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BGH Urteil zum Erlöschen der Betriebserlaubnis


ce-we 348

Empfohlene Beiträge

Hi alle,

 

hier mal ein aktuell veröffentlichtes Urteil des BGH zum Erlöschen der Betriebserlaubnis:

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=65685a90d68973cbc0f5096bce777020&nr=103388&pos=0&anz=1

 

Ich denke, dieses Urteil könnte einigen (mit z.B. nicht zugelassenen Abgasanlagen) die Angst nehmen, dass ihr Fahrzeug sofort stillgelegt wird.

Zur Klarstellung: das ist keine Aufforderung von mir zum Anbau illegaler Teile.

 

Wer es nicht ganz lesen möchte, kann sich auf die Randnummern 30,31,32 und 58 beschränken.

 

Gruß

Christoph

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Gast Kurt_Kroemer

Interessantes Thema.

Aber draus ableiten zu wollen, daß man das auch auf AGAs übertragen könnte, halte ich für falsch.

Im einen Fall geht es um Verkehrssicherheit, im anderen Fall einfach um Lärmschutz.

Letzteres hat ja mit der Sicherheit zuerst einmal nichts zu tun, sondern mit dem Schutz der Mitmenschen vor unnötigem Lärm.

Insofern halte ich Schallmessungen an auffällig lauten PKW für richtig und gut.

Wer mit offenen Klappen im 1. Gang Häuserschluchten beschallen möchte, der soll auch die Konsequenzen tragen.

Das ist kein Sicherheitsthema; Lärm macht Menschen krank.

 

vor einer Stunde schrieb Kurt_Kroemer:

Lärm macht Menschen krank.

Nö, er weckt nur gestörte Gestalten auf. Wo ist eigentlich Alpinchen, der müsste doch sofort wach werden.

  • Gefällt mir 1
vor 13 Stunden schrieb ce-we 348:

Wer es nicht ganz lesen möchte, kann sich auf die Randnummern 30,31,32 und 58 beschränken.

nimm die nummern 1 ,2 und 3 und schon wird klar,dass die ganzen 25 folgenden seiten jeder rechtslage entbehren ! :-o:lol:

Diese Einlassung verstehe ich sprachlich und logisch nicht. 

Ziffern 1 bis 3 (und noch viele weitere) geben den zwischen den Parteien unstreitigen und später den streitigen Sachverhalt wieder. Das hat also mit "Rechtslage" schon gar nichts zu tun.🤔
 

Markus

  • Gefällt mir 1

soll ich wirklich ?.... na gut :

  • DerKläger schloss am 16. November 2016 als Verbraucher mit dem be-klagten Autohändler einen Kaufvertrag
  • Das Fahrzeug wurde dem Kläger nach Zahlung des Kaufpreises noch am selben Tag mit achtfacher Bereifung übergeben
  • Im Juni 2016 stellte der Kläger fest, dass bei seinem Fahrzeug die hinte-re Federung nicht funktionierte.....

kunden ,welche schon 5 monate vor dem kauf reklamieren sind mir irgendwie suspekt.:wink:

  • Haha 1

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