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abstand zum mittelstreifen beim parken


der_messias

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hi, ich kann mich aus meiner fahrschulzeit noch wage daran erinnern, dass es da sowas gab, von wegen, wenn man an ner straße parkt, dass man dann einen gewissen mindestabstand zur mittellinie haben muss (bei durchgezogener linie klar, aber bei gestrichelter?) gibt es sowas oder net, oder wie siehts aus?

wäre auch nicht schlecht, wenn jemand gleich auch noch den § dazu nennen könnte thx

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Außerorts darf man auf der Straße sowieso nie Parken und Innerorts, wenn zwischen Auto und durchgezogener Linie 3 Meter Platz ist. Innerorts brauchst du beim Parken keine Rücksicht auf gestrichelte Linien zu nehmen.

§12 Absatz 3 :wink:

Quelle: AVD

Der Mittelstreifen selber hat keine Bedeutung. Da gibt es keinen Mindestabstand, den man zum Parken einhalten muß. Es gibt lediglich ein Parkverbot an engen Stellen, was sich aus dem § 12 Abs. 1 (1.) der StVO ableitet. Hierbei zählt aber die Restfahrbahnbreite, die eingehalten werden muß. Früher waren das 3 Meter. Mittlerweile ist dies auf 2,60 Meter reduziert worden. Auch wenn ich nicht wirklich weiß, wie bei 2,60 Meter ein Löschzug durchkommen soll???

Das ist eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 35 Euro. Der Verstoß ergibt sich aus dem § 12 (1), 1(2), 49 StVO in Verbinung mit § 24 StVG und § 19 OWiG

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