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Ferrari 458 Import aus dem EU Ausland


Stonekiller

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Hallo liebe Ferrari Gemeinde,

 

ich besichtige kommende Woche zwei Ferrari 458. Einen in Schweden den anderen in Dänemark. Beide Fahrzeuge sind laut Aussage der Händler Erstzulassung in Deutschland gewesen.

 

Nun meine Frage ob mir jemand helfen kann ob da bei der Rückführung nach Dtl. was großartig zu beachten ist.

 

Ich wäre jetzt so naiv rangegangen und würde mir Kurzzeitkennzeichen auf Verdacht mitnehmen. Wenn ein Kauf zustande kommt schraube ich die dran und überführe das Fahrzeug nach Dtl. 

 

Da dieses ja bereits aus Dtl. stammt sollte es doch weder Zolltechnisch noch Zulassungstechnisch irgendwelche Probleme geben.

 

Nun weiß ich aber das Naivität oft bestraft wird und man falsch liegt. 

 

Kann mir jemand sagen wie es richtig läuft.

 

Besten Dank

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Moin , du kannst dir in Dänemark Kurzeitkennzeichen kaufen und in Schweden muss der Händler die Versicherung von den Kennzeichen aktiveren. Zoll musst du nicht bezahlen auch wenn sie nicht in Deutschland zugelassen wären. Beides Eu Länder .

 

gruss Carlos

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Das die Autos mal in DE eine Zulassung hat steuertechnisch genau Null relevanz. Da beide Laender mit in der EU sind und es somit den freien Warenverkehr gibt must du an der Front nichts beachten.

 

Das Neuwagen in Dänemark guenstig sein koennen ist bekannt aber wie machen die es bei Verkaeufen mit ihrer irrsinnigen hohen Zulassungssteuer (aehnlich wie in Oesterreich und deren NOVA). Bekommt ein Daene diese beim Abmelden wieder bzw. wenn der Wagen ausgefuehrt wird?

 

Gruss

Joerg

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vor 30 Minuten schrieb Stonekiller:

Kurzzeitkennzeichen auf Verdacht mitnehmen.

Von hier welche mitnehmen geht nicht mehr. Du musst für Kurzzeitkennzeichen bereits die Daten des betreffenden Autos (Brief) haben. Wie früher ein Kennzeichen auf Vorrat mitnehmen, mehrere Autos ansehen und dann eines davon mit dem Kennzeichen mitnehmen geht nicht mehr. Es wurde wohl zuviel damit betrogen (Stichwort: Vollkaskoschäden).

 

Wie Cavallo schrieb: Du wirst das vor Ort regeln müssen mit dortigen Kurzzeitkennzeichen für den Export (bei uns sind die rot statt gelb gekennzeichnet und haben auch andere Nummernkreise) oder ähnliches.

 

Gruß

 

Michael

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OK der Beitrag ist interessant weil er davon handelt wie ein Fahrzeug aus Schweden importiert wird was Erstzulassung in Schweden war. Schon mal gut zu wissen das man da scheinbar einiges mehr beachten muss. Ist interessant weil bei dem Händler in Schweden noch ein zweiter 458 steht der auch interessant ist. Der ist aber dev. ein schwedisches Fahrzeug. Wenn ich es richtig verstanden habe sind die COC Papiere eigentlich das wichtigste. 

 

Jetzt aber die Gretchenfrage. Müssen die COC Papiere auch bei einem Fahrzeug vorhanden sein welches Erstzulassung Dtl war. 

Oder anders gefragt: gehören die COC Papiere unabhängig vom EU 1. Auslieferungsland immer zum Fahrzeug dazu? Oder gibt es EU Länder wo die COC Papiere nicht beim Fahrzeug dabei sind?

 

Vielleicht kann jemand aus dem Forum wie Luimex mal eine genaue Gegenüberstellung machen was zu berücksichtigen ist bei Fahrzeugen die Erstzulassung Dtl. sind und Fahrzeugen die Erstzulassung EU Land sind. 

 

Gruß

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vor einer Stunde schrieb Irix:

Das Neuwagen in Dänemark guenstig sein koennen ist bekannt aber wie machen die es bei Verkaeufen mit ihrer irrsinnigen hohen Zulassungssteuer (aehnlich wie in Oesterreich und deren NOVA). Bekommt ein Daene diese beim Abmelden wieder bzw. wenn der Wagen ausgefuehrt wird?

Dänemark hat 25% Umsatzsteuer. Hat ein Auto den gleichen Endpreis in beiden Ländern, ist der Nettopreis dann in Dänemark niediger (z.B. entspricht 100.000 EUR brutto dann in Deutschland 84.033,61 EUR, in Dänemark aber 80.000 EUR).

 

Kauft man ein neues Fahrzeug in einem EU-Land (neu in diesem Sinne wird definiert als: weniger als 6.000 km gelaufen oder jünger als 6 Monate), dann darf der Verkäufer den Wagen ohne Umsatzsteuer verkaufen.

 

Der Käufer dieses "neuen" Autos muss aber in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 19% nachentrichten. Er bekommt das Auto sonst nicht zugelassen.

 

Erst wenn der Wagen älter als 6 Monate ist (bei einem 458 dürfte das zutreffen, das Modell wird ja schon länger nicht mehr produziert) und mehr als 6.000 km gelaufen hat (also hier ACHTUNG!), muss man in Deutschland keine Umsatzsteuer nachentrichten.

 

Das gilt unabhängig davon, ob man als deutscher Käufer selbst Unternehmer (Kfz-Händler oder auch eine Firma, die den Wagen fürs Betriebsvermögen kauft) ist oder nicht. Das Ganze nennt sich "Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge" und ist im § 1 b UStG geregelt. Traurig, weil viele das nicht kennen. Aber dennoch wahr.

 

Siehe auch das Merkblatt der IHK Nürnberg

 

https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Lieferung-Erwerb_Kfz_EU_119.pdf

 

Gruß

 

Michael

 

 

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Danke für die Info. Das war durchaus lesenswert und auch so mal gut zu wissen. In jedem Fall sind die km aber auch über den 6000.

 

danke

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Moin Mädels,

ich hatte mal den Fall, das ich ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren (ich meine, es war ein 360Spider, von mir in Italien gekauft) zulasssen wollte.

 

Eine COC hatte ich nicht. 

 

Dabei war aber das „Glück“, das sich heraus gestellt hat, das der Wagen ganz zu Anfang mal in D zugelassen war und erst dann nach It gekommen ist. Über die VIN war das dann nachvollziehbar. Etwas Recherche meiner örtlichen Zulassungsstelle war zwar nötig, aber am Ende wurde die Zulassung auch ohne COC erteilt. 

 

Insofern müsste  auch in Deinem Fall die VIN ausreichen. Frag aber lieber bei Deiner Zulassungsstelle nochmal nach. 

 

Gruß Andreas

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  • 1 Monat später...

Wo kann man COC Papiere für Ferrari bestellen? Nur bei Ferrari? Und was kostet es? Danke! (Für BMW hatte Ich schon mal bestellt, 200 Euro)

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