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Auto Abmeldung - was bekomme ich zurück? Brief & Schein?


isderaimperator

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Vorgeschichte:

Meinen alten Bentley habe ich abgemeldet um ihn in Spanien zuzulassen. Der nette Bentleyhändler hat Exportkennzeichen besorgt, allerdings seinen Firmennamen in die Papiere eintragen lassen. Dadurch habe ich jetzt finanzielle Nachteile, wenn ich das Auto in Spanien zulassen möchte. Zu der "Zulassungssteuer", ca. 5.000,00 EUR kommt jetzt auch noch mal 1.700,-- EUR dazu für den Halterwechsel. Hier in Spanien habe ich natürlich versucht das zu vermeiden und einen Weg versucht zu finden, den Eigentumsnachweis zu führen. Scheint sinnlos zu sein.

 

Der einfachste Weg wäre daher, die Papiere wieder nach D zu senden und das Auto wieder auf mich anzumelden und dann sofort wieder abzumelden, so dass ich als letzter Halter in den Papieren geführt werde.

 

FRAGE daher (um die nächste Überraschung zu vermeiden)

Was bekomme ich nach der Abbeldung in D wieder zurück von der Behörde?

Beide Zulassungsbescheinigungen 1 & 2 (Brief & Schein),

oder nur zB Teil 2 (Brief)?

Was wieder zu Komplikationen bei der Zulassung in Spanien fürhen könnte, da die beides haben wollen.

 

Es ist solange her, dass ich ein Auto selbst abgemeldet habe, dass ich es nicht mehr erinnere. Mir war so, dass man früher beides zurück bekam und die Ecken abgeschitten waren.

Oder zB nur den Brief.

 

Wer kann zu 100% meine Frage beantworten? Vermutungen helfen mir da nicjht weiter.

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Bei der Abmeldung gibt es den Kfz-Brief (Teil II) und Kfz-Schein (Teil I) entwertet zurück. Da steht auf der Rückseite das Abmeldedatum drauf mit Siegel und Unterschrift. Du unterschriebst auch auf ein internes Dokument der Zulassungsstelle, dass Du diese Dokumente zurückerhalten hast. Es werden keine Ecken abgeschnitten.

 

Wurde jedoch danach ein Export-Kennzeichen beantragt, steht im Kfz-Brief II ein neuer Halter drin. Dazu gibt es einen neuen Kfz-Schein I mit den neuen Halterdaten sowie aktuelles Export-Kennzeichen (z.B. HH 101 A - mit Ablaufdatum).

Fehlte bei der Export-Kennzeichen-Anmeldung bereits Kfz-Schein (Teil I), so hätte das Export-Kennzeichen nicht erstellt werden können. Also war der (abgemeldete) Kfz-Schein (Teil I) bereits bei Export-Kennzeichen-Zulassung vorhanden !

 

Der alte Kfz-Schein (Teil I) wird bei Export-Kennzeichen-Anmeldung automatisch eingezogen. Der alte Kfz-Brief II wird ausgehändigt und wenn dort beide Haltereintragungen bereits beschrieben waren, wird zum vollen Kfz-Brief II ein neuer ausgehändigt.

 

PS: Wenn Du wieder DE-Papiere haben möchtest, braucht man zum Fahrzeug eine neue HU/AU mit Datum nach Spanien-Zulassung, Kaufrechnung, wenn das Fahrzeug nicht auf Deinem Namen läuft und natürlich die spanischen Fahrzeugpapiere und (nicht zwangsläufig, wenn in Spanien abgemeldet) Kennzeichen.

  • Gefällt mir 5
vor einer Stunde schrieb isderaimperator:

Halterwechsel

https://spanien.diplo.de/blob/1755868/6c7ca2ee52dfddca94ed698400d4abef/zulassung-kfz-in-spanien-data.pdf

Zitat

Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges wird von den spanischen Behörden eine Anmeldesteuer (impuestos de matriculación) erhoben, von der Sie befreit werden können, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nach Wohnsitznahme in Spanien den Nachweis erbringen, dass Sie zuvor für mindestens ein Jahr im Ausland wohnhaft waren und das Fahrzeug sich während dieser Zeit für mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz befand. 

 

  • Mitglieder
vor 3 Stunden schrieb isderaimperator:

Was bekomme ich nach der Abbeldung in D wieder zurück von der Behörde?

Beide Zulassungsbescheinigungen 1 & 2 (Brief & Schein),

Ja, du bekommst Teil1 & Teil2 wieder zurück.

 

Du hast jedoch nun ein anderes Problem, wenn das Fahrzeug bereits in Spanien ist.

Wenn du Exportkennzeichen hast und wieder eine normale Zulassung haben willst, musst du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen! So ist es jedenfalls bei der Zulassungsstelle hier in Pfaffenhofen. Das solltest du dann mit deiner Zulassungsstelle vorher klären.

 

Wenn du noch weitere Infos brauchst, ruf mich an.

  • Gefällt mir 4

Vielen Dank für die Antworten.

vor 18 Stunden schrieb Andreas.:

Das trifft auf mich nicht zu, da ich keinen Umzug mache.

 

 

 

 

 

Vielen Dank für die anderen Antworten!

 

Das Fahrzeug habe ich tatsächlich schon nach Spanien mit den Exportkennzeichen überführt. Eine Rückführung würde finanziell keinen Sinn machen (Transportkosten LKW, Selbstfahrt etc)

  • Gefällt mir 1
vor 19 Stunden schrieb Moin_der_Wolfi:

Bei der Abmeldung gibt es den Kfz-Brief (Teil II) und Kfz-Schein (Teil I) entwertet zurück. Da steht auf der Rückseite das Abmeldedatum drauf mit Siegel und Unterschrift. Du unterschriebst auch auf ein internes Dokument der Zulassungsstelle, dass Du diese Dokumente zurückerhalten hast. Es werden keine Ecken abgeschnitten.

 

Wurde jedoch danach ein Export-Kennzeichen beantragt, steht im Kfz-Brief II ein neuer Halter drin. Dazu gibt es einen neuen Kfz-Schein I mit den neuen Halterdaten sowie aktuelles Export-Kennzeichen (z.B. HH 101 A - mit Ablaufdatum).

Fehlte bei der Export-Kennzeichen-Anmeldung bereits Kfz-Schein (Teil I), so hätte das Export-Kennzeichen nicht erstellt werden können. Also war der (abgemeldete) Kfz-Schein (Teil I) bereits bei Export-Kennzeichen-Zulassung vorhanden !

 

Der alte Kfz-Schein (Teil I) wird bei Export-Kennzeichen-Anmeldung automatisch eingezogen. Der alte Kfz-Brief II wird ausgehändigt und wenn dort beide Haltereintragungen bereits beschrieben waren, wird zum vollen Kfz-Brief II ein neuer ausgehändigt.

 

PS: Wenn Du wieder DE-Papiere haben möchtest, braucht man zum Fahrzeug eine neue HU/AU mit Datum nach Spanien-Zulassung, Kaufrechnung, wenn das Fahrzeug nicht auf Deinem Namen läuft und natürlich die spanischen Fahrzeugpapiere und (nicht zwangsläufig, wenn in Spanien abgemeldet) Kennzeichen.

Das Fahrzeug hat natürlich noch keine spanischen Kennzeichen. Die soll es ja erst bekommen.

 

Die nächste Frage wäre, muss das Fahrzeug in D wieder vorgeführt werden (Noch hat es TÜV bis 2023), wie Luimex sagt, oder gar eine HA/AU.

 

Ich werde Bentley bitten, mal diese Fragen mit der Zulassungsstelle zu klären, ob das Auto wieder nach D muß.

 

 

Was so ein dummer Flüchtigkeitsfehler alles auslösen kann. Ich bin schon fast geneigt einfach in den sauren Apfel zu beißen.

 

 

Wenn das Fahrzeug noch deutsche Papiere hat (Teil I & II) dann kannst Du es mit noch gültiger HU/AU wieder auf Deinen Namen zulassen.

Ich habe schon Export-Kennzeichen erstellen lassen und am Ende kam es nicht zum Fahrzeugverkauf, dann habe ich das Fahrzeug wieder nach Ablauf der Kennzeichen (1 Monat) "normal" zugelassen. Das war 2019.

Bei Zoll-Kennzeichen-Erstellung wollte die ZuLi das Fahrzeug sehen. Wie die Sachlage bei normaler Zulassung ist, kann ich nicht beurteilen. Da reicht ein Anruf bei Deiner ZuLi mit der Frage, ob Du das Fahrzeug mitbringen musst oder nicht (kannst ja behaupten, das Fzg. ist im Moment in einer Werkstatt zur Reparatur, darum frägst Du....)

 

Benötigt wird auf allefälle:

- Zollkennzeichen (wenn noch gültig)

- Brief Teil II

- Schein Teil I

- gültige HU/AU Papiere

- eVb

- SEPA Mandat

- ggfls. Vollmacht (wenn eine andere Person für Dich zulassen möchte)

- gültiger deutscher Ausweis (bei Reisepass muss eine Wohnsitzmeldung vorgelegt werden)

- evtl. Fahrzeug (was sich ja klären lässt)

 

Viel Erfolg.

 

EDIT: für HH ZuLi: 040 428580 (und die 4 drücken für ein persönl. Gespräch)

  • Gefällt mir 1

Gerade in HH in der Süderstraße angerufen !

 

Der nette Herr sagte lt. meinem Gedächtnisprotokoll:

 

"bei einem Fahrzeug mit deutschen Export-Kennzeichen muss das Fahrzeug NICHT wieder bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, wenn das Fzg. auf einen Halter mit deutschem Wohnsitz zugelassen wird. Es spielt auch keine Rolle, ob das Zollkennzeichen noch gültig oder abgelaufen ist". Die Kennzeichen sind aber mitzubringen".

 

Ich hoffe ich konnte damit Licht ins dunkle bringen.

 

Grüße aus Buxtehude

  • Gefällt mir 3

Haha, da hast Du Dich ja richtig reingehängt 🙂 Danke Dir.

 

Gut dann werde ich mal ein Päckchen für Bentley Hamburg packen und bitten mir wieder deutsche Papiere für meinen Bentley zu besorgen und ihn sogleich wieder abzumelden, damit ich mir in Spanien Geld sparen kann.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo isderaimperator,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1
  • Mitglieder

Gerade hier in PAF bei der Zulassungsstelle nachgefragt.

 

Das Fahrzeug muß bei Zulassung vorgeführt werden wenn es Export-Kennzeichen hat!

 

So unterschiedlich sind die Regelungen......... 🤦‍♂️

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