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Geschrieben

Ältere Autos hatten ja nur zeitweise Aussenspiegel ab Werk.

Das Werk fordert für die classiche Zertifizierung die Demontage der nachgerüsteten Spiegel.

Weiss jemand, ob man heute noch ohne Spiegel fahren darf?

 

Beispielfoto.

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Geschrieben

In Deutschland gilt eigentlich m.W.  gemäß § 72a Abs.1 StVZO für alle Fahrzeuge ab 01. November 1956 Innen- und Außenrückspiegelpflicht. 

 

Allerdings kenne ich selbst genug 330/365 und älter, die auch heute noch ohne Außenrückspiegel fahren. 

 

Gibt es u.U. eine Ausnahmeregelung für spezielle Oldtimer?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb F40org:

In Deutschland

Danke, brauche aber die CH.

Theoretisch und für mich logisch, bräuchte man keinen. Da das Auto ja so ab Werk ausgeliefert wurde.

Nur es könnte es ja sein, dass gem. gesetzliche Vorgabe nachgerüstet werden müsste, obwohl eine Nachrüstung die Linie massiv verändert.

 

Geschrieben

Für den Kanton Zürich gibt es dazu ein paar Informationen auf deren Webseite:

www.stva.zh.ch/veteran

 

Demnach können Autos, die seinerzeit ab Werk ohne Aussenrückspiegel geliefert wurden (es wird explizit nicht von einer Erstzulassung gesprochen!), nach wie vor ohne Nachrüstung zugelassen werden.

 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb matelko:

...seinerzeit ab Werk ohne Aussenrückspiegel geliefert...

hierbei bleibt aber mbm die frage offen,ob sie dann tatsächlich im jeweiligen land (hier : CH) auch so ausgeliefert wurden ?ich bin z.B. zu fast 100% sicher dass alle fiat dinos ohne aussenrückspiegel das werk verliessen,jedoch definitiv in z.B. D mit ebensolchen vor der auslieferung an die kunden ausgerüstet wurden... war hierzulande dazumals schon lange pflicht...

Geschrieben

Ja, das schrieb F40org weiter oben schon, daß in Deutschland ab 01. November 1956 definitiv alle Fahrzeuge einen Außenspiegel haben müssen und solche, die zuvor ohne Außenspiegel in Deutschland zugelassen wurden, nachgerüstet werden mußten. Darunter fallen auch Deine Dinos.

 

Der Kanton Zürich schreibt in seinem Merkblatt u.a.:

Zitat

Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Anerkennungsfähige Umbauten müssen auch aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.

Unter "ursprünglicher Ausführung" verstehe ich bei einem Veteranen (Oldtimer) jene Ausführung, die dem Ursprung (=Hersteller, nicht Lieferant) entspricht.

Im Zweifel kann Kai aber dort anrufen und das Resultat hier bekannt geben ;)

 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Die Auflösung gibt's hier:

 

 

 

 

  • Gefällt mir 1

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