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Blitzampel: Fotos und Zeit ?


Lakkie

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Hey All!

Wenn man dummerweise einen Rotlichverstoss begeht und sich beim Anhörungsbogen dumm stellt und die beiden Beweis-Bilder zwecks Identifikation zugsendet haben möchte: kann dann die Polizei diese aus ermittlungstechnischen Gründen zurückhalten, so dass man persönlich auf der diensthabenden Polizeistelle antanzen muss? Reicht da ein Beweisphoto aus, oder müssen die beide Bilder als Beweis haben?

Und: müssen die nicht auch die Dauer der Rotphase angeben, die bis zum Verstoss verstrichen ist? (Zwecks Fahrverbot oder nur Punkte)

Oder bekommt man diese Infos nur über den Anwalt?

Fragende Grüsse und schonmal Danke für Antworten

Lakkie

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@Headroom: Danke schonmal für den Hinweis, es geht so in Richtung Deiner Schilderung...

Das ganze passierte dem guten Bekannten in München, er wohnt aber in Pforzheim. Leider kann er sich momentan beim besten Willen nicht daran erinnern, wer damals gefahren ist, kommen wohl drei Leute in Frage... und die Freunde in Grün standen eben schon bei ihm vor der Tür und haben ihm über den Nachbarn ausrichten lassen, er solle sich melden... dh auch kein neuer Brief etc im Briefkasten... alles sehr ominös... er dachte auch schon an nen Anwalt...

nein, zurückhalten können/dürfen sie nichts.

VORSICHT !!!

bei der ermittlung des fahrers wird u.a. ein vergleich blitzfoto-personalausweis gemacht. ist der nicht schlüssig bekommst du eine freundliche einladung bzw. die freunde stehen vor der tür.

alles ohne rückschein nicht beachten, einschreiben nicht abholen. auf keinen fall freiwillig hingehen.

bei mir war das damals so:

der wagen war auf meine mutter zugelassen ( ist praktisch mit einer D - nummer in der schweiz :lol: ).

ich wurde auf der autobahn richtung buchloe-münchen geblitzt. da der fahrer eindeutig keine frau war (meine mutter hat kein damenbart X-) ) und sie sich nicht äusserte, standen die kollegen 3 mal - unangemeldet - vor der tür, immer in der hoffnung den fahrer zu erwischen.

und denk dran...in 3 monaten nach vorfall ist alles vorbei. bis dahin muss der fahrer ermittelt sein.

Nix ohne Anwalt...sind immerhin 3 Punkte, das kann schon mal weh tun.

Wobei ich auch schon gehört habe, daß es manche bis zur Vorladung treiben...da kann man sich dann nicht mehr wehren.

nein, zurückhalten können/dürfen sie nichts.

VORSICHT !!!

bei der ermittlung des fahrers wird u.a. ein vergleich blitzfoto-personalausweis gemacht. ist der nicht schlüssig bekommst du eine freundliche einladung bzw. die freunde stehen vor der tür.

alles ohne rückschein nicht beachten, einschreiben nicht abholen. auf keinen fall freiwillig hingehen.

So ist es. Zuerst wird der Abgleich mit dem Personalausweis gemacht.

Auf jeden Fall müssen sie beide Bilder herausgeben (Akteneinsicht). Ich würde einfach mal freundlich zurückschreiben, dass es ohne die Bilder nicht möglich ist, den Fahrer zu benennen. Wenn der Fahrer (Halter) eindeutig zu erkennen ist, hilft nur noch der Anwalt. Falls der Bußgeldbescheid ohne Bilder kommt, kann man immer noch Wiederspurch einlegen.

Fehlt übrigens das zweite Bild (wie bei Headroom), dann gibts maximal eine Verwarnung wegen überfahrens einer Haltelinie.

Fehlt übrigens das zweite Bild (wie bei Headroom), dann gibts maximal eine Verwarnung wegen überfahrens einer Haltelinie.
... das klingt sehr gut, denke, da stehen die Chancen nicht schlecht !

Im Übrigen werden Eure Ratschläge genau so angenommen... und zwar in einer sinnvollen Reihenfolge... :-))!

Thanx schonmal an alle!

PS: nur das mit der Verjährung ist, glaube, dann hinfällig, wenn ein Anhörungsbogen geschickt wurde, wie im vorliegenden Fall, dann kanns auch länger als drei Monate mit der Fahrerermittlung gehen.

Hi,

ist es nicht so, dass der Halter des geblitzen Fahrers keine Auskunft über Fahrer zum Blitzzeitpunkt geben muss. Die Polizei muss sowas dem "Täter" beweisen, da der Halter wohl nicht unter Aussagezwang steht.

Grüße

:wink2:

Eleijah

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