zu erkennen bist auf dem Bild und du über keine Rechtschutzversicherung verfügst, würde ich dir nicht empfehlen einen Anwalt zu nehmen.

Auf den Anhörungsbogen schreibst du am besten, dass du nicht weißt wer

gefahren ist. Du würst dann bestimmt von der Polizei besuch bekommen,

wenn das so sein sollte, gar nicht erst die Tür öffenen und sie auffordern das sie vom Grundstück verschwinden sollen, ab da an werden sie dann wöchentlich bei dir vorbeischauen. Das ganze mußt du dann 3 Monate bis zu Verjährung durchziehen.

Ach ja bei einer Einladung aufs Revier bist du auch nicht verpflichtet zu erscheinen.

P.S: Die Polizei wird bestimmt auch deine Nachbarn besuchen, die bitte vorher in Kenntnis setzen!

Gruß Johbon

:-))! sehr treffend beschrieben. nur das Verjagen und nicht die Tür aufmachen passt nicht zueinander O:-)

Die Polizei geht erst einmal zu dem Halter. Wenn der dicht hält (z.B. Vergessen) droht ev. ein wenig Ärger (wzB Fahrtenbuch)

Auf jeden Fall kannst Du hier Zeit gewinnen

sollten die dennoch auf Dich kommen, hoffen, dass das Bild schlecht ist. Es war ja schon dunkel, das hilft. E.v. jetzt mal eine andere Frisur zulegen und die Brille weglassen etc. ---oder 10 Kilo zunehmen O:-)

sehr treffend beschrieben. nur das Verjagen und nicht die Tür aufmachen passt nicht zueinander

Doch das geht aber nur wenns dunkel ist.

Türkette anlegen, Tür ein Spalt öffenen und sich nicht ins Licht stellen.

Dann fordern die zwar einen auf ins Licht zu gehen, aber den einfach nicht folge leisten und sie bitten das Grundstück zu verlassen.

Das funktioniert auf jeden Fall, habs schonmal mitbekommen, allerdings kam der Polizist am nächsten Tag wieder und er war sehr schlecht drauf :D .

hmm die polizisten die wegen sowas dann kommen, sind meißtens sowieso keine verkehrspolizisten und schon gewaltig schlecht gelaunt, dass sie wegen dir und deiner scheis* owi raus müssen, also mit denen würde ich mich nicht unbedingt anlegen ...

Bei der ganzen "ich jag die Bullen einfach weg"-Geschichte sollte man vielleicht bedenken, dass es in D durchaus üblich ist, die Führerscheinfotos der Leute aus dem näheren Umfeld des Halters mit dem Blitzfoto zu vergleichen falls der Halter nicht der Fahrer ist. Wenn das Foto gut ist reicht das schon...

Gruß,

Christian

scheis* owi raus

[klugscheissermodus] Ist keine Owi. Ist ne Stufe schlimmer. [/Klugscheissermodus]

Bei der ganzen "ich jag die Polizei einfach weg"-Geschichte sollte man vielleicht bedenken, dass es in D durchaus üblich ist, die Führerscheinfotos der Leute aus dem näheren Umfeld des Halters mit dem Blitzfoto zu vergleichen falls der Halter nicht der Fahrer ist. Wenn das Foto gut ist reicht das schon...

Ja, das stimmt schon. Deswegen soll derjenige, der wirklich gefahren ist nach Möglichkeit nicht unter des Wachtmeisters Augen treten.... X-) Wie heir schon mehrfach gepostet...

Soweit ich weiss, muss der Halter die Geldstrafe bezahlen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Punkte und Fahrverbot entfallen aber, da der Fahrer ja nicht nachweisbar ist.

Gruss

:wink2:

Mischi

Also das hört sich sehr gut an - mal guggn ob ich auf dem Bild zu erkennen bin aber ich denke nicht da wir auf der linken Spur der AB unterwegs waren und rechts neben uns noch eine Kolonne war.

Naja mal abwarten und Tee trinken bis das Briefchen ins Haus flattert.

Hi,

Lärmschutz, falsch eingestellte Uhrzeit usw helfen nichts gegen das Fahrverbot. Man kann nur vor Gericht die umwandlung des Verbots in doppelte Geldstrafe beantragen, wenn man auf seinen FS im Job so angewiesen ist, dass man ohne den, den Job verlieren würde, und das Punktekonto noch auf 0 steht. (DAzu braucht man einen Anwalt).

In Deutschland ist Fahrerhaftung, der Halter zahlt keinen Pfennig, und die

Behörden müssen (fast) selbstständig den echten Fahrer finden.

Das ist eine ganz normale Ordnungswidrigkeit.

Dass du nicht der Halter bist ist schonmal perfekt. Wer ist denn der Halter? Wenn zB ein Freund oder sonstjemand bei dem du nicht so oft zu sehen bist, und die Nachbarn dich nicht kennen wäre es noch besser ;)

Weil dann macht der angeschriebene Halter einfach - garnichts. Wenn er keinen Fahrer angibt, werden die Bullen mehrmals bis oft bei ihm anrufen und versuchen aus ihm etwas rauszuquetschen, desweiteren in Haus und Wohngegend auftauchen, den Halter selbst und die Nachbarn mit dem Photo in der Hand fragen ob sie wissen wer der Fahrer ist.

Wenn das alles nichts hilft, dann haben sie Pech und du kommst dran vorbei (ausser dummen Zufällen, zB du kommst grade zur gleichen Zeit wie die Bullen und du wirst erkannt). Aber ansonsten, wenn der Halter nichts sagt, dann können sie den Fahrer nicht ermitteln und haben Pech.

Einziges Problem wäre das Fahrtenbuch, aber das wird nurnoch extrem selten und wenn, dann nicht lange auferlegt. Falls der Halter nicht schonmal eine Warnung bekommen hat "das nächste mal bekommen sie ein Fahrtenbuch auferlegt", dann bekommt er die diesmal und es passiert nix. Fahrtenbuch geht übrigends auchnicht, wenn der Anhörungsbogen erst nach "2-3 Wochen" kommt.

Ein Problem ist es nur, wenn zB deine Frau die Halterin war und ihr zusammenlebt. Weil dann könne die Bullen entweder dich vor der Tür erwischen, oder sie finden garantiert einen Nachbarn der ihnen sagt "Ja, das ist doch der Tobi_444" (wie oben schon gesagt wurde).

Ein Anwalt kann bei der Sache auch helfen (zB Messfehler), ist aber unwahrscheinlich, dass er das durchkriegt.

Nutze aber auf jeden Fall schonmal die Zeit bis der Bussgeldbescheid kommt um dich zu informieren wie du vorgehen wirst, dass danach nix schief läuft.

Alles gute dabei ;),

Hannibal

  • 1 Monat später...

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