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930 Turbo 3,3 nicht original, trotzdem TÜV und H-Kennz. möglich?


rx7cabrio

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Hallo 930 Fangemeinde,

hat jemand Erfahrung mit TÜv Abnahme, H Kennz. usw.

Bzw. hat schon mal jemand einen 3,3 Turbo mit K17 und

Sportauspuff (ohne Wärmetauscher) sowie anderen Rad/Reifen

Kombinationen übern Tüv gebracht?

Wenn ja, wäre schön zu wissen wo.

Bin über jede Antwort dankbar.:-))!

Gruß aus Bayern

Achim8)

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Der Sportauspuff ist nicht das Problem!

Aaaaber das Teilegutachten für den Sportauspuff muß aus der Zeit

stammen in der der Wagen gebaut wurde!

Gruß Manni308

Ebenso die Rad Reifen Kombi. Und der Wagen sollte nach neuen Anweisung mindestens Zustand 2 sein für ein H-Kennzeichen.

Prospekte und Rechnung aus der Zeit helfen ungemein ;)

Gast Peter_Pan_
Ebenso die Rad Reifen Kombi. Und der Wagen sollte nach neuen Anweisung mindestens Zustand 2 sein für ein H-Kennzeichen.

Prospekte und Rechnung aus der Zeit helfen ungemein ;)

Ist das tatsächlich noch so?

Meines Wissens nach ist der "Zustand mind. 3" gekippt worden, und es ist keine Mindestanforderung mehr gegeben.

Das ist auch gut so, denn sonst dürften keine 20 % der Vorkriegsoldtimer mehr eine Zulassung bekommen.

Oder aber, und das wäre der Supergau, diese Wagen müssten durch die Bank "frame off" restauriert werden.

Und damit wäre dem Gedanken, nämlich historisches zu erhalten, ein Bärendienst erwiesen.

Korrekt, der Zustand 3 ist gekippt worden, der Wortlaut sagt jetzt aus, dass der Wagen in einem "guten, verkehrstüchtigen" Zustand sein muss. Leider ist das für einige Prüfer nicht klar genug ausgedrückt, gibt eben immer Paragraphenreiter, die sich lieber an irgendwelchen Zustandsnoten oder was auch immer festhalten wollen, anstatt mal ihre Augen aufzumachen und sich eventuell ein wenig ins Thema einzulesen.

Und der Wagen sollte nach neuen Anweisung mindestens Zustand 2 sein für ein H-Kennzeichen.

Das ist NACHWEISLICH falsch!

______________________________________________

Der Umbau muss für ein H Abnahme innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein oder möglich gewesen sein! Der Nachweis dazu kann mit Prospekten, Rechnungen und Zeitschriften erbracht werden.

mecki

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Da haben im Herbst letzten Jahres ein paar Wochenblätter die Neuregelung des H-Kennzeichens falsch interpretiert.

Aus einem "Zustand muss nach Anforderungskatalog lt. Nr. 2 entsprechen"

wurde das falsche "Zustand muss Note 2 sein" rausgelesen ...

seitdem hält sich dieses falsche Gerücht recht hartnäckig.*

Die Wahrheit ist, dass das Fahrzeug nun einen Erhaltungswürdigen Zustand haben muss.

Also z.B. ein runtergerittener 190E hats schwierig.

Ein recht runtergekommener Mercedes 180 aus den frühen 1960ern hats jetzt wiederum leichter usw.

Man ist also von den starren Zustandsnoten weggekommen.

* ich bin jetzt zu *faul* den exakten Wortlaut rauszusuchen aber siehe Motorklassik, Oldtimermarkt etc. die über diesen Fehler der anderen im Herbst und Frühjahr diverse male geschrieben haben.

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Hier wird es zum großen Teil auf den Prüfer bzw. Gutachter ankommen.

Manche sehen das ganze sehr verbissen, nörgeln über jede Kleinigkeit und dann kannst du es vergessen. Im schlimmsten Fall wird das ganze noch zentral hinterlegt, so dass diese Prüforganisation dann vollends außen vor bleiben müsste.

Bei der Rad-Reifen-Kombination sollte es die Möglichkeit geben, dass diese durch (zulässige) Bremsumrüstung obligatorisch geworden ist, so dass auch von der Vorgabe der 10 Jahre abgewichen werden könnte.

Beim Sportauspuff ist dies schon schwieriger. Allerdings gibt es auch hier etliche Prüfer die das ganze akzeptieren und auch weitreichende Änderungen abnehmen und eintragen. Bei unserem Oldi wurde kurzerhand der U-Kat rausgestrichen und die neue Abgasanlage ab Krümmer im Ganzen übernommen.

Das Beste wird für dich sein, wenn du dich vorab bei Vereinen oder in speziellen Foren informierst, welche Abnahmestelle/welcher Gutachter sich am besten auf diese Umstände einlässt und sich mit alten Fahrzeugen gut auskennt.

Für Bayern kann ich dir leider keine konkrete Anlaufstelle nennen. In Sachsen Hilfe könnte ich dir per PN vielleicht weiterhelfen.

Leider ist das für einige Prüfer nicht klar genug ausgedrückt, gibt eben immer Paragraphenreiter, die sich lieber an irgendwelchen Zustandsnoten oder was auch immer festhalten wollen, anstatt mal ihre Augen aufzumachen und sich eventuell ein wenig ins Thema einzulesen.

Das ist das größte Ärgernis für Oldtimerfahrer. Wenn man da an den falschen gerät, ist schlimmstenfalls alles für die Katz', obwohl der Sachverstand des Prüfers mit dem der Datenbank endete. Dann gilt die Devise: sobald das Fahrzeug nicht mehr fabrikneu ist, muss es auch (gravierende) Mängel haben. :evil:

Zum Glück dürfte ich vor Kurzem ein paar nette Prüfer kennenlernen, die meine Abnahme (Straßenverkehrstauglichkeit bei 07-Zulassung) vorgenommen haben.

Fachlich interessierte und gebildete Leute, die sich für das Fahrzeug und den Fahrer(!) Zeit genommen haben, alles ordentlich geprüft und sogar Tipps gegeben haben, sich aber selbst auch haben Tipps geben lassen.

Dabei waren denen irgendwelche Noten, Lackkratzer und unerhebliche Roststellchen vollkommen egal, sondern das Fahrzeug wurde als historisches Gut angesehen und etwaige Altersbeschwerden sind dann halt mit dabei. Hauptsache die Verkehrstauglichkeit ist uneingeschränkt gegeben.

So muss das sein und es haben alle Beteiligten Spaß daran. :-))!

  • Gefällt mir 1

Wie Mecki schon geschrieben hat, ist seit Oktober 2011 alles möglich,

was beim 930 im Zeitfenster 1975-1989

auch möglich war.

Also man kann seit Herbst aus seinem originalen 930 auch einen Evex/Folger/Gemballa-Flachbau etc. neu aufbauen. Also bei einem Auto, das 30 Jahre Original war. Das spielt nun überhaupt keine Rolle mehr.

Sonderlackierungen, Sporträder, Leistungssteigerungen, Verbreiterungen, Schweller, Monsterflügel, Targa-/Cabriokonversionen, Umrüstungen auf Fünfganggetriebe, Sportabgasanlagen ...

ist seit Oktober alles erlaubt.

Nur muss es das Zubehör/den Umbau (1975 bis) 1989 für den 930 eintragungsfähig gegeben haben oder möglich gewesen sein.

Also wenn es die (Sport)Abgasanlage auch 1989 schon so gegeben hat, und diese Leistungssteigerung ebenfalls schon 1989 so angeboten wurde, dann ist das kein Problem.

Ansonsten wird es wirklich eine Prüfer-Frage. Hab schon einiges an H-Kennzeichen gesehen, was eigentlich nicht möglich gewesen wäre (vor allem bei Replika´s aber auch VW-Bus ...) und noch immer nicht möglich ist.

Danke fürs erste für Eure Tipps,

werde erstmal zum TÜV fahren, mal sehen was

alles bemängelt wird.

Sobald ich das weiss, melde ich mich wieder...

Danke nochmal:-))!

Gruß aus Bayern

Achim

Das ist NACHWEISLICH falsch!

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Der Umbau muss für ein H Abnahme innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein oder möglich gewesen sein! Der Nachweis dazu kann mit Prospekten, Rechnungen und Zeitschriften erbracht werden.

mecki

Ich gebe das wieder was man mir einbleut ... Kann aber auch sein das ein interner Zustand 2 gemeint ist.

Würde euch die genauen Richtlinie ja zeigen, nur das geht leider nicht.

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Gast
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