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Ausreden, die die Polizei akzeptiert! (Automagazin, Sat1)


jackpot

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Ich habe die Sendung "Automagazin" auf Sat1 am

Sonntag, 15. 8. 2004, 18.00 Uhr

leider versäumt und möchte nun wissen, was beim Thema "Ausreden, die die Polizei akzeptiert" berichtet wurde.

Ein Schnellfahrer kann sich bei der Polizei nicht hinausreden, dass er so schnell fahre, weil zu Hause das Bügeleisen eingeschaltet ist. Diese und ähnliche Ausreden helfen selten bis gar nicht, wenn man ungeschoren davonkommen will.

In der Vorschau wurde aber darauf hingewiesen, dass die Polizei bestimmte Ausreden aber durchaus akzeptiert. Hat irgendwer die Sendung gesehen und kann mir bzw. auch allen anderen CP Mitgliedern diese Ausreden nennen oder sonstiges vom Inhalt wiedergeben?

Danke und liebe Grüße

Jackpot

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Also es wurden eigentlich nur gezeigt, dass Ausreden nichts bringen.

Den einzigen Fall, wo ein Fahrer mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde (weiß nicht mehr genau wieviel, aber mehr als 20 km/h zu schnell), musste nicht zahlen, nachdem er mit dem Anwalt dagegen vorgegangen ist, da er sich in einer Ausnahmesituation befand. Seine Frau war schwanger und bekam ihr Kind im Krankenhaus, und er wollte zu ihr. Im nachhinein wurde er quasi freigesprochen.

Ansonsten bringen Ausreden nichts. Lieber dazu stehen, da wird auch eher mal ein Auge zugedrückt, als wenn mal wieder so ne blöde Ausrede kommt.

Gruss

:wink2:

Mischi

Im Zweifelsfall kann eine Ausrede ja auch dazu führen, dass einem Vorsatz vorgeworfen wird, und dann verdoppelt sich die Strafe sogar (glaube ich jedenfalls).

Ich denke auch, am besten bezahlen und garnichts sagen oder "Habe nicht auf den Tacho geschaut", "Schild übersehen, ich komme nicht von hier" etc.

Gruß,

Christian

Wie ist das denn, wenn ich auf eine Bundesstrasse abbiege, wo nur 70 ist, aber kein Schild nach meiner Einmuendung kommt, auf dem das steht? Meistens ist natuerlich ein Schild nach einer Einmuendung da, aber eben nicht immer. Ich kann doch nicht automatisch davon ausgehen, dass da 70 ist, oder? Ich meine wenn ich z.B. zum ersten Mal da laengs fahre. Wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht wissen kann, dann kann man doch auch nicht bestraft, werden, wenn man zu schnell faehrt.

Viele Gruesse,

David

@sunseeker2k

Genau diese Frage habe ich mich auch schon oefters gestellt.

Auf der BAB gibt es dieselben Situationen. Es ist eine 130er Beschraenkung vorhanden, nach der Autobahnauffahrt des Rasthofes ist direkt erstmal keine und erst nach einer Weile Fahrt kommt das naechste Schild.

Wenn ich auf eine BAB auffahre die ich nicht kenne, bin ich immer ein bisschen unsicher wenn da nicht gleich mein Lieblingsschild kommt und mit 200+ in einer 130er geblitzt zu werden ist nicht gerade lustig!

mfG :wink2:

bladie

Solang man die "nicht ordnungsgemäße Beschilderung" nachweisen kann ist das kein Problem. Sollte einem aber nachgewiesen werden, dass man dort nicht ortsfremd ist (zB. der Weg zur Arbeit etc) und man das Tempolimit hätte kennen müssen, hat man verloren. Gibts nen paar Urteile zu.

Gruß,

Christian

Selbst übergeordneter Notstand wird oft nicht angenommen.

Ich z.B. fahre in Wiesbaden (Nähe Rhein-Main-Hallen, wo oft Blitzer stehen) und auf der rechten Spur (zweispurig) fährt vor mir ein Radfahrer und fuchtelt aufeinmal mit dem linken Arm herum. Ich habe blitzschnell reagiert, da ich dachte, er würde gleich auf die Schnauze fliegen und das Lenkrad nach links gerissen und gleichzeitig mit Kickdown ein Zusammenstoßen mit dem danebenfahrenden Fahrzeug verhindert.

Der Idiot von Fahrradfahrer wollte nur auf die Radarfalle hinweisen und hat jedoch dafür gesorgt, dass ich ein Bußgeld zahlen durfte (15 km/h) zu schnell.

Trotz Einspruch musste ich zahlen.

Beim nächsten mal werde ich einen Radfahrer wohl totfahren müssen, um einer Strafe zu entgehen. Typisch Wiesbaden!

Wie ist das denn, wenn ich auf eine Bundesstrasse abbiege, wo nur 70 ist, aber kein Schild nach meiner Einmuendung kommt, auf dem das steht? Meistens ist natuerlich ein Schild nach einer Einmuendung da, aber eben nicht immer. Ich kann doch nicht automatisch davon ausgehen, dass da 70 ist, oder? Ich meine wenn ich z.B. zum ersten Mal da laengs fahre. Wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht wissen kann, dann kann man doch auch nicht bestraft, werden, wenn man zu schnell faehrt.

Viele Gruesse,

David

Nach einer Einmündung muss die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder angezeigt werden. Wenn nicht gilt sie als aufgehoben. Das ist auch bei AB-Auffahrten so, allerdings nicht bei Raststätten und Parklätzen o.ä. Da wird von einem Verlangt, dass man sich den Inhalt des Schildes merkt. :wink:

Wenn ein Schild irgendwie zugewachsen ist und hinter einem Baum steht oder was weiss ich hat man bei eienr Verhandlung imo auch gute Chancen, weil es einen Sichtbarkeitsgrundsatz (???) gibt, der besagt, dass das Schild klar und deutlich zu sehen sein muss.

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