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Drakonische Strafen durch Verschärfung § 315


standort48

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http://www.fr.de/panorama/gesetzesverschaerfung-handy-am-steuer-wird-teurer-a-1356456

 

hier die Schriftform...

 

Nachfolgend der genaue Text der Gesetzesänderung, so wie er heute in der BT-Drucksache zu finden ist. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird die Änderung am Tag der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten:

§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheits-strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“

Der bisherige § 315d wird § 315e.

Nach § 315e wird folgender § 315f eingefügt:

§ 315f
Einziehung

Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3, Absatz 2, 4 oder 5 bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
 

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ist das dein ernst ?

wir haben doch echt schon genug gesetze und dann brauchts noch sowas unausgegorenes ?

beispiele ..so ganz aus dem stehgreif :

-150 km/h auf der autobahn...uiuiui...ein raser !

-du fährst zügig auf der landstrasse, wo dein opa noch legal mit  150 sachen langekachelt ist, mit 70...bist aber dabei schon mit einem bein im knast weil da nur noch 50 erlaubt sind...jetzt überholt dich auch noch einer und macht das ganze somit zu einem illegalen rennen->> lappen und auto weg und 5 jahre knast weil da neben der strasse noch ein fussgänger lief

- elefantenrennen..... ich seh schon anzeigen hageln

-einträge im board zwecks kleiner runde = verabredung zum illegalen autorennen ?

 

irgendwie lebt der deutsche in seiner filterblase...wenn ich nur die offizielle statistik des bundes ansehe,sterben im haushalt dreimal soviele wie im strassenverkehr ...und keiner tut was dagegen ! :-o

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vor 4 Stunden schrieb planktom:

irgendwie lebt der deutsche in seiner filterblase...wenn ich nur die offizielle statistik des bundes ansehe,sterben im haushalt dreimal soviele wie im strassenverkehr ...und keiner tut was dagegen ! :-o

 

Sicherheitsverschluss bei Flaschen mit toxischem Inhalt, Fehlerstromschutzschalter für Feuchträume, Rauchmelder in Wohnräumen, Rutschschutz auf Treppen, ...

 

Also ich finde nicht, dass keiner etwas gegen Unfälle im Haushalt tut. Allerdings verstehe ich nicht, was das mit Verkehrssicherheit zu tun hat? Soll man dort Deiner Meinung nach lieber nichts machen, solange die Anzahl der Todesfälle nicht die der im Haushalt auftretenden erreicht?

Am 23.9.2017 um 14:26 schrieb jo.e:

Richtig so.. :-))! 

Wenn man deine (interessanten:-))!) Beiträge liest fällt auf, dass du aus Sicht des Gesetzgeber zumindest recht oft mit "unangepasster" Geschwindigkeit unterwegs bist:)

  • Haha 1

@GT 40 101

Ich? Niemals. :D 

 

Also so wie ich den Artikel werte, geht es hier um illegale Rennen und wirklich krasse Verstöße wie z.B. mit 120 durch die Ortschaft. Und diese Dinge gehören einfach drakonisch bestraft. Anders lernt dieses Klientel das wohl nicht. Wenn ich mir ansehe was in Stuttgart jede Woche abgeht, bin ich klar für die härtere Gangart. Wir selbst fahren oft sportlich und sicher über dem Tempolimit. Jetzt gilt es das aber im Gesetz klar abzugrenzen, welcher Tatbestand wann vorliegt. Wenn reine Geschwindigkeitsverstöße auch weiter als solche behandelt werden ist alles OK.

vor 4 Minuten schrieb jo.e:

Jetzt gilt es das aber im Gesetz klar abzugrenzen, welcher Tatbestand wann vorliegt

tscha...es hiess aber im post des TE :

Am 23.9.2017 um 14:21 schrieb standort48:

Nachfolgend der genaue Text der Gesetzesänderung

und nu ?

mbm reicht § 1 STVO völlig aus ...

 

  • Gefällt mir 2
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Geschrieben
Geschrieben

Hallo standort48,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Nö, es steht doch da, es muss die Erzielung einer "höchstmöglichen Geschwindigkeit" unternommen sein. Die Bedingungen in (1), Ziffer 3, sind kumulativ, nicht alternativ.

 

Anders gesagt, wer in einem 488 auf dem Kudamm mit LC startet, und auf dem Gas solange voll steht, bis er sich in die Hose scheißt, der fällt darunter.

  • 1 Monat später...

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