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Bussen-Praxis in der Schweiz.....


Dr. Nagano

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naja... du machst es denen aber verdammt leicht. aber wenn du natürlich solchen ärger bekommst mit deinem vater, dann musst du das selbst wissen. wird ihm aber sicherlich auffallen, wenn du plötzlich "keine lust" mehr hast zum autofahren O:-)

was die busse angeht kannst du noch immer eine ratenzahlung vereinbaren, wenn es dann soweit ist. ich habe meine erste rate rund 2jahre nachdem ich geblitzt wurde bezahlt und ich kann dir versichern, ich werde n9och jahrelang abbezahlen. kommt mir doch nicht in die tüte, dass die sich mein geld so einfach einstreichen und ich mir das irgendwo absparen muss. mein tipp für dich, denk über eine ratenzahlung nach, wenn es soweit ist, um eine solche zu beantragen schreibst du in einem kurzen brief, dass du zu zeit in ausbildung bist und über kein grosses vermögen verfügst. am besten du schlägst gleich eine summe vor, die pro monat drinliegt. dürfte absolut kein problem sein.

vergiss sofort die medizin geschichte! kein wort darüber... sonst könntest du plötzlich noch andere probleme kriegen. dafür kriegst du keine mildernde umstände! falls du auf einem formular erklären musst, warum du zu schnell warst... schreib keinen kommentar oder das du einen moment nicht auf den tacho geachtet hast. ist sowiso relativ egal, weil es die frage nur gibt um einen notfall geltend zu machen, den du nicht hattest (keine ahnung was das ist... vielleicht eine schwangere frau im auto... jedenfalls musst du es beweisen können)

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Ich sag meinem Vater einfach ich hätte mich den Greenpeace angeschlossen. Und bei denen wird nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren, also habe ich den Schein für eine gewisse Zeit freiwillig abgegeben :D

Also das mit der Ratenzahlung wär schon toll. Da müsste ich notfalls nicht mal was meiner Mutter erzählen(irgendwann werde ich es natürlich schon erzählen müssen, das kann ich halt mit meinem Gewissen nicht ganz vereinbaren). Das heisst kein Elternteil erfährt von meinem Verbrechen. Aber wenn ich da so einen Brief von der Bezirksanwaltschaft nach Hause geschickt bekomme, wird es meine Eltern schon Wunder nehmen was da abläuft.

Und wie sieht es nun mit dem Strafregistereintrag aus?

Wie lange bleibt man da gespeichert.

Bei Verkehrsdelikten sind es glaube ich nur 2 Jahre.

Da wird sich wohl auch meine Gefägnisstrafe auf Bewährung auf 2 Jahre belaufen X-)

Was die Medikamente angeht.

Im Nachhinein denke ich auch, dass das keine so gute Idee ist.

Zuletzt werde ich noch in eine psychiatrische Klinik gesteckt wegen Selbstmord Gefährdung oder sonstigen psychischen Problemen.

Am besten ich bleibe einfach ehrlich und sage, dass ich auch nicht weiss was in mich gefahren ist mir das Recht zu nehmen mit solch überhöhter Geschwindigkeit zu kutschieren(als wär's das erste Mal gewesen :lol: )

Was ich noch gerne wissen möchte.

Soll ich mir irgendeinen Fürsprecher holen?

Ich glaube das wird mir auch nicht viel bringen, was soll die jenige Person schon zu der Situation aussagen können.

Und nen Anwalt kann ich mir leider auch nicht leisten; ist halt schon beruhigend wenn man ne Person auf seiner rechten Seite hat die hinter einem steht.

Aber hey was soll's das Leben geht weiter!

In 40 Jahren werde ich meinen Enkelkindern erzählen können was für ein schlimmer Autofahrer und Krimineller ich meinen jungen Zeiten war :D

kannst du eigentlich getrost vergessen mit dem anwalt... als autofahrer hast du recht auf überhaupt nichts ausser zahlen. du bist praktisch wehrlos gegen alles. du hast das recht einsprache einzulegen aber lustigerweise kann dir jeder im voraus sagen, dass es nichts bringen wird... schon interessant dieses system. und alle nehmen es nur so hin. viel spass beim zähneknirschenden zuschauen!

naja... mach einfach alles, damit es dein erstes und letztes mal war.

ich kündige mein comeback schon langsam wieder an auf der strasse, mit der temperatur steigt auch die geschwindigkeit :D und mir ist JEDES legale und illegale mittel recht um nicht noch einmal erwischt zu werden. :-))!

www.bindex.ch.vu (auf der seite sammeln wir die fahrzeuge von zivilstreifen. am meisten helfen die angabe von marke, typ und farbe)

einen Anwalt kann ich mir auch deswegen nicht leisten weil mir die nötigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Schade ist nur, das ich mein erstes Mal schon vergeben habe.

Wenn's mich das nächste Mal erwischt, könnte ich wirklich ins Kittchen wandern.

Wie auch immer, ich werde versuchen mich an die üblichen Geschwindigkeitvorgaben zu halten.

Oder was ich mir auch schon überlegt habe.

Jedesmal wenn ich ins Auto einsteige ziehe ich mir einfach ne Maske an, da kann mir keiner was anhaben falls es mich wieder mal blitzen würde.

Wenn man aber von der Polizei an Ort und Stelle angehalten wird, na dann gute Nacht :D

Wie auch immer, morgen geht's ab in den Winterurlaub. Werde also wohl erst in einer Woche reinschauen können.

Bis nächste Woche und haltet eure Augen offen falls ihr mal den Tacho aus eurem Blickwinkel verliert :lol:

  • 2 Wochen später...

So bin wieder frisch erholt von meinen Ferien zurück.

Hab das Schreiben nun endlich von der Polizei bekommen.

Ich muss mich nächste Woche bei den melden für eine Anhörung.

Falls jemanden was Gescheites einfällt, was ich denen erzählen könnte, dann schreibt es nur hier rein.

Aber was mich jetzt mehr interessiert.

Wie sieht es mit dem Strafregistereintrag aus?

Werde ich jetzt definitiv ins Strafregister eingetragen oder kann ich mich noch irgendwie davor retten?

Und falls ja, für wie lange wird man da eingetragen?

Beträgt die Dauer bei Verkehrsdelikten für alle gleich oder wird da je nach Person unterschieden?

Mein Problem ist, dass ich erst 20 bin und noch nicht berufstätig bin.

Wenn ich mir jetzt nen Job suchen will, könnten einige Komplikationen entstehen. Den Arbeitgeber wird es sicher interessieren ob ich schon vorbestraft bin.

Danke

Ich muss mich nächste Woche bei den melden für eine Anhörung.

du musst gar nix. die wollen doch was von dir.

Falls jemanden was Gescheites einfällt, was ich denen erzählen könnte, dann schreibt es nur hier rein.

aussage verweigern. oder willst du dich selbst belasten? die müssen dir nachweisen, wie es war oder was war.

Wie sieht es mit dem Strafregistereintrag aus?

Werde ich jetzt definitiv ins Strafregister eingetragen oder kann ich mich noch irgendwie davor retten?

wenn du verurteilt wirst, gibts auch nen eintrag.

Und falls ja, für wie lange wird man da eingetragen?

du kannst die löschung nach 5 jahren beantragen.

Beträgt die Dauer bei Verkehrsdelikten für alle gleich oder wird da je nach Person unterschieden?

die dauer ist immer gleich lang, aber neulenker und junge werden härter verurteilt.

Mein Problem ist, dass ich erst 20 bin und noch nicht berufstätig bin.

Wenn ich mir jetzt nen Job suchen will, könnten einige Komplikationen entstehen. Den Arbeitgeber wird es sicher interessieren ob ich schon vorbestraft bin.

Danke

wenn jemand fragt, was nicht anzunehmen ist, sagst du halt nein.

überprüfen wird das wahrscheinlich keiner.

und ansonsten ist es ja "nur" ein verkehrsdelikt.

mfg gumball

du musst gar nix. die wollen doch was von dir.

Bei Nichtbefolgen droht mir eine Busse von CHF 50.- bis 100.-

Und ich will doch nicht, dass die Bullen schlussendlich bei mir persönlich vorbeischaut.

aussage verweigern. oder willst du dich selbst belasten? die müssen dir nachweisen, wie es war oder was war.

Ich wurde geblitzt , also liegt es doch sehr nahe, dass alle Daten vorhanden sind die gegen mich sprechen. Natürlich sollen die erst mit den Daten rausrücken, bevor ich nur ein Wort von mir gebe.

du kannst die löschung nach 5 jahren beantragen.

Erst nach 5 Jahren?

Das kann ich echt nicht gebrauchen. Ich habe nämlich vor in den nächsten 3 Jahren nach Kanada auszuwandern(das meiste ist eigentlich schon geregelt). Aber wenn die kanadische Botschaft feststellt, dass ich vorbestraft bin, kann ich gleich vergessen, dass mein Auswanderungsantrag erfolgreich sein wird.

Ich hoffe nur, die schauen genau nach für was man bestraft wurde.

bei der ersten anhörung war weder ich noch der eingetragene besitzer bei der anhörung, beim zweiten termin (einige zeit später) bin ich ziemlich zu spät erschienen. nachträglich muss ich sagen, ich werde nie mehr vorbeigehen, ausser ich kann ihnen meine zeit in rechnung stellen O:-)

wie du so schön sagtest haben sie ja ein foto und so weiter... du musst eigentlich nur vorbeigehen, damit sie dich indendifizieren können. da du dich von deinem vater auch verstecken musst hast du wohl keine wahl als dort vorbeischauen oder den termin auf einen zeitpunkt zu verschieben, der dir besser passt.

fragen wie "warum sind sie zu schnell gefahen" würde ich garnicht erst beantworten, da es sich nicht lohnt ausser du machts notstand geltend "es ging um leben und tod..."

wenn du also die einfache variante freiwillig wählst gehst du vorbei, lässt dir das foto zeigen und sagst, dass du es warst. nicht mehr und nicht weniger. sonstige fragen musst du nicht beantworten. falls das foto extrem schlecht ist kannst du ja noch immer sagen du wärst das nicht (dann kriegt dein vater allerdings wieder wind)

viel spass mit den degenerierten einzeller :-))!

(gestern waren sie ja auch wieder oberspitz, kann mal wieder nur hoffen... X-) hätte den ausweis auf insgesamt 350km siecher 6mal abgeben können nach CH-recht)

So heute hatte ich die Verhörung. Hab sie heute auf den späten Nachmittag verschoben.

Der Polizist hat keine dummen Sprüche abgelassen (ausser diesen, der mich aber eher fröhlich gestimmt: "Sie sind scho huere schnäll unterwägs gsi, sie sind de rekordhalter uf dere strecki") und hat versucht soweit wie möglich entlastende Argumente in sein Protokoll einbringen zu können.

Naja wie auch immer, zumindest hab ich jetzt für 2 Monate Ruhe. Dann bekomme ich den Strafbefehl.

Weiss jemand wie lange die Verjährungsfrist dauert.

Sind es 3 Monate?

Dass heisst wenn ich die Strafanzeige erst nach 3 Monaten bekomme, dann ist die ganze Sache verjährt?

Wär doch zu schön um war zu sein.

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Hallo Dr. Nagano,

 

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3 Monate Verjährungsfrist ? :???:

Ich würde sagen, Bewährungsfrist 2 Jahre, Verjährungsfrist min. 5 Jahre.

Also ich dachte eher, die Zeitdauer zwischen dem Protokollschreiben und der Strafanzeige die per Post zugeschickt bekomme.

Nehmen wir mal an, ich höre jetzt ein halbes Jahr nichts mehr von der Polizei oder der Bezirksanwaltschaft.

Wie würde dann meine Lage aussehen?

... und hat versucht soweit wie möglich entlastende Argumente in sein Protokoll einbringen zu können.

nicht das ich dich stressen möchte oder so... aber ich kenne das nur zu gut! das ist ein haufen blablabla und ändert überhaupt nichts. die polizisten sind da immer sehr umgänglich und lügen zum teil das blaue vom himmel (selbst erlebt) an der strafe ändert sich damit eigentlich nichts.

die bewährung beträgt mal 1 jahr, mal 2 jahre... keine ahnung nach welchem schema da gearbeitet wird. ich weiss nicht einmal, wann mein eintrag nun gelöscht wird X-) ...und wie naethu schonmal gesagt hat, löschen ist irgendwie relativ :???:

mach dir keine sorgen, dass du nichts vom Bezirksstatthalter hören wirst. das wird nicht passieren! vielleicht lassen sie einen kinderschänder auf urlaub, so dass er weitere übeltaten begehen können aber ganz sicher werden sie dich nicht vergessen :-))! das mit den 3 wochen... hmmm gilt das nicht für deutschland bei der ersten kontaktaufnahme?

Was ich noch fragen wollte.

Der Polizist behauptete ich sei noch innerorts(80 erlaubt) unterwegs gewesen.

Die Aufhebung der 50er Limite befindet sich aber schon einige hundert Meter vor dem Ortsschild.

Jetzt hab ich das Gefühl, dass diemich gleichauf mit dem Ortsschild beglitzt haben oder einige Meter nach dem Ortschschild.

Er behauptet aber 20m vor dem Ortsschild.

Wie kann ich jetzt an das Foto rankommen ohne das mein Vater Wind davon kriegt.

Kann ich einfach auf die Wache gehen und das Foto verlangen?

Oder müssen die mir das per Post zustellen?

Ich weiss dass der Blitzkasten meistens hinter einem Gebüsch steht und dieses befindet sich nur wenige Meter hinter dem Ortsschild(also schon ausserorts)

Danke

das blöde foto hätten sie dir eigentlich heute vorweisen sollen. du hast ohne das foto anzuschauen schön alles erzählt, zu protokoll gegeben und unterschrieben?

soviel ich weiss hast du jederzeit das recht dieses foto zu sehen...

weiss jemand, warum man in der CH kein foto kriegt? immerhin kostet es ein paar tausend franken, da hätte ich eigentlich schon gerne einen abzug von diesem beschissenen foto. wie siehts aus?

Ja hab schon unterschrieben. Im Nachhinein denke ich war das einbisschen zu voreilig.

Aber wenn ich tatsächlich hinter dem Ortsschild geblitzt worden bin, mich also schon ausserorts befinde- dann bin ich ja immer noch im Recht.

Werde morgen gleich nochmal vorbei gehen und das Foto verlangen.

Ich könnte schwören ich bin gleich auf mit dem Ortsschild in die Radarkontrolle gerast oder nach dem Ortsschild.

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