Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Erhalt der Garantie bei Export??? Juristen sind gefragt!


Holgi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

Passt zwar nicht 100% hier rein, aber einen besseren Platz hab ich nicht gefunden. Könnte aber für uns alle wichtig sein.

Folgende Situation. Wenn ich privat einen Gebrauchtwagen von einem EU-Land in ein anderes importiere. Z.B. von D nach A, bleiben dann meine Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche dem verkaufenden Händler gegenüber erhalten? Oder kann der sagen: Export ins Ausland (obwohl ja eigentlich EU Inland) und was mit dem Auto passiert, geht mich nichts mehr an.

Es geht hier ausdrücklich nicht um die Herstellergarantie sonder die Gewährleistungen (Garantien) die ein Händler beim Verkauf seiner gebrauchten Fahrzeuge zu gewähren hat.

Was sagen die Juristen dazu?

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

hi,

habe eine z3 coupe in d gekauft, wurden ein paar teile auf garantie beim bmw händler ohne probleme getauscht. gewährleistung musst du dir aber beim händler wo du gekauft hast holen.

nur mal als beispiel:

du kaufst einen bmw neu, ziehst nach spanien, also klar, bmw muss dir trotzdem die garantie leisten.

@wildduck:Ja, das wusste ich. Meine Frage bezog sich aber auf die Gewährleistungen eines freien Gebrauchtwagenhändlers und nicht auf die Herstellergarantie.

Beispiel: Kauf mir einen M3 Bj.95 bei einem Gebrauchtwagenhändler in D. Dieser muss mir ja 12 Monate Garantie auf das Auto geben. Muss er das auch, wenn ich nun den Wagen nach A ausführe um ihn dort zu fahren?

Beispiel: Kauf mir einen M3 Bj.95 bei einem Gebrauchtwagenhändler in D. Dieser muss mir ja 12 Monate Garantie auf das Auto geben. Muss er das auch, wenn ich nun den Wagen nach A ausführe um ihn dort zu fahren?

Er muß dir keine Garantie geben. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers.

Ansonsten: interessante Frage, ich meine JA.

In den meisten Fällen wahrscheinlich trotzdem irrelevant. Denn solange kein kapitaler Motorschaden oder ähnliches vorliegt, wird es sich kaum auszahlen wegen einer Kleinigkeit wieder nach D zu reisen, um seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Er muß dir keine Garantie geben. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers.

Aber zumindest 24 Monate Gewährleistung. Das ist doch in D so im Gesetz verankert. In Österreich sind es meines Wissens nur 12 Monate.

Aber wir kommen vom Thema ab. Könnte ich nun meine Ansprüche gegenüber dem Händler im Fall der Fälle geltend machen oder nicht. Hilf mir doch einer der vielen Juristen hier.

  • 2 Wochen später...

Weder Gewährleistung (Rechte aufgrund Gesetz) noch Garantie (freiwilliges Zugeständnis an der Käufer) gehen unter, weil der Wagen in einem anderen Land zugelassen ist.

Wie kommst du darauf, dass das möglich sein könnte?

Viel problematischer ist in in solchen Auto-Gewährleistungsgeschichten, ob mir der Beweis gelingt, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe schon defekt/fehlerhaft war. Die Beweislastumkehr hilft da nur die ersten 6 Monate. Aber das ist ein anderes Thema.

Weder Gewährleistung (Rechte aufgrund Gesetz) noch Garantie (freiwilliges Zugeständnis an der Käufer) gehen unter, weil der Wagen in einem anderen Land zugelassen ist.

Wie kommst du darauf, dass das möglich sein könnte?

Viel problematischer ist in in solchen Auto-Gewährleistungsgeschichten, ob mir der Beweis gelingt, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe schon defekt/fehlerhaft war. Die Beweislastumkehr hilft da nur die ersten 6 Monate. Aber das ist ein anderes Thema.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...