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Eine Garage für deinen Stier


yellowshadow

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Geschrieben

Warum muss der Fahrer aussteigen und extra mit dem Aufzug nach oben/unten fahren?

Ist irgendwie nicht fertiggedacht, oder?

Geschrieben

Zwecks Sicherheitsvorschriften.

Ich denke der PKW-Aufzug ist ein Unikat und somit nicht für die Personenbeförderung zugelassen. Hier sind die Sicheheitsvorschriften viel höher.

Geschrieben

Das gibts jetzt in einer neuen Wohnsiedlung nennt sich glaube ich Hamilton Estates oder so

Geschrieben
Zwecks Sicherheitsvorschriften.

Ich denke der PKW-Aufzug ist ein Unikat und somit nicht für die Personenbeförderung zugelassen. Hier sind die Sicheheitsvorschriften viel höher.

Macht in meinen Augen kaum Sinn.

Ne Last von weit über eine Tonne hochziehen, aber für ne Person reicht es nicht :-)

Geschrieben

da geht es wohl weniger ums Gewicht sondern eher um die Sicherheit...Brandgefahr...Benzin...brennbare Stoffe etc...

Plane doch "nur" mal "offiziell" eine vom Haus zu erreichende Garage...da reicht ja noch ne Brandschutztüre die Gasdicht abschliesst......besser noch ein Parkplatz im Haus...da gibt es Vorschriften ( bei uns )...ei ei ei

Geschrieben
Macht in meinen Augen kaum Sinn.

Ne Last von weit über eine Tonne hochziehen, aber für ne Person reicht es nicht :-)

Es geht doch nicht um die Last.

Sven hat Recht. Ich kenne kein Land mehr in dem Aufzüge mit Personen betrieben werden dürfen, wenn keine Kabinenabschusswände bestehen.

Was ist, wenn eine Person plötzlich aussteigt? Dann könnte sich die Person klemmen, oder abstürzen.

Auch wenn der Lift stecken bleibt. Meinst Du die Fahrgäste bleiben brav im Auto und warten auf Hilfe?

Ist alles viel zu gefährlich.

Geschrieben

Im Münchner Hauptbahnhof sind die oberen 2 Etagen Parkplätze.

Im Auto bleibt man. Die Wände vorne und hinten sind nicht "abgesichert"

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo yellowshadow,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Videos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Alte Anlagen haben Bestandsschutz, mit Auflagen.

Das Vid ist in einem neuen Gebäude, folglich nicht zulässig.

Geschrieben
Alte Anlagen haben Bestandsschutz, mit Auflagen.

Das Vid ist in einem neuen Gebäude, folglich nicht zulässig.

Kai, das ist klar. Ich bezog mich auf Klaus' Hinweis auf bestehende PKW-Aufzüge, bei denen man im Auto bleiben darf. Ist aber vielleicht eher etwas für unserer "Aufzugsthread".

Da können wir dann auch gleich mal den Paternostern hinterhertrauern.

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