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Ist die Umweltplakette eine "Urkunde"?


absolutmuc

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Servus,

meine Schwester hat von einem Bekannten einen 99er Volvo V70 MK1 TDI (140PS) geerbt. Das Fahrzeug hat gerade 70tkm runter und ist einem sehr gepflegtem Zustand.

800px-Volvo_V70_rear_20080801.jpg

In der Windschutzscheibe klebt eine grüne Umweltplakette, auf der jedoch ein anderes Kennzeichen eingetragen ist. Ich wollte nach der Ummeldung auf meine Schwester eine neue Plakette holen und stellte folgendes fest:

Laut Schlüsselnummer bekommt der V70 TDI die ROTE Umweltplakette und auch nach intensiver Suche bei allen DPF-Nachrüstern und in Volvo-Foren steht fest: Es gibt keinen DPF, rote Plakette, Ende der Diskussion.

Ich gehe davon aus, dass die grüne Plakette einfach vom Fahrzeugschein eines ganz anderen Autos stammt, Nachfragen unmöglich, da ein Erbe leider immer mit einem Todesfall verbunden ist.

Nun meine Fragen:

1. Ist die Umweltplakette eine Urkunde? Was bedeutet es rechtlich, wenn ich die Umweltplakette eines anderen Fahrzeugs auf meine Scheibe klebe? (Bei Kennzeichen ist es juristisch geregelt, da ist Kennzeichen und Fahrzeug zusammen eine Urkunde, Kennzeichen auf ein anderes Auto bedeutet unter anderem Urkundenfälschung)

2. Dass die Beteiligung am Strassenverkehr in Umweltzonen ohne erlaubte Plakette 40 Euro + 1 Punkt kostet ist mir klar, war aber nicht in der Diskussion, dass der Punkt zukünftig wegfallen soll?

Kennt sich hier jemand aus?

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Zumindest für Berlin kann ich sagen, dass die Kontrollen eher lasch sind. Natürlich bleibt immer ein Restrisiko, zum Beispiel kann es passieren, dass der TÜV bei der HU mal nachfragt, wie denn das geht.

Aber ich persönlich würde die grüne Plakette dran lassen, bevor ich mir eine rote dran mache - denn rot fällt einfach mehr auf als grün.

Seh ich genauso, bei einem "relativ" neuen Auto interessiert das keinen, bei uns in

Stuttgart zumindest nicht. Ich kenn einige die.....:wink:

In Hannover ist es auch so - muss man sich keine Gedanken drüber machen.

http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1611903

Weitaus härter Strafen riskiert freilich, wer mit einer nachgemachten Plakette erwischt wird. "In diesem Fall wird wegen Urkundenfälschung ermittelt", sagt Staatsanwaltssprecherin Bettina Vetter. Und das ist eine Straftat, für die nach Paragraf 267 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft drohen. Die mögliche juristische Streitfrage, ob eine solche Plakette überhaupt eine Urkunde ist, dürfte bereits beantwortet sein: "Diese Aufkleber sind Urkunden gleichgestellte Beweiszeichen", betont die Staatsanwältin.

http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1611903

Weitaus härter Strafen riskiert freilich, wer mit einer nachgemachten Plakette erwischt wird. "In diesem Fall wird wegen Urkundenfälschung ermittelt", sagt Staatsanwaltssprecherin Bettina Vetter. Und das ist eine Straftat, für die nach Paragraf 267 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft drohen. Die mögliche juristische Streitfrage, ob eine solche Plakette überhaupt eine Urkunde ist, dürfte bereits beantwortet sein: "Diese Aufkleber sind Urkunden gleichgestellte Beweiszeichen", betont die Staatsanwältin.

Dann gilt dies hier auch als Urkundenfälschung? Ich denke mal, das liegt das in der Grauzone. Und wird von Richter zu Richter anders eingestuft.

98a91vw4.th.jpg

Wer fährt denn heutzutage überhaupt noch zur Abgasuntersuchung, wenn er eine Plakette braucht...pfft. X-)

http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1611903

Weitaus härter Strafen riskiert freilich, wer mit einer nachgemachten Plakette erwischt wird. "In diesem Fall wird wegen Urkundenfälschung ermittelt", sagt Staatsanwaltssprecherin Bettina Vetter. Und das ist eine Straftat, für die nach Paragraf 267 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft drohen. Die mögliche juristische Streitfrage, ob eine solche Plakette überhaupt eine Urkunde ist, dürfte bereits beantwortet sein: "Diese Aufkleber sind Urkunden gleichgestellte Beweiszeichen", betont die Staatsanwältin.

Die Frage ist doch: ist das eine nachgemachte Plakette?

Ich meine, die Plakette ist nicht gefälscht, sie wurde auch nicht angepasst oder irgendwie verändert. Sie klebt nur am falschen Auto, ausgewiesen durch das Kennzeichen. Ich erwecke ja auch keinen falschen Eindruck, da das Kennzeichen nicht mit der Nummer auf der Plakette übereinstimmt. Oder?

Interessant finde ich diese Diskussion hier schon. Ich würde die Plakette dranlassen. Auf den ersten Blick ist es ne grüne und auf den zweiten Blick hast du keine Plakette. Nur an sich musst du beim Ummelden mit dem neuen Kennzeichen auch eine neue Plakette bekommen, war zumindest bei mir automatisch mit dabei.

Mal eine Frage:

Ich fahre einen VW Passat TDI. Gelbe Plakette da kein Partikelfilter. Es ist aber möglich das exakt gleiche Fahrzeug mit einem Nachrüstfilter auf eine grüne Plakette zu bringen.

Von außen ist diese Veränderung nicht ersichtlich, sprich ein Polizist müsste beim Überprüfen der Papiere explizit daran denken, dass der Wagen serienmäßig keinen Filter hat und nachsehen ob er nachträglich eingetragen wurde (incl. des Baujahrs, da es andere Baujahre ja auch mit serienmäßigem Filter gibt bzw. welche die man nicht nachrüsten kann). Hier besteht doch nahezu keine Chance erwischt zu werden, oder haben die Herren in Grün hier extra Schulungen bekommen genau solche Grenzfälle zu erkennen und zu finden?

Mir ist es prinzipiell egal, noch darf ich auch mit Gelb nach München, wenn das wegfällt gibts Ausnahmegenemigungen für Anwohner...was die Umweltzone dann wirklich bringt sei mal dahingestellt.

(Wir drucken unsere eigene Plaketten hier aus, da ist dann eben der Schriftzug "BMW...." drauf! Deswegen ist dies noch lange keine Urkunde.)

Auf meiner Umweltplakette ist ein Siegel drauf. Druckt ihr das auch selbst aus? Ich dachte das kann nur die Zulassungsstelle bzw. die Dekra/TÜV machen.

Interessante Frage. Ich kenne es von einigen meiner Bekannten die ein Auto gekauft haben. Dort klebte noch die grüne Plakette vom Vorbesitzer drin - hier allerdings zurecht. Es steht natürlich noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer drin. Wie sieht das dann aus? Muss man sich dann wieder für 5€ eine neue zum eigenen Kennzeichen holen oder kann man mit der alten weiterfahren?

Als ich mir eine geholt habe, da musste ich dem TÜV den KFZ-Schein vorlegen.

Und mit diesem zusammen hat man dann die Plakette mit dem KFZ-Kennzeichen ausgefüllt.

Das hat man wohl gemacht, um eine Überprüfung zu ermöglichen. O:-)

Wenn nun Kennzeichen und Eintragung auf der Plakette nicht übereinstimmen, dann hat diese keine Gültigkeit. Ist doch ganz einfach.

Man kann sie dann also auch getrost weglassen, kostet exakt das selbe Verwarnungsgeld

Wenn das nicht so wäre, dann könnte man ja mit einem EURO-X-fähigen KFZ-Schein zum TÜV gehen,

und die erhaltene Plakette auf jede Müllkiste kleben.

Man kann sie dann also auch getrost weglassen, kostet exakt das selbe Verwarnungsgeld

Wenn das nicht so wäre, dann könnte man ja mit einem EURO-X-fähigen KFZ-Schein zum TÜV gehen,

und die erhaltene Plakette auf jede Müllkiste kleben.

Du mußt aber auch immer das letzte Wort haben, du Theoretiker.

Es ist ja schon ein Unterschied, ob ne grüne dranklebt oder garnix,meinst du nicht?

Hey, cool down Jungs ! Das bringt nicht weiter.

Ich gehe davon aus, dass die Plakette an sich, also das Stück Papier, noch keine Urkunde ist. Sie wird aber zur Urkunde, wenn man ein ganz bestimmtes Autokennzeichen draufschreibt. Denn dann ist sie zum Beweis bestimmt und geeignet, dass dieses Auto die angegebene Schadstoffeinstufung hat.

Und meiner Meinung nach wird es erst recht eine Urkunde, wenn man die Plakette auf die Scheibe klebt, ist dann eine zusammengesetzte Urkunde im Rechtssinne.

Man könnte sich der Urkundenfälschung dadurch strafbar gemacht haben, dass man das richtige Autokennzeichen draufschreibt, das Auto aber die Schadstoffeinstufung gar nicht erfüllt.

Anders könnte es dann aussehen, wenn draufgeschriebenes Autokennzeichen und tatsächliches Autokennzeichen gar nicht übereinstimmen. Denn dann ist es ja offensichtlich, dass beide Kennzeichen nix miteinander zu tun haben. Dann wird es wohl nur eine OWi sein, weil man keine Plakette hat.

Gruß

Christoph

Die Umweltplakette ist nur eine sichtbares Erkennungsmerkmal für die Schadstoffklasse. Umweltplaketten aus eigenem Haus hat Pit Stop, ATU..... alle ohne Siegel!

Zitat Wiki: "Falsch – mit der Folge, dass das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt – ist die Urkunde dann, wenn der erkennbare Aussteller (wie er aus der Urkunde hervorgeht) nicht mit dem wirklichen Aussteller identisch ist. Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie), also z. B. der Unternehmensinhaber für die von der Kassiererin ausgestellte Quittung."

Also wenn ich die Plakette selber austelle ist es keine Urkundenfälschung da ich ja der Aussteller bin. Eine Fälschung wäre es eine Amtlich ausgestellte Plakette zu manipulieren oder mit geänderten Fahzeugpapieren an die Plakette zu gelangen.

Die Plakette als solches ist kein Amtliches Dokument sondern ein frei ausstellbares!

Somit nur die OWI.

Laut Straßenverkehrsamt muss bei Ummeldung keine neue Plakette zugeteilt werden!

Hoffentlich sind nicht nur die Postings von Tap wech:D

Hey, cool down Jungs ! Das bringt nicht weiter.

Richtiger Ansatz. :-))! Leider ist es meistens doch vergebens, wenn Juristerei auf Stammtischniveau anfängt. :cry:

... Und meiner Meinung nach wird es erst recht eine Urkunde, wenn man die Plakette auf die Scheibe klebt, ist dann eine zusammengesetzte Urkunde im Rechtssinne.

Ich würde die Urkundseigenschaft erst in dieser festen Bindung bejahen. Zuvor würde ich in der objektiven Beweiseignung nicht zweifelsfrei anerkennen.

Man könnte sich der Urkundenfälschung dadurch strafbar gemacht haben, dass man das richtige Autokennzeichen draufschreibt, das Auto aber die Schadstoffeinstufung gar nicht erfüllt.

Anders könnte es dann aussehen, wenn draufgeschriebenes Autokennzeichen und tatsächliches Autokennzeichen gar nicht übereinstimmen. Denn dann ist es ja offensichtlich, dass beide Kennzeichen nix miteinander zu tun haben. Dann wird es wohl nur eine OWi sein, weil man keine Plakette hat.

zu 1.) Wenn man diese Plakette dann noch fest mit dem Fahrzeug verbindet, ist die Wahrscheinlichkeit sogar sehr hoch. Und eine solche Straftat würde im Regelfall auch eine Nebensanktion bzgl. der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

zu 2.) In dem Fall, dass eine bereits eingebrachte Plakette im Fahrzeug trotz Ummeldung verbleibt (egal ob diese der richtigen Einstufung entspricht) dürfte wohl ausschließlich eine OWi darstellen. Die willentliche Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr dürfte wohl nicht nachweisbar sein, sofern es der Täter nicht selbst zugibt.

Dann gilt dies hier auch als Urkundenfälschung? Ich denke mal, das liegt das in der Grauzone. Und wird von Richter zu Richter anders eingestuft.

98a91vw4.th.jpg

Bei dieser Abbildung scheitert es bereits an der Beweisfunktion. Jedermann ist offensichtlich, dass diese verkörperte Gedankenerklärung die einzig richtige zu diesem leidigen Thema ist. :D Eine Strafbarkeit gem. §267 StGB ist demzufolge nicht zu fürchten. :wink:

Ich bin ja mal auf den 1. März gespannt, wenn auch Faustus Klein Paris dem glorreichen Erguss folgen wird... ein paar Juristen wird es jedenfalls freuen. O:-)

Hier im Forum gibt es eine Netiquette, ich möchte das die eingehalten wird.

Ich habe die Posts gelöscht und erwarte, dass ab jetzt gepflegt miteinander umgegangen wird.

Wer etwas konstruktives weiss kann dies posten und am besten auch belegen.

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Die Umweltplakette ist nur eine sichtbares Erkennungsmerkmal für die Schadstoffklasse. Umweltplaketten aus eigenem Haus hat Pit Stop, ATU..... alle ohne Siegel!

Zitat Wiki: "Falsch – mit der Folge, dass das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt – ist die Urkunde dann, wenn der erkennbare Aussteller (wie er aus der Urkunde hervorgeht) nicht mit dem wirklichen Aussteller identisch ist. Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie), also z. B. der Unternehmensinhaber für die von der Kassiererin ausgestellte Quittung."

Also wenn ich die Plakette selber austelle ist es keine Urkundenfälschung da ich ja der Aussteller bin. Eine Fälschung wäre es eine Amtlich ausgestellte Plakette zu manipulieren oder mit geänderten Fahzeugpapieren an die Plakette zu gelangen.

Die Plakette als solches ist kein Amtliches Dokument sondern ein frei ausstellbares!

Somit nur die OWI.

Laut Straßenverkehrsamt muss bei Ummeldung keine neue Plakette zugeteilt werden!

Hoffentlich sind nicht nur die Postings von Tap wech:D

DANKE!

Leider hat ein löschwütiger mod sehr viel entfernt!

Leuts, wieso schreibe ich mir die Finger wund mit Quellenangaben wenn ihr alles wieder rauslöscht! Dann können wir das bleiben lassen, oder?

edit: aha, kkswiss ist der Übeltäter! :-o

Na dann sag ich nichts mehr, zünd eine Kerze an, und wir tanzen alle unsere Namen! :D

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Laut Straßenverkehrsamt muss bei Ummeldung keine neue Plakette zugeteilt werden!

Wenn keine neue Plakette ausgestellt werden muss, wie kann dann eine Kontrolle erfolgen?

Das macht doch iwi keinen Sinn.

Dann könnte man doch ein grüne Bepperl vom TÜV oder DEKRA gegen Vorlage eines KFZ-Scheines ausfüllen lassen, und das Ding dann auf jedes beliebige Auto pappen.

Das käme dem Erscheinungsbilde nach auf das selbe heraus.

Ne, das glaube ich nicht, das kann in unserem System so nicht sein. Da denken auch unsere Vorturner schon ein wenig weiter.

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